Mit dem Sommer beginnt nicht nur die Urlaubssaison – auch gesetzlich stehen wichtige Neuerungen an. Im Juni treten zahlreiche Regelungen in Kraft, die viele Menschen unmittelbar betreffen. Ob erweiterter Mutterschutz, barrierefreier Online-Handel oder schnellere Anbieterwechsel im Energiesektor: Ziel der Änderungen sind mehr Sicherheit, Transparenz und Verbraucherschutz. Ein Überblick zeigt, was sich jetzt ändert – und was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten.

Einige Rentner kriegen schon im Juni mehr Rente

Viele alte Rentner können sich bereits ab Juni über eine Rentenerhöhung freuen: Zum 1. Juli 2025 steigen die Bezüge in Deutschland um 3,74 Prozent. Doch Menschen, die bis März 2004 in Rente gegangen sind, werden die Erhöhung bereits am 30. Juni auf ihrem Konto sehen. Diese frühere Auszahlung ist noch ein Teil des Reformpakets Agenda 2010 des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD).

Senioren, die später in Rente gegangen sind, erhalten die erhöhten Bezüge erst Ende Juli. Die zeitversetzte Auszahlung soll die Sozialkassen entlasten. Alle Rentner werden jedoch schon bis spätestens 27. Juni vom Rentenservice der Deutschen Post von der Erhöhung informiert. In dem Schreiben gibt es auch konkrete Zahlen, um wie viele Euro die eigene Rente steigt.

Mutterschutz: Neues Gesetz bei Fehlgeburten

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche.

Mutterschutz, Online-Handel, Veteranen - was Juni neu ist
Im Juni greifen neue Regelungen – darunter Mutterschutz für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa | Jens Kalaene

Lesen Sie auch

Nationaler Veteranentag

Am 15. Juni sollen die Veteranen der Bundeswehr erstmals bei einem nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstagsgebäude in Berlin statt, vielerorts gibt es weitere Veranstaltungen. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.

Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln

Bei einem Stromanbieterwechsel soll die Umstellung ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt. Die Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge bleiben allerdings bestehen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich.

Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.

Ende des Schuljahres: Wann fangen die Sommerferien an?

Für Millionen Schülerinnen und Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien – ihr letzter Schultag ist der 27. Juni. Als letztes Bundesland startet wie immer Bayern, und zwar am 1. August. Bis zum 10. August sind für rund eine Woche alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Auch interessant

Neue EU-Regeln für Smartphones

Am 20. Juni treten neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So sollen die Telefone etwa ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die Hersteller müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Geräte einzugrenzen.

Ein Mann schaut auf ein Smartphone
Auch bei Smartphones gibt es ab Juni wichtige Änderungen. © Sina Schuldt/dpa | Sina Schuldt

Gas-Checks für Wohnwagen und Wohnmobile werden Pflicht

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.

pau, jst/dpa