Sie soll die medizinische Versorgung verbessern: die elektronische Patientenakte (ePA). Ärztinnen und Ärzte können schneller auf Befunde zugreifen und Patientinnen und Patienten behalten leichter den Überblick. Doch es gibt Bedenken, vor allem beim Datenschutz. Der Geldratgeber Finanztip rät, sich gut mit der ePA zu beschäftigen. Wer Zweifel hat, kann einfach widersprechen. Wie das geht und worauf allgemein zu achten ist.
ePA: Diese Daten speichert die elektronische Patientenakte
In der ePA werden künftig alle wichtigen medizinischen Unterlagen gespeichert:
- Befunde,
- Arztbriefe,
- Medikationspläne,
- Röntgenbilder.
Versicherte können zusätzlich persönliche Gesundheitsdaten hochladen, etwa Blutzuckermessungen oder abfotografierte Befunde. Dadurch sollen sich Ärzte besser austauschen und behandeln können.
Lesen Sie auch
Noch ist die Nutzung für Ärzte und Krankenhäuser freiwillig. Ab Oktober 2025 sollen alle Arztpraxen und Kliniken verpflichtet sein, die ePA ihrer Patienten zu befüllen.
Datenschutz bei der ePA bleibt umstritten
Der Umgang mit den gespeicherten Daten sorgt immer wieder für Kritik. Dem Chaos Computer Club, einer bekannten bundesweiten Hackervereinigung, gelang es mehrfach, auf Patientendaten zuzugreifen. Laut Bundesgesundheitsministerium wurden diese Schwachstellen zwar behoben. Finanztip weist aber darauf hin: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es bei digitalen Gesundheitsdaten nie.
Außerdem sollten Versicherte bedenken, dass in der elektronischen Patientenakte auch besonders schützenswerte Informationen wie psychische Erkrankungen oder ein HIV-Status gespeichert werden. Deshalb hatten etwa die Deutsche Aidshilfe und der Bundesverband deutscher Psychotherapeuten zur Vorsicht geraten.
Kontrolle der ePA nur per App möglich
Wer die ePA nutzen möchte, sollte die dazugehörige App seiner Krankenkasse verwenden, rät Finanztip. Nur über die App lässt sich einsehen, welche Dokumente gespeichert sind und wer Zugriff darauf hat. Das heißt also: Wer der ePA nicht widerspricht, aber keine App seiner Krankenkasse nutzt, kann seine Daten nicht einsehen.

In der App können Nutzer festlegen, dass bestimmte Praxen keinen Zugriff erhalten. Auch einzelne Dokumente lassen sich entweder für alle Praxen verbergen oder komplett löschen. Finanztip empfiehlt: Möchten Versicherte verhindern, dass eine Praxis ein bestimmtes Dokument einsehen kann, sollte sie dieses bereits verbergen, bevor sie den Arzt besuchen.

Jeden 2. Sonntag
Ein FUNKE Liebe
Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Wichtig zu wissen: Sobald die Gesundheitskarte in der Arztpraxis eingelesen wird, kann diese automatisch für 90 Tage auf die ePA zugreifen. Der Zeitraum lässt sich in der App verkürzen.
App, Karte, PIN: das brauchen Versicherte für die ePA
Jede gesetzliche Krankenkasse stellt eine eigene ePA-App bereit. Diese müssen sich Versicherte auf das Smartphone laden. Um sich zu registrieren, ist eine Identitätsprüfung nötig – etwa per Postident-Verfahren.
Zusätzlich benötigen Versicherte eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion für eine kontaktlose Datenübertragung und eine Pin. Sofern noch nicht vorhanden, erhalten Versicherte beides auf Anfrage bei der Krankenkasse.
Lesen Sie auch
Widerspruch gegen ePA jederzeit möglich – kostenloses Musterschreiben
Wer keine ePA haben möchte, kann problemlos widersprechen. In diesem Fall muss die Krankenkasse die Akte inklusive aller darin gespeicherten Daten löschen.
Finanztip stellt dafür ein kostenloses Musterschreiben bereit. Dieses müssen Versicherte noch mit den persönlichen Daten ergänzen, unterschreiben und per Brief an die Krankenkasse schicken.

Auch gesetzlich versicherte Kinder erhalten automatisch eine ePA. Auch für sie müssen Eltern widersprechen. Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche das selbst einreichen. Die Krankenkasse löscht die ePA nicht sofort: In der Regel nach etwa vier Wochen. Versicherte sollten darauf achten, dass sie eine schriftliche Bestätigung von der Krankenkasse erhalten. Falls diese ausbleibt, rät Finanztip, bei der Krankenkasse nachzufragen.
ePA beim Wechsel der Krankenkasse: elektronische Patientenakte bleibt bestehen
Wechseln Versicherte die Krankenkasse, wird die ePA automatisch von der neuen Krankenkasse übernommen. Versicherte müssen sich lediglich in der ePA-App der neuen Kasse registrieren. Ein zuvor erklärter Widerspruch überträgt sich dabei automatisch.
Wer sich noch unsicher ist, ob er die ePA nutzen möchte, muss sich nicht unter Druck setzen. Einmal widersprochen, lässt sich die Akte bei Bedarf erneut anlegen.
Sie haben sich entschieden, der ePA zu widersprechen? Hier geht es zum kostenlosen Musterschreiben von Finanztip.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.









