Leuchtend grün und mit einem eigenen, oft an frisches Gras erinnernden, Geschmack spaltet Matcha die Gemüter: Während einige das feine Pulver als echtes Superfood feiern, sind andere skeptisch. Doch wie gesund ist Matcha wirklich? Wie der Verbraucherservice Bayern in einer aktuellen Mitteilung erklärt, fehlen bislang aussagekräftige Studien am Menschen, die die vielen kursierenden Versprechen rund um den Grüntee eindeutig belegen.

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Ob Matcha bei Menschen also den Stoffwechsel ankurbeln, das Immunsystem stärken und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs senken könne, sei nicht erwiesen, auch wenn in Zellkultur- oder Tierversuchen einige positive Effekte beobachtet worden seien. Matcha sei kein Wundermittel; eine ausgewogene Ernährung habe mehr Vorteile als der Konsum eines angeblichen Superfoods.
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„Matcha“ sei lebensmittelrechtlich nicht geschützt, heißt es weiter. Verbraucher wüssten also nicht, ob das verwendete Pulver nach dem traditionellen, aufwendigen Verfahren hergestellt worden sei. Sehr hochwertiger Matcha könne mehr als Tausend Euro pro Kilo kosten. In Drogerien und Supermärkten sei das Pulver ab etwa 200 Euro pro Kilo erhältlich. Zwischen einzelnen Herstellern bestünden zudem Qualitätsunterschiede. Auch der oft beworbene „Ceremonial Grade“, der eine gute Qualität angeben soll, sei gesetzlich nicht definiert.
Zudem könnten Teepflanzen Aluminium und Blei aus dem Boden aufnehmen, heißt es weiter. Da beim Matcha das ganze Blatt verzehrt werde, sei der Gehalt höher als bei gefiltertem Tee. Dies gelte ebenso für Pestizide. „Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt ein Gramm Matcha pro zubereitetes Getränk, maximal dreimal am Tag“, so der Verbraucherservice. Zudem sei es sinnvoll, Produkte und Marken abzuwechseln. Aufgrund des Koffeingehalts sei Matcha obendrein eher nicht für Kinder geeignet. Auch Schwangere und Stillende und empfindliche Personen sollten auf einen moderaten Verzehr achten.
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Der Verbraucherservice empfahl bei Produkten mit Matcha wie Eis, Kuchen oder Smoothies zudem einen Blick in die Zutatenliste. „Denn wenn auf der Verpackung der Begriff oder eine Abbildung von Matcha verwendet wird, muss die prozentuale Menge im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Oft ist nur ein geringer Anteil des Teepulvers enthalten.“ Viele Produkte enthielten weniger als zwei Prozent Matcha.
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Der Verbraucherservice Bayern ist laut eigenen Angaben eine unabhängige und staatlich geförderte Einrichtung des Katholischen Deutschen Frauenbunds. Der Verband hat im Freistaat 15 Beratungsstellen.
kna/jcst






