Die aus Deutschland verhältnismäßig günstige Bußgelder gewohnten Autofahrer stoßen in Italien gern auf harte Realitäten. Denn nicht selten stehen hinter der Brenner-Mautstelle Carabinieri oder die Polizia di Stato. Die italienischen Ordnungskräfte ziehen auch gut und gern die fahrbaren Untersätze mit deutschen Kennzeichen auf den Standstreifen, die sich in den Sommermonaten zuhauf über den Grenzpass schieben.

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Vom Glauben fällt dann der eine oder andere Urlauber ab, wenn ihm Ordnungswidrigkeiten in Rechnung gestellt werden, die ihm bis dato völlig unbekannt waren. Denn Italien ändert vor der Sommersaison beizeiten die Verkehrsregeln, etwa die Pflicht zum Einschalten der Beleuchtung – auch am helllichten Tag. Im Jahr 2025 müssen Urlauber nun darauf achten, vor dem Grenzübertritt die richtige Bereifung aufzuziehen.

Italien: Keine Winterreifen im Sommer - diese Regelung muss beachtet werden

Denn zwischen dem 16. Mai bis 15. Oktober dürfen in Italien keine Fahrzeuge mit Winterreifen geführt werden, was auch für ausländische PKW gilt. Die Neuregelung betrifft sowohl Autos als auch Anhänger, schreibt der ADAC. Nur Motorräder seien ausgenommen. Bis 15. April galt in Italien hingegen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren – bis einschließlich 15. Mai muss also umgerüstet werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe. Die soll laut der „Gazzetta Motori“ bei 422 bis 1695 Euro liegen. Allerdings gilt für bestimmte Bereifungen eine Ausnahme. Vor der Fahrt nach Italien sollten Fahrzeugführer unbedingt prüfen, ob ihre Bereifung darunter fällt.

Denn der Grenzübertritt ist mit Winter- und Ganzjahresreifen (M&S) erlaubt, wenn sie einen „Speedindex“ haben, der mit dem im Fahrzeugschein identisch oder höher ist, heißt es unter anderem vom ADAC. Der Geschwindigkeitsindex gibt an, welche Höchstgeschwindigkeit mit dem verbauten Reifen gefahren werden darf – ist also unabhängig von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Wer also herausfinden möchte, ob die Ganzjahresreifen auch im Sommer in Italien gefahren werden dürfen, muss die entsprechende Position im Fahrzeugschein mit der Nummer auf dem Reifen vergleichen.

Reifen: Wo der Speedindex zu finden ist

Im Fahrzeugschein ist der Speedindex auf der letzten Seite im Feld 15.1. bis 15.3. abzulesen. Dort findet sich die zulässige Reifendimension, wobei der letzte Buchstabe den Speedindex angibt. Auf dem Reifen findet sich die entsprechende Nummer auf der Seitenfläche. Nur wenn der Index auf dem Reifen (also der letzte Buchstabe der Abfolge) identisch oder höher als der im Fahrzeugschein ist, ist eine Fahrt in Italien erlaubt. Zur besseren Übersicht, welche Geschwindigkeitsgrenzen die einzelnen Buchstaben bedeuten, hier eine Übersicht, wie sie unter anderem Reifenhersteller Continental veröffentlicht:

Letzter Buchstabe auf dem Reifen/unter 15.1. bis 15.3.Zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h
B50
J100
K110
L120
M130
N140
P150
Q160
R170
S180
T190
U200
H210
V240
Z>240

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Italien: Diese Strafen drohen

Ein Rechenbeispiel: Die Abfolge eines Renault R4 schließt im Fahrzeugschein unter 15.1. & 15.2. mit dem Buchstaben „M“. Das heißt, das Auto darf mit der im Fahrzeugschein eingetragenen Bereifung nicht schneller als 130 km/h fahren. Dass es technisch bedingt nicht schneller fahren kann, spielt hierbei keine Rolle. Auf der Allwetterbereifung steht allerdings ein „T“, was sich nicht mit den Angaben im Fahrzeugschein deckt. Eine Einreise ist dennoch erlaubt, da der Speedindex auf dem Reifen mit „T“ (zugelassen bis zu 190 km/h) deutlich höher ist als im Fahrzeugschein mit M (bis zu 130 km/h). Wären die Angaben auf der Bereifung niedriger, könnte ein Bußgeld verhängt werden.

Und das nicht zu knapp: Laut ADAC droht bei Verstößen ein Bußgeld zwischen 431 und 1734 Euro. Im Zweifel könnte eine Beschlagnahmung und eine Nachbesichtigung erfolgen, bei der die Zulässigkeit geprüft werde, heißt es vom Automobilclub. Andre Medien berichten allerdings von einer Übergangszeit, in der Zuwiderhandeln zunächst noch toleriert werde.

daw