• Für eine Heizung mit einem Konstanttemperaturkessel kann nach 30 Jahren ein Betriebsverbot gelten.
  • Geregelt ist diese Frist und das Betriebsverbot im Gebäudeenergiegesetz unter Paragraf 72.
  • Wie Hausbesitzer das Alter ihrer Heizung bestimmen können, lesen Sie hier.

Mit Förderprogrammen und zinsgünstigen Darlehen will der Staat Eigentümer in Deutschland zum Heizungstausch bewegen. Der aktuelle Heizungszuschuss enthält zudem einen Bonus für den vorzeitigen Austausch einer alten Heizung. Ganz freiwillig ist der Wechsel jedoch nicht. Für bestimmte Heizkessel greift nach 30 Jahren ein gesetzliches Betriebsverbot, das den Austausch verpflichtend macht.

Tauschpflicht nach 30 Jahren: So erkennen Sie das Alter einer Heizung

Von der Austauschpflicht für Gas und Öl gibt es einige Ausnahmen – etwa für moderne Brennwertkessel. Wer wissen möchte, ob die eigene Heizung betroffen ist, sollte aber zunächst das Baujahr prüfen. Dieses lässt sich meist am Typenschild des Heizkessels ablesen.

Dieses Typschild ist aber nicht immer auf den ersten Blick zu finden. An vielen Gas- und Ölheizungen befindet es sich Berichten von "myHomebook" an der Innenseite des Hauptdeckels. Speziell bei einer alten Heizung kann das Typenschild aber unter Umständen nicht mehr lesbar sein. In solchen Fällen kommen andere Methoden infrage. Dazu zählen Bauunterlagen oder Rechnungen – etwa von der letzten Wartung.

Ein Techniker dokumentiert seine Arbeit an einer Heizung (Symbolbild).
Auch alte Unterlagen wie Rechnungen können Aufschluss über das Alter einer Heizungsanlage geben.© PantherMedia / NomadSoul | NomadSoul

Keine Hinweise zum Heizungsalter: Diese Ansprechpartner helfen

Kommt man nicht weiter, kann der Hersteller oder der zuständige Installateur der Heizung kontaktiert werden. Unter Nennung von Modell, Marke und Abnutzung kann auch ein Fachbetrieb das Alter einer Heizungsanlage beziffern. Dieser letzte Schritt ist deutlich aufwendiger – kann sich im Zweifelsfall aber trotzdem lohnen. Denn wer die Austauschpflicht einer betroffenen Heizung versäumt, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Bestenfalls weist der Schornsteinfeger schon bei einer routinemäßigen Kontrolle auf eine nahende Austauschpflicht hin. Je früher Hausbesitzer davon erfahren, desto eher können sie sich über eine neue Heizung Gedanken machen. Den mit jedem neuen Jahr erreichen weitere Gas- und Ölheizungen die Altersgrenze. Welche Heizungen 2025 von der Austauschpflicht betroffen sind, fasst der verlinkte Beitrag zusammen.

Wie funktioniert eine Ölheizung?

Eine Ölheizung erzeugt Wärme durch die Verbrennung von Heizöl. Das Heizöl wird aus einem Tank über eine Pumpe zum Brenner der Heizung transportiert, wo es mit Luft vermischt und verbrannt wird. Die entstehende Wärme wird über einen Wärmetauscher an das Heizwasser abgegeben, das wiederum Heizkörper oder Fußbodenheizungen versorgt. Moderne Ölheizungen arbeiten effizienter und können mit Brennwerttechnik auch die Abgaswärme nutzen

Eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen ist nicht verboten, aber...

Gut zu wissen: Verboten ist der Einbau einer Öl- oder Gasheizung im Gebäudebestand nicht. Fachleute raten jedoch mehrheitlich davon ab. Zwar ist unklar, inwieweit eine künftige Bundesregierung die Energie- und Wärmewende fortführt, die Richtung ist aber klar.

Zumal sich Deutschland auch auf EU-Ebene dazu verpflichtet hat, die Treibhausgasemissionen zu senken. Langfristig kommen daher auch Hausbesitzer nicht um erneuerbare Energien herum. Zwar gibt es theoretisch Möglichkeiten, Gas- und Ölheizungen mit Bio-Brennstoffen oder Wasserstoff weiterzubetreiben, Fachleute wie Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sehen diese Technologien als Nischenlösungen.

Im Vergleich zu fossilen Brennstoffen sind grüne Biokraftstoffe teurer und nicht in so großer Menge vorhanden, als dass sie aktuell eine Alternative für die breite Masse sind. Zwar können moderne Gasheizungen teils schon kleine Mengen Wasserstoff verarbeiten, dieser muss aber grün sein und über die Gasnetze verteilt werden können. Praktikabler und langfristig günstiger kann deshalb eine Wärmepumpe oder Pelletheizung sein.

Emissionshandel macht den Kauf von Brennstoffen künftig teurer

Dank der staatlichen Förderung ist eine Wärmepumpe kaum teurer als eine neue Gas- oder Ölheizung, zudem amortisieren sich die Kosten über die eingesparten Brennstoffkosten. Heizöl und Gas werden wegen des steigenden CO₂-Preises langfristig teurer. Eine Pelletheizung als Alternative zu Gas und Öl kann interessant werden, wenn eine Wärmepumpe oder Fernwärme nicht möglich sind oder im Vergleich zur Pelletheizung teurer.