Ganz schnell sollte ganz viel passieren. Nicht in den ersten 100 Tagen, sondern sogar in den ersten 70 Tagen, wie Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) im Frühjahr versprach. Finanztip hat dann doch die berühmte „Schonfrist“ abgewartet und nun kritisch durchleuchtet, wie die erste Bilanz insbesondere aus Sicht der Millionen Privathaushalte ausieht.

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Die Experten von Finanztip sagen, was die Bundesregierung für Verbraucherinnen und Verbraucher geschafft hat, was in nächster Zukunft in kraft tritt und welche zugesagten Entlastungen immer noch auf sich warten lassen.
Mehr Geld für Verbraucher: Welche Entlastungen wurden bereits umgesetzt?
Beim Thema Miete gibt es gute Nachrichten: Die Mietpreisbremse wäre Ende 2025 ausgelaufen und wurde vom Bundestag schnell bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Das betrifft Mieterinnen und Mieter in fast 500 deutschen Städten und Gemeinden. Dort gilt weiterhin: Bei einer Neuvermietung darf der Mietzins für eine Wohnung nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
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Ebenfalls schon in Kraft ist der sogenannte „Wachstumsbooster“, ein steuerliches Investitions-Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft, von dem aber auch Angestellte und Selbstständige in Sachen Geld profitieren.
So wurden die massiven Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen von Angestellten auf bis zu 100.000 Euro teure E-Autos erweitert, zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Außerdem können Unternehmen für E-Autos nun Sonderabschreibungen von bis zu 75 Prozent im ersten Jahr nutzen. Ein neues Förderkonzept für private E-Autos lässt aber auf sich warten.
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Selbstständige dürfen – wie alle anderen Unternehmen auch – seit 1. Juli 2025 angeschaffte Betriebsmittel auf Wunsch schneller abschreiben. Im ersten Jahr sind bis zu 30 Prozent drin. Klingt gut, neu ist es aber nicht. Eine ähnliche Lösung gab es schon 2024.
Auch das Telekommunikationsgesetz wurde bereits geändert: Der Telekommunikationsausbau gilt jetzt als „überragendes öffentliches Interesse“. Glasfaserausbau und Mobilfunkabdeckung haben damit Vorrang vor anderen Interessen wie Denkmal- oder Umweltschutz. Damit sollen viele schneller ihren Glasfaseranschluss und damit schnelleres Internet bekommen.
Strom & Gas: Wann sinken die Preise?
Innerhalb der ersten 100 Tage hat die Regierung außerdem schon weitere Gesetzentwürfe vorgestellt – in Kraft sind die folgenden Punkte aber noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen noch darüber entscheiden.
Die Gasspeicherumlage soll abgeschafft werden. Das würde den Gaspreis für Verbraucher ab 2026 um 0,34 Cent/kWh brutto senken. Die meisten Haushalte sparen dadurch 30 bis 70 Euro im Jahr, etwa beim Heizen mit Gas. Weil aber parallel dazu der CO2-Preis steigt, wird das im Geldbeutel kaum spürbar sein. Zudem werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher nächstes Jahr sehr wahrscheinlich ohnehin wegfallen.

Beim Strom ist zum Jahreswechsel eine kleine Preissenkung geplant, der Bund will einen Teil der Netzentgelte übernehmen. Finanztip schätzt, dass der Strompreis damit im Schnitt um rund 1,5 Cent/kWh sinken könnte. Aber: Weil die versprochene Stromsteuer-Senkung für Haushalte gestrichen wurde, ist die Regierung weit von der versprochenen Strompreissenkung um fünf Cent entfernt.
Rente: Gibt es bald mehr Geld fürs Kind?
Zur Sicherung der Rente gibt es ebenfalls schon einen Gesetzentwurf, das Rentenpaket 2025. Mit dieser Rentenreform soll das Rentenniveau bis 2031 weiterhin auf 48 Prozent festgeschrieben werden. Das heißt: Wer 45 Jahre mit Durchschnittslohn gearbeitet hat, dessen Rente muss mindestens 48 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns betragen. Das soll dafür sorgen, dass sich Löhne und Renten nicht zu weit voneinander entfernen.
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Im Rentenpaket ist zudem die Ausweitung der Mütterrente geplant. Ab voraussichtlich 2027 sollen für jedes Kind generell drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden – das sind drei Rentenpunkte. Bisher galt das nur für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden. Für vor 1992 geborene Kinder gab es bislang nur 2,5 Rentenpunkte. 0,5 Rentenpunkte mehr entsprechen rund 20 Euro Rente im Monat mehr. Die Kosten für das Reformvorhaben beziffert der Bund auf rund neun Milliarden Euro allein im Jahr 2027.
Können Pendler und Restaurantgäste weiter hoffen?
Die folgenden zwei Punkte sind fest von der Koalition eingeplant, ein Gesetz dazu gibt es aber noch nicht.
Die Pendlerpauschale soll zum 1. Januar 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer betragen, was im besten Fall rund 150 Euro weniger Steuern pro Jahr bedeuten würde. Profitieren davon könnten alle Berufspendler, die insgesamt mehr als 1230 Euro Werbungskosten geltend machen können.
Geplant ist zudem eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Diese soll von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Das betrifft aber nur Speisen, die im Restaurant verzehrt werden. Wer das Essen mitnimmt, hatte auch bisher schon nur sieben Prozent. Ob dann das Schnitzel statt 20 nur noch 18 Euro kostet, ist fraglich. Denn Restaurantbesitzer müssen die Steuersenkung nicht an ihre Gäste weitergeben.
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Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.






