Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Zukünftig ist eine Teilnahme ab einem Alter von 45 Jahren möglich. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entschieden.

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Der GBA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Versicherte konkret bekommen sollen. Es ist unter anderem mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und Patienten besetzt.

Der Beschluss zur Ausweitung des Mammographie-Screenings muss nun noch von der Rechtsaufsicht des GBA, dem Bundesministerium für Gesundheit, geprüft werden. Mit einer Zustimmung ist zu rechnen. Dann soll es eine Übergangslösung geben, bis die Screening-Einheiten und die einladenden Stellen ihre Prozesse anpasst hätten, teilt der GBA mit.
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„Die neu anspruchsberechtigten Frauen könnten sich voraussichtlich ab 1. August 2027 über die sogenannten Zentralen Stellen selbst für einen Untersuchungstermin in den Screening-Einheiten anmelden. Persönliche Einladungen sollen sie dann voraussichtlich ab Januar 2028 erhalten.
Mit dem GBA-Beschluss könnten nochmals 2,5 Millionen Frauen von dem qualitätsgesicherten Programm als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse profitieren, sagt Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Bereits im März 2021 hatte das Gremium beschlossen., die damals geltenden Altersgrenzen (Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren) zu überprüfen. Anlass war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie. Diese empfahl, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen.







