Nach einem Bericht von „BTC-ECHO“ werden die Steuerpläne der Bundesregierung für Bitcoin und andere Kryptowährungen deutlich konkreter. Das Branchenmedium beruft sich auf eine Kabinettsvorlage des Bundesfinanzministeriums. Demnach soll die bisherige Steuerfreiheit nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr für privat gehaltene Kryptowerte vor dem Aus stehen. Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Kryptowährungen könnten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden.

Offiziell bestätigt ist zumindest die politische Richtung. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. In den Haushaltsunterlagen heißt es, die Bundesregierung werde Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen. Schon Ende April hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt, Kryptowährungen künftig „anders besteuern“ zu wollen. Was sich für Anleger jetzt ändern könnte und welche Fragen noch offen bleiben.

Krypto-Steuer: Einjährige Haltefrist könnte künftig wegfallen

Nach einem Bericht von BTC-ECHO sieht die Kabinettsvorlage eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Privat gehaltene Kryptowerte sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Damit würden Krypto-Gewinne steuerlich näher an Aktien, Fonds oder Anleihen rücken.

Derzeit behandelt der Fiskus Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen in vielen Fällen als private Veräußerungsgeschäfte. Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte innerhalb eines Jahres verkauft, muss Gewinne grundsätzlich versteuern, sofern die Freigrenze überschritten wird. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr bleiben Gewinne bislang häufig steuerfrei. Genau das könnte sich ändern.

Bitcoin-Münzen liegen auf einem Tisch
Kryptowährungen wie Bitcoin werden künftig wahrscheinlich anders besteuert. © Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn | Hannes P Albert

Für langfristige Anleger wäre das ein deutlicher Einschnitt. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen könnten dann auch nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig sein.

Noch offen ist allerdings, wie die Neuregelung konkret ausgestaltet würde. Denkbar wäre eine Orientierung an der Kapitalertragsteuer. Für Kapitalerträge gilt in Deutschland grundsätzlich ein Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ob dieses Modell eins zu eins auf Kryptowährungen übertragen würde, müsste jedoch erst ein konkreter Gesetzentwurf zeigen.

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Die geplante Krypto-Besteuerung steht im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung. Der Bund will im Haushalt 2027 eine Lücke in Milliardenhöhe schließen. Dazu setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf Einsparungen, Strukturreformen und zusätzliche Einnahmen. Dazu zählen auch neue Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten.

Bitcoin & Co.: Ist die neue Krypto-Steuer schon beschlossen?

Nein. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 ist zwar vom Kabinett beschlossen. Eine konkrete Änderung der Krypto-Besteuerung braucht aber ein eigenes Gesetzgebungsverfahren. Erst ein ausformulierter Gesetzentwurf wird zeigen, ob die einjährige Haltefrist tatsächlich fällt, ab wann neue Regeln gelten und ob es Übergangsregelungen gibt.

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Besteuerung von Kryptowährungen: Bleibt der Bestandsschutz für Altbestände?

Eine der wichtigsten offenen Fragen betrifft den Bestandsschutz. Viele Anleger halten Bitcoin oder andere Kryptowährungen bereits seit mehr als einem Jahr. Nach der bisherigen Rechtslage können sie ihre Gewinne in vielen Fällen steuerfrei realisieren.

Ob dieser Vorteil bei einer Reform für Altbestände erhalten bleibt, ist bislang unklar. Denkbar wären Übergangsregeln. Sicher ist das aber nicht. Der Gesetzgeber müsste festlegen, ob die neue Besteuerung nur für künftige Käufe gilt oder auch für bereits gehaltene Kryptowerte. Gerade dieser Punkt dürfte für Anleger besonders wichtig werden.

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Krypto-Steuerreform könnte deutschen Sonderweg beenden

Aus Sicht von Joshua Krüger vom Krypto-Dienstleister DFX wäre eine solche Reform ein tiefer Einschnitt. Die aktuellen politischen Signale markierten einen „potenziellen Wendepunkt in der deutschen Krypto-Besteuerung“, schreibt Krüger in einem Marktkommentar. Die bisherige Regelung mit steuerfreien Gewinnen nach zwölf Monaten sei ein „international eher untypischer Sonderweg“.

Bitcoin
 Laut einem Profi könnte eine neue Besteuerung von Kryptowährungen ein Wendepunkt am Markt sein. © Getty Images / iStock | bizoo_n

Krüger sieht die mögliche Reform aber nicht nur als Belastung für Anleger. Aus seiner Sicht könnte eine neue Besteuerung Kryptowährungen stärker in die Systematik klassischer Kapitalanlagen einordnen. „Aus Marktsicht wäre dieser Schritt überfällig“, sagt Krüger.

Der Krypto-Experte verweist auf praktische Probleme der aktuellen Regelung. Haltefristen, individuelle Steuersätze und umfangreiche Nachweispflichten führten zu „erheblichem administrativem Aufwand und Intransparenz“, so Krüger. Eine Gleichstellung mit klassischen Finanzinstrumenten könnte nach seiner Einschätzung die steuerliche Behandlung vereinfachen.

Bitcoin: Reform könnte für kurzfristigen Verkaufsdruck sorgen

Kurzfristig könnte eine Reform den Markt allerdings belasten. Krüger warnt, dass eine Umstellung „Verkaufsdruck“ erzeugen könnte – vor allem bei Investoren, die bislang auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr gesetzt haben. Wenn Anleger befürchten, dass dieser Vorteil künftig wegfällt, könnten sie Gewinne vor einer Neuregelung realisieren.

Quellen:

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027: Für ein starkes und krisenfestes Deutschland, in: Bundesministerium der Finanzen. Zuletzt abgerufen am 07.07.2026

Bundesregierung schockt mit neuem Entwurf zur Bitcoin-Haltefrist, in: BTC-ECHO. Zuletzt abgerufen am 07.07.2026.

Bundesministerium der Finanzen, „Bundesregierung beschließt Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030“, in: Bundesfinanzministerium.de. Veröffentlicht am 29.04.2026. Zuletzt abgerufen am 30.04.2026.

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, „Besteuerung von Kryptowährungen“, in: fm.baden-wuerttemberg.de. Zuletzt abgerufen am 30.04.2026.

Marktkommentar von Joshua Krüger, Head of Growth bei DFX.AG, zur möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen.