• Das Gebäudeenergiegesetz sieht ein Betriebsverbot für bestimmte Heizkessel vor.
  • Alte Heizungen können nach 30 Jahren betroffen sein – aber nicht immer.
  • Über die Ausnahmen von der Austauschpflicht informieren wir hier.

Weg von fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien – bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Die Politik setzt dabei verstärkt auf Freiwilligkeit. Für besonders alte Heizkessel kann aber ein Betriebsverbot nach 30 Jahren gelten. Dadurch rutschen pro Jahr neue Heizungsjahrgänge unter die Austauschpflicht. Es gibt allerdings Ausnahmen: In bestimmten Fällen darf die alte Heizung weiter betrieben werden.

Betriebsverbot für alte Heizkessel: Diese Ausnahmen sieht das GEG vor

Zunächst sollten Hausbesitzer das Alter ihrer Gas- oder Ölheizung bestimmen. Ist sie weniger als 30 Jahre in Betrieb, kommt eine Pflicht zum Heizungstausch unter Umständen erst in ein paar Jahren. Ist die Altersgrenze (fast) schon erreicht, können Eigentümer im nächsten Schritt prüfen, ob eine der folgenden Ausnahmen zutrifft, die in Paragraf 72, Absatz 3, im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten sind:

  • Von der Austauschpflicht betroffen sind Verbraucher mit einem alten Heizkessel (meist Konstanttemperaturkessel). Das heißt umgekehrt: Neuere Heizungsanlagen mit Niedertemperaturkessel oder auch Brennwertgeräte sind von der Tauschpflicht nicht betroffen.
  • Die Austauschpflicht gilt nur für Heizkessel mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt.
  • Auch Eigentümer, die seit 1. Februar 2002 selbst in ihrem Haus oder ihrer Wohnung wohnen, sind nach jetzigem Stand von der Austauschpflicht ausgenommen
  • Vom Verbraucher, die Wohneigentum kaufen, greift eine Schonfrist von zwei Jahren. Danach müssen auch sie die alte Gas- oder Ölheizung verpflichtend tauschen.
  • Für neue Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pellets oder Solarthermie greift die Austauschpflicht grundsätzlich nicht.

Aufpassen müssen Hauskäufer von Bestandsgebäuden. Denn sie sind von der GEG-Austauschpflicht nicht komplett ausgenommen. Sie bekommen bei einer alten Heizung lediglich eine zusätzliche Frist von zwei Jahren, berichtet "heizung.de". In jedem Fall sollten betroffene Verbraucher auf diese Tauschpflicht reagieren. Denn bei einer Missachtung kann ein Bußgeld drohen.

Die Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus, aufgenommen am 19.09.2017 in Osterode.
Neuere Heizungsanlagen mit Brennwerttechnik (Archivbild) arbeiten deutlich effizienter als ältere Modelle mit Konstanttemperaturkessel.© picture alliance / Frank May | Frank May

Zu Wärmepumpe umrüsten: Eine Möglichkeit ist die Hybridheizung

Deshalb auch der Tipp: Eigentümer mit einer alten Gas- oder Ölheizung sollten sich frühzeitig über das Thema informieren. Wer ein paar Jahre im Voraus plant, kann etwa schrittweise von einer Gas- oder Ölheizung auf eine Wärmepumpe umsteigen und so beide Systeme vorübergehend parallel nutzen. Diese Stufenstrategie hat unter anderem den Vorteil, dass die Sanierungskosten nicht auf einmal anfallen und die Heizung nicht unter Zeitdruck ausgetauscht werden muss.

Vor jeder Sanierung sinnvoll ist, sich über die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Kommune zu informieren. Ist zum Beispiel ein Wärmenetz geplant, ist eine eigene Heizung unter Umständen nicht nötig. Ist das nicht der Fall, sollten sich Hausbesitzer vorab beraten lassen. Neben Installateuren und Energieberatern sind auch Verbraucherzentralen eine gute Anlaufstelle. Die Beratung über einen Energieberater wird vom auch vom Staat bezuschusst.

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Warum sich eine neue Heizung vor der Austauschpflicht lohnen kann

Von der Austauschpflicht betroffen sind alte Öl- oder Gasheizungen, die noch einen Konstanttemperaturkessel nutzen – und das nicht ohne Grund. Sie gelten als besonders ineffizient, da sich ihre Heiztemperatur nicht regulieren und damit an die Temperaturen außen anpassen lässt. Das führt neben einer hohen CO₂-Produktion auch zu einem höheren Brennstoffverbrauch. Steigt der CO₂-Preis wie geplant in den kommenden Jahren, wirkt sich das auf die jährlichen Gesamtkosten aus.

Kesseltypen im Überblick

Konstanttemperaturkessel:

Dieser Heizkessel arbeitet mit einer konstanten Temperatur – unabhängig von der Außentemperatur und dem tatsächlich benötigen Bedarf. Daher gelten Konstanttemperaturkessel als wenig effizient. Sie sind in der Anschaffung preiswert – verursachen aber im Laufe der Zeit höhere Kosten aufgrund ihres erhöhten Verbrauchs. Heizungen mit Konstanttemperaturkessel sind in Deutschland von der Austauschpflicht betroffen.

Niedertemperaturkessel:

Der Niedrigtemperaturkessel arbeitet im Unterschied zum Konstanttemperaturkessel mit variablen Temperaturen, die sich nach der Außentemperatur richten. Dadurch wird unnötiges aufheizen vermieden. Niedrigtemperaturkessel gelten deshalb als sparsamer und verursachen weniger Emissionen. Heizungen mit dieser Kesselart sind in Deutschland deshalb auch nicht von der Austauschpflicht betroffen.

Brennwertkessel:

Diese Heizkessel funktionieren ähnlich wie Niedrigtemperaturkessel– nutzen aber zusätzlich noch die Wärme der Abgase, die bei der Verbrennung entstehen. Dies wird durch das Kondensieren des Wasserdampfes in den Abgasen erreicht. Dadurch erreichen Brennwertkessel die höchste Effizienz unter allen Kesseltypen und punkten mit einem geringen Energieverbrauch und weniger Emissionen. Die Anschaffungskosten sind allerdings höher als bei Konstant- und Niedrigtemperaturkesseln. Brennwertkessel gelten heute als Standard bei neuen Gas- und Ölheizungen.

Auch deshalb kann es sinnvoll sein, sich schon vor einer kommenden Austauschpflicht Gedanken über das Thema zu machen. Im Vergleich zu einer neuen Gas- oder Ölheizung ist eine Wärmepumpe heute kaum teurer. Denn über die Förderung können aktuell bis zu 70 Prozent der Kosten gedeckt werden. Hinzu kommt, dass Wärmepumpen auch in Altbauten effizient arbeiten können – ohne, dass in teure Sanierungsmaßnahmen investiert werden muss.

Alte Gas- oder Ölheizung tauschen: Es muss nicht die Wärmepumpe sein

Nicht immer muss eine Wärmepumpe aber die beste Lösung sein. Je nach Gebäude und Standort kann ein anderes Heizsystem die bessere Wahl sein. Neben einer Wärmepumpe zählen die Fernwärme oder eine Pelletheizung zu den gängigen erneuerbaren Systemen. Wasserstoff- oder Gasheizungen mit Biogas sehen Experten als Nischenlösungen. Doch auch diese Heizsysteme können im Einzelfall interessant sein – etwa, wenn eine Biogasanlage in unmittelbarer Nähe ist.

Welche Alternative für eine alte Öl- oder Gasheizung infrage kommt, lässt sich daher nicht so pauschal beantworten. Jedes System hat seine Vor- und Nachteile. Umso wichtiger ist eine umfassende Beratung.