- Seit vergangenem Jahr dürfen Vermieter ein Balkonkraftwerk an der Mietwohnung nicht mehr grundlos ablehnen.
- Mieter sollten aber weiterhin erst um Erlaubnis fragen.
- Verbote sind in Ausnahmefällen weiterhin zulässig, diese sind aber überschaubar.
Seit Mitte vergangenen Jahres ist der Einbau von Balkonkraftwerken einfacher – vor allem für Mieter und Wohnungseigentümer. Das neue Solarpaket erleichtert die Genehmigung deutlich. Verbote gelten nur noch in Ausnahmefällen und manchmal erst nach einem Gerichtsurteil. Die Gesetzesänderung betrifft vor allem Mieter und Vermieter. Hier führen Mini-Solaranlagen besonders oft zu Konflikten.

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„In unserer Kanzlei haben wir in den letzten Jahren eine Zunahme von Fällen im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken verzeichnet“, sagt der promovierte Rechtsanwalt und Notar Christian Kotz. Häufig ginge es dabei um Genehmigungspflichten, optische Beeinträchtigungen der Fassade, sicherheitstechnische Bedenken oder Haftungsfragen bei Schäden.
Doch was gilt tatsächlich für Mieter, die an ihrer Mietwohnung ein Balkonkraftwerk installieren möchten, und in welchen Situationen können Verbote durch den Vermieter zulässig sein? Die wichtigsten Argumente im Konflikt im Überblick.
Was regelt § 554 BGB?
Mieter dürfen von ihrem Vermieter und oder der Eigentümergemeinschaft bauliche Änderungen verlangen, wenn sie zum Beispiel für Barrierefreiheit, E-Auto-Ladestationen, Einbruchschutz oder Balkonkraftwerke nötig sind. Vermieter müssen zustimmen – es sei denn, die Änderung ist für sie unzumutbar. Ohne Grund sind Verbote nicht zulässig. Sondervereinbarungen in Mietverträgen zu Ungunsten der Mieter sind ebenso unwirksam.
Quelle: Paragraf 554 BGB
Balkonkraftwerk in Mietwohnungen: Mieter durch Solarpaket gestärkt
Das Solarpaket I hat für Photovoltaik-Projekte vieles vereinfacht. Bei Balkonkraftwerken gilt nun eine deutlich vereinfachte Anmeldung. Eigentümergemeinschaften und Vermieter müssen ein Balkonkraftwerk zudem grundsätzlich dulden. Das bedeutet: Willigt ein Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft nicht in die Installation eines Balkonkraftwerks ein, können Mieter die Genehmigung einklagen.
Wichtig: Mieter müssen weiterhin um Erlaubnis fragen, bevor sie eine Solaranlage anbringen. In einem Mehrfamilienhaus muss dazu die Eigentümergemeinschaft einverstanden sein. Um diese Genehmigung muss sich der Vermieter kümmern. Geben Eigentümergemeinschaft und Vermieter grünes Licht, kann der Mieter sein Balkonkraftwerk anbringen.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte eine schriftliche Zustimmung einholen. Der Mietverein Berlin bietet dafür ein kostenloses Musterschreiben zum Herunterladen an.
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Balkonkraftwerk mit 2000 Watt + Anker-Speicher
Vermieter kann Balkonkraftwerk in Ausnahmefällen untersagen
Pauschale Verbote ohne triftigen Grund sind vor Gericht seit dem neuen Gesetz allerdings nicht mehr zulässig. „Die Hürden für ein Verbot sind deutlich höher geworden“, erklärt Dietmar Wall vom Mieterbund. Zu den wenigen Ausnahmen, die ein Verbot rechtfertigen, zählen:
- Gefahren für die Gebäudesubstanz oder die Allgemeinheit
- Denkmalschutz, etwa an historischen Altbauten
- Verletzungen von VDE-Normen – etwa beim Brandschutz oder den Anschlüssen
- Erhebliche Beeinträchtigungen oder Nachteile für andere Mieter
Der rechtliche Anspruch für Mieter gilt erst, wenn die Mietwohnung technisch für die Installation geeignet ist. Soll das Balkonkraftwerk auf einem Dach stehen oder an der Fassade hängen, müssen die Statik und die elektrische Infrastruktur gegeben sein. Auch eine fachlich einwandfreie Installation und die Einhaltung von Sicherheitsstandards sind Voraussetzungen.

Installation eines Balkonkraftwerks: Hier hat der Vermieter Mitspracherecht
Solche Grundvoraussetzungen kann der Vermieter auch festlegen und überprüfen lassen. Im Fachjargon ist oftmals von „Regelungen zur einheitlichen Gestaltung und sicheren Installation“ die Rede. In der Praxis bedeutet das, dass der Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft folgende Vorgaben machen kann:
- Farbe der Solarmodule
- zulässige Anbringungsorte (etwa nur an bestimmten Balkonflächen)
- eine Verpflichtung zur professionellen Installation durch Fachbetriebe
- elektrische Sicherheitsprüfungen
- Vorgaben zur Kabelführung
- Abschluss einer spezifischen Haftpflichtversicherung
Balkonkraftwerk erlaubt? Diese Bedingungen gelten für Mieter
Auch für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden gelten die gesetzlichen Regelungen. Was für die Kraftwerke allgemein gilt und wie die rechtliche Lage aussieht, fasst der Steckersolar-Monitor der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zusammen. So müssen sich alle Kraftwerk-Besitzer in Deutschland an die maximal erlaubte Leistung halten.
Zwar definiert das Gesetz eine Obergrenze für die Einspeiseleistung von 800 Watt, noch fehlt aber die Normierung vom Verband der Elektrotechnik (VDE). Bis dahin gilt eine maximale Einspeiseleistung von 600 Watt und eine maximale Modulleistung von 2000 Watt. Nicht relevant ist jedoch, was für ein Balkonkraftwerk angebracht werden soll.
Verletzen Mieter diese Normen oder gefährdet ein Balkonkraftwerk die Sicherheit, kann der Vermieter die Anschaffung verbieten oder den Rückbau verlangen. Die Kosten dafür trägt der Mieter. Gerade in Altbauten kann eine Kontrolle durch einen Elektrofachbetrieb vor der Balkonkraftwerk-Installation daher sinnvoll sein.
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