• Die Anmeldung von einem Balkonkraftwerk im Marktstammregister lässt sich online erledigen
  • Eine Registrierung ist auch mehreren Gründen wichtig, daher ist auch ein Bußgeld möglich
  • Wir erklären, wie Sie Schritt für Schritt ein Balkonkraftwerk anmelden

Mit dem Solarpaket eins wurde Mitte 2024 vieles einfacher. Ein Balkonkraftwerk muss nicht mehr an den Netzbetreiber gemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt jetzt einfach online. Verbraucher tragen ihre Anlage ins Marktstammdatenregister ein. Das Register gehört zur Bundesnetzagentur. Die Registrierung lässt sich einfach in wenigen Schritten erledigen. Wie genau das geht und warum die Anmeldung wichtig ist, lesen Sie hier.

Balkonkraftwerk im Marktstammregister anmelden: Warum ist das wichtig?

Ein häufiger Fehler ist, dass die Anmeldung einfach vergessen wird. In Schätzungen ist daher oft von einer hohen Dunkelziffer an Stecker-Solargeräten die Rede. Dabei ist die Registrierung klar definiert: ab der Installation hat jeder Betreiber einen Monat Zeit, sonst drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

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Die Anmeldung hat einen ernsten Hintergrund: Balkonkraftwerke sind kleine Energiekraftwerke und können Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Eine Anmeldung im Marktstammregister soll sicherstellen, dass das Stromnetz nicht überlastet wird – und die Bundesnetzagentur einen Überblick behält.

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Aus diesem Grund ist auch die Einspeiseleistung für Wechselrichter reguliert: Derzeit ist pro Kraftwerk eine Einspeiseleistung von 600 Watt erlaubt. Im Handel gibt es immer mehr Balkonkraftwerke mit Wechselrichtern mit 800 Watt. Sie sind konform, wenn sich die Einspeiseleistung drosseln lässt. Zwar sieht das Solarpaket der einstigen Ampel-Regierung eine neue Obergrenze von 800 Watt vor, noch fehlt dafür aber die Normierung vom Verband der Elektrotechnik (VDE).

Ein Schild mit der Aufschrift Bundesnetzagentur ist in München (Bayern) zu sehen.
Die Bundesnetzagentur (Archivbild) ist für die Kontrolle der Anmeldung von Balkonkraftwerken zuständig.© picture alliance / dpa | Matthias Balk

Balkonkraftwerk bei Bundesnetzagentur anmelden – so funktioniert es

Wer sein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß anmeldet, muss mit Bußgeldern rechnen, heißt es von der Verbraucherzentrale. Geregelt ist das in Paragraf 5 der Marktstammdatenregisterverordnung. Einem Bericht von „Finanztip“ zufolge drohen in der Theorie bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Bisher ist unklar, wie und in welchem Umfang die Bundesnetzagentur das kontrolliert.

Die Anmeldung des Balkonkraftwerkes ist aber einfach und kostenlos. Die Homepage der Bundesnetzagentur führt Verbraucher Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess. Wichtig: Bevor Sie es anmelden, muss das Balkonkraftwerk steckerfertig und in Betrieb sein.

Die Anmeldung in fünf Klicks:

  1. über den Link das Marktstammregister öffnen
  2. den Button „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ auswählen
  3. „Registrierung einer Solaranlage“ anklicken
  4. „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“ auswählen
  5. Registrierungsformular mit individuellen Eingaben ausfüllen

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Balkonkraftwerk anmelden: Persönliche Daten kommen in das Formular

Über „Registrierung starten“ gelangen Kraftwerkbesitzer zum Formular, in dem sie ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) eintragen müssen. Im zweiten Schritt legen sie ein Benutzerkonto bei der Bundesnetzagentur an. Dazu geben die Verbraucher ihre E-Mail an und vergeben ein Passwort. Nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse über den Aktivierungs-Link sind die Zugangsdaten für die Anmeldung auf der Webseite nutzbar.

Im letzten Schritt geben die Inhaber des Balkonkraftwerks die Adresse und die technischen Daten zum Balkonkraftwerk ein. Hierzu zählen das Datum der Inbetriebnahme und die Anzahl der Solarmodule, die Gesamtleistung der Module und die Wechselrichterleistung. Auch die Zählernummer des Haushaltsstromzählers gehört zu den notwendigen Angaben bei der Anmeldung. Sind alle Pflichtfelder ausgefüllt, schließen Nutzer die Anmeldung der Mini-Solaranlage über den Button „Registrieren“ ab.

Vor der Anmeldung: Was gilt für Betreiber in Mietwohnungen?

Sich vor dem Kauf einer Stecker-Solaranlage mit dem Vermieter abzustimmen, ist grundsätzlich sinnvoll – etwa, um baurechtliche Bedenken auszuschließen. Rechtlich zählt ein Balkonkraftwerk mittlerweile aber zu den privilegierten Maßnahmen. Dadurch können Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht mehr einfach pauschal verbieten. Wichtig ist eine sichere Installation. Eine nicht fachgerechte Montage ist auch weiterhin ein Grund, die Installation zu untersagen.

Unser Fazit: Das Balkonkraftwerk im Marktstammregister anzumelden, ist immer sinnvoll. Der Prozess ist online in fünf Schritten erledigt, kostenlos und man muss kein Bußgeld fürchten. Wer eine Förderung für sein Balkonkraftwerk bekommt, ist oft zusätzlich über die Förderbedingungen zur Anmeldung verpflichtet. Wer doch einmal nicht weiterkommt, findet im Hilfebereich und im FAQ der Bundesnetzagentur Antworten zu den wichtigsten Fragen.