Am Montag ist es wieder so weit: Mit dem neuen Monat steuern wir nicht nur auf Weihnachten zu, der Dezember bringt auch einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Ob Deutsche Bahn, Balkonsolaranlagen oder Rente – wir geben den Überblick.
Rente: Zuschläge steigen
Für viele Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente steigen zum 1. Dezember die Zuschläge. Hintergrund ist eine Neuberechnung des seit Juli 2024 gezahlten Rentenzuschlags, der sich künftig nach den persönlichen Entgeltpunkten richtet. Einen Antrag stellen müssen die Rentner nicht, die Deutsche Rentenversicherung passt die Beträge automatisch an.
Mit der Neuberechnung wird der bisherige „Übergangszuschlag“ dauerhaft in die Rente integriert und steigt künftig mit jeder Rentenanpassung. Allerdings gilt der Zuschlag dann als regulärer Rentenbestandteil und wirkt sich als Teil des Einkommens auf Leistungen wie das Bürgergeld aus.

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Weitere Änderungen bei den Renten: Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Dezember 2025 keine Renten mehr in bar auszahlen. Betroffene Rentnerinnen und Rentner müssen ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, um ihre Rente weiterhin zu erhalten.
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Neuer Fahrplan bei der Bahn
Der neue Fahrplan der Deutschen Bahn gilt ab dem 14. Dezember. Insbesondere fahren dann mehr Züge auf zentralen Strecken wie der Nord-Süd-Achse von Hamburg nach Frankfurt. Auch kommen etwa auf der Strecke Berlin-München mehr sogenannte Sprinterzüge zum Einsatz, die besonders schnell unterwegs sind und seltener halten. Der Fernverkehr in weniger dicht besiedelten Gebieten wird allerdings ausgedünnt.
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Auch der Bahn-Konkurrent Flix bietet ab dem 14. Dezember eine höhere Taktung auf manchen Strecken und einige neue Verbindungen an. Über die Weihnachtszeit stockt das Münchener Unternehmen zudem sein Angebot an Fernbussen auf.
Änderung im Dezember: Balkonsolaranlagen ohne Spezialstecker
Ab dem 1. Dezember ist für kleine Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, offiziell keine teure Spezialsteckdose mehr nötig. Die Anlagen können dann mit einem einfachen Schuko-Stecker, wie er auch etwa bei Waschmaschinen oder Computern zum Einsatz kommt, verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt hat und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenzt.
Förderung für EH55-Häuser wieder möglich
Wer ein Haus mit vergleichsweise niedrigem Energieverbrauch bauen will, kann wieder eine Förderung beantragen. Ab dem 16. Dezember wird laut Bundesbauministerium die Förderung von Neubauten oder dem Ersterwerb von Wohngebäuden mit dem Effizienzstandard EH55 wieder aufgenommen. Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Häuser nur mit Erneuerbaren Energien beheizt werden, auch muss die Baugenehmigung bereits vorliegen. Die baureifen Vorhaben oder der Erstkauf können demnach mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert werden.
Fernlenkung von Fahrzeugen startet
Ab dem 1. Dezember gilt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Grundlage für das rechtssichere Fernsteuern von Autos. In einer fünfjährigen Testphase dürfen Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen ferngesteuert werden – um zum Beispiel Carsharing-Autos zum nächsten Nutzer zu bewegen oder fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen.
Fahrzeugschein auf dem Smartphone: i-kfz-App gestartet
Mit der neuen i-kfz-App können Fahrzeugdokumente, wie zunächst der Fahrzeugschein, auf dem Smartphone mitgeführt werden. Der Fahrzeugschein ist somit jederzeit griffbereit. Ein Abbild lässt sich auch teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto der Eltern, Verwandten oder Freunde leiht. Die App erinnert Nutzerinnen und Nutzer zudem an wichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung – wie zum Beispiel die regelmäßige Hauptuntersuchung.
Weg frei für die Speicherung von Kohlendioxid
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ermöglicht erstmals die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch im größerem Maßstab. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten für nicht vermeidbare Treibhausgase sind unverzichtbar, begründet die Bundesregierung die Novelle
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AFP/dw/bee







