Professor Richard Kockel, Direktor des Leipziger Instituts für Gerichtliche Medizin, hatte schon allerlei Ungewöhnliches erlebt. Doch das, was ihm gegen Mittag des 30. November 1929 widerfuhr, war selbst für einen führenden Rechtsmediziner Deutschlands Neuland. Atemlos war ein Mitarbeiter der "Nordstern"-Versicherung in Kockels Büro gestürmt und hatte über eine völlig verkohlte Leiche fabuliert, die in der Kapelle des Leipziger Südfriedhofs lag. Der Tote war offensichtlich Opfer eines Unglücks. Was dem Versicherungsmann nicht behagte: Das Leben des "verunfallten" Kaufmanns Kurt Erich Tetzner war bei "Nordstern" und drei weiteren Gesellschaften mit der für damalige Verhältnisse schwindelerregenden Summe von 145 000 Reichsmark versichert. Die Policen waren erst sechs Wochen vorher wirksam geworden. Nun solle doch Kockel - bitte schön - herausfinden, ob Tetzner nicht vielleicht durch einen Herzanfall oder durch Selbstmord aus dem Diesseits geschieden war. Das hätte die Versicherungen entlastet. Im Übrigen pressiere die Sache, denn der Tote solle schon eine Stunde später unter die Erde gebracht werden.
Kockel, auf dessen ständiges Drängen die heute selbstverständliche Zusammenarbeit von Kriminalisten und Rechtsmedizinern bereits am Ort eines Todesfalles zurückging, fuhr sofort zum Friedhof. Noch ahnte der Professor nicht, daß er einen Meilenstein in der Geschichte der Rechtsmedizin setzen und entscheidend dazu beitragen sollte, einen der spektakulärsten Mordfälle seiner Zeit aufzuklären.
Dieser Mord hatte kurz zuvor, im Frühnebel des 27. November 1929 stattgefunden. Auf der Landstraße 8 (Nürnberg-Regensburg) war ein grüner Opel-Coupé "Laubfrosch" gegen 5.30 Uhr nahe der Ortschaft Etterzhausen bei Regensburg gegen einen Kilometerstein geprallt und hatte Feuer gefangen. Aus dem Wrack barg die Polizei eine verkohlte, verstümmelte männliche Leiche, die nur anhand der Autonummer als die des Halters Kurt Tetzner identifiziert wurde. Die "Witwe" Emma Tetzner ließ die sterblichen Überreste nach Leipzig überführen und stimmte auf massiven Druck der Versicherungen widerwillig einer Obduktion zu.
Im Keller der Kapelle fand Richard Kockel "einen stark verkohlten Rumpf, dem noch anhafteten: Die Halswirbelsäule nebst dem Schädelgrund, die obere Hälfte beider Oberschenkel, das untere Gelenkende des rechten Oberschenkels und Teile der Arme". Am linken Oberarmknochenkopf fand der Rechtsmediziner den Rest einer Knorpelleiste, die normalerweise zwischen dem 18. und 22. Lebensjahr verknöchert. Der gesamte Knochenbau war von ausgesprochen zarter Natur. Tetzner war jedoch zum Zeitpunkt seines vermeintlichen Todes bereits 26, untersetzt, übergewichtig und kräftig gebaut. Weder in der Mundhöhle noch im Kehlkopf, im Rest der Luftröhre oder im Lungengewebe konnte Kockel Ruß finden. Bei Menschen, die bei lebendigem Leib verbrennen, hätte der aber nachzuweisen sein müssen.
Daraus zog der Wissenschaftler den Schluß, "daß die Verbrennung nicht bei Lebzeiten erfolgt war, sondern erst nach dem Tode". Diese Erkenntnis korrespondierte mit dem fehlenden Kohlenmonoxid im Blut. Das giftige Gas hätte ebenfalls nachgewiesen werden können. Eine Fettembolie in der Lunge deutete darauf hin, daß die Brandleiche zu Lebzeiten Verletzungen erlitten haben mußte. Kockel hielt es ferner für ausgeschlossen, daß die fehlenden Körperteile restlos verbrannt waren: "Wahrscheinlich wurden die Teile der Gliedmaßen und das Schädeldach beseitigt, um die Ermittlung der Körpergröße, der Farbe des Haupthaares und der Todesursache unmöglich zu machen." Dessen ungeachtet stellte er fest: "Der von mir Sezierte ist gewaltsam getötet, verstümmelt und verbrannt worden." Und: "Der Tote ist nicht Kurt Tetzner!"
Ein ungeheurer Verdacht drängte sich auf: Mord. Und auch ein Tatverdächtiger: Tetzner. Die Hypothese der Leipziger Kripo: Der reisende Kaufmann habe einen Unbekannten ermordet - jünger, kleiner und schwächlicher als er selbst - und dann versucht, das Opfer durch Feuer und Verstümmelung unkenntlich zu machen, um den eigenen Tod vorzutäuschen, und mit der Ehefrau die Versicherungen abzukassieren. Der Verdacht bestärkte sich, als der Unfallort noch einmal gründlich abgesucht und ein faustgroßes, "nicht hitzeverändertes" Stück Gehirn gefunden wurde. Eine Tatsache, die mit der Unfalltheorie nicht in Einklang zu bringen war.
Noch in der Nacht zum 1. Dezember 1929 begann der stellvertretende Leiter der Leipziger Kripo, Kriminalrat von Kriegern, gegen die Eheleute Tetzner zu ermitteln. Sie hatten 1927 geheiratet und von Emmas Mutter in Oschatz, zwischen Leipzig und Dresden, ein kleines Café übernommen. Das lief schlecht, brachte jedoch beim Verkauf immerhin etwa 35 000 Mark ein. Tetzner hatte sich davon den Opel angeschafft, den Rest des Geldes soll er in Nachtbars verjubelt haben. 1929, inzwischen in Leipzig ansässig, war er als Verlagsvertreter oft geschäftlich unterwegs.
Von Kriegern nahm an, daß Tetzner untergetaucht war, aber recht bald aus Geldnot seine Ehefrau kontaktieren würde. Also wurde Emma Tetzner überwacht. Weil sie häufig das Telefon der Nachbarn benutzte, wurde der Anschluß angezapft. Am Morgen des 4. Dezember belauschte ein Beamter den Anruf eines gewissen "Sranelli" aus Straßburg, der Frau Tetzner sprechen wollte. Sie sei unterwegs, hieß es, wäre aber gegen 18 Uhr wieder erreichbar. Von Kriegern bat die französische Polizei um Observation des Postamtes, aus dem der Anruf kam, und flog umgehend in die elsässische Hauptstadt. Als "Sranelli" gegen sechs Uhr abends das Gespräch nach Leipzig anmeldete, wurde er festgenommen - und gestand fassungslos: "Ja, ich bin Kurt Tetzner."
Beim Verhör zurück in Leipzig überraschte er: Er gestand - allerdings einen Mordversuch. Am 22. November hatte er in der Nähe von Ingolstadt den 23jährigen Anhalter Alois Ortner aufgelesen. An einsamer Stelle täuschte er einen Motorschaden vor und veranlaßte den arglosen Schlossergesellen "sich das mal anzusehen". Als Ortner wieder unter dem Wagen hervorkam, drosch Tetzner mit einem Wagenheber auf ihn ein. Dem kräftigen jungen Mann gelang jedoch die Flucht in den Wald. Ortner lag bei der Verhaftung Tetzners noch im Ingolstädter Krankenhaus.
Tetzners zweites Geständnis bereitete den Untersuchungsbehörden mehr Kopfzerbrechen. Am 27. November, am Mordtag also, habe Tetzner einen schmächtigen Handwerksburschen mitgenommen (das Risiko, einen kräftigen, der eigenen Statur entsprechenden Mann auszuwählen, schien ihm nach der "Pleite" mit Ortner zu hoch). Unter Vortäuschung einer Panne sei er sanft gegen den Kilometerstein von Etterzhausen gefahren, habe den Wagen mit Benzin übergossen, den Tank geöffnet und den schlafenden Mitfahrer verbrennen lassen. Dann habe er sich zu Fuß ins nahe Regensburg begeben, und von da - vermutlich mit der Bahn - nach Straßburg. Diese Lesart widersprach allerdings dem Obduktionsergebnis von Professor Kockel, wonach das Opfer nicht lebend verbrannt sein konnte. Obwohl Tetzner klar gewesen sein mußte, daß ihm bei dem entsetzlichen Todeskampf des Opfers keinerlei mildernde Umstände zugute gehalten würden, blieb er bei dieser Tatversion. Bis der Untersuchungsrichter ihm im Frühjahr 1930 Kockels Gutachten vorlegte. Nun begann der Gefangene um seinen Kopf zu kämpfen. "Kurz vor Bayreuth", so Tetzner, "habe ich im Dunkeln einen Mann überfahren und schwer verletzt. Ich habe ihn dann ins Auto gehoben, um ihn ins Krankenhaus zu bringen. Er starb jedoch." Erst dann sei ihm die Idee mit dem Versicherungsbetrug gekommen. Er habe den Toten bei Etterzhausen ans Steuer gesetzt und das Fahrzeug angezündet.
Die Version war zweifellos gut durchdacht. Unfall mit Fahrerflucht inklusive Versicherungsbetrug wiegt weit weniger schwer als Mord. Außerdem hatte Tetzner dabei alle Arbeitsergebnisse Kockels berücksichtigt. Als Erklärung für die Verletzungen verwies Tetzner auf den "Unfall". Der würde auch den Tod des Opfers erklären, und der wiederum das Fehlen von Ruß und Kohlenmonoxid im Körper. Plötzlich sah sich die Kripo wieder am Anfang der Ermittlungen: War es doch kein Mord, sondern ein Unfall?
Der Prozeß begann am 17. März 1931 vor dem Regensburger Schwurgericht. Der Presserummel war gewaltig. Nur vergleichbar mit dem um die Serienmörder Haarmann und Kürten - oder um die politischen Morden der Zwanziger Jahre. Journalisten aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den USA und Japan waren angereist und heizten das öffentliche Interesse durch Aufmacher vom unheimlichen Versicherungsmörder oder dem "Mann, der sein eigener Mörder war" weiter an. Vor Gericht ging es dagegen sachlich zu. Ein Gegengutachter, Hans Molitoris, Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin der Universität Erlangen, erklärte, "daß das von Tetzner zu Anfang abgelegte Geständnis, er habe einen Lebenden verbrannt, ganz wohl mit den Erfahrungen der Wissenschaft in Einklang gebracht werden könne". Kockel hingegen wollte zwar nicht ganz ausschließen, "daß nicht bei allen Brandopfern Ruß in den Atemwegen und Kohlenmonoxid im Blut nachgewiesen werden kann", wie das beim Wiener Ringtheaterbrand vom 8. Dezember 1881 der Fall war. Er habe jedoch modernere Untersuchungsmethoden angewandt. Außerdem waren beim Theaterbrand in der allgemeinen Panik viele Menschen erdrückt worden, so daß bei ihnen die vermißten Rückstände gar nicht vorhanden gewesen sein konnten.
Nun neigte sich die Waagschale gegen Tetzner, zumal seine zweite, die "Unfallversion", angesichts des "frischen" Hirnstücks und der fehlenden Körperteile in der Hauptverhandlung kaum Widerhall fand. Das Gericht folgte Kockels "Mordversion" und verurteilte Tetzner wegen Mordes zum Tode. Emma Tetzner bekam wegen Beihilfe vier Jahre Zuchthaus. Nach Ablehnung des Gnadengesuches gestand Tetzner, den Wanderburschen, der über Kälte geklagt hatte, bis zur Bewegungsunfähigkeit in eine Decke eingewickelt und dann erdrosselt zu haben. Mit der ganzen Wahrheit wollte er immer noch nicht herausrücken, denn auch das letzte Geständnis beantwortete nicht alle Fragen zum Tathergang. Der Todeskandidat gab aber noch zu Protokoll: "Der Herr Professor hat ganz recht; das habe ich mir während der ganzen Verhandlung gedacht."
Kurt Erich Tetzner wurde am 2. Mai 1931 um 7 Uhr im Hof des Gerichtsgefängnisses Regensburg mit dem Fallbeil hingerichtet. Richard Kockel, ohne dessen bahnbrechende Arbeit die Untat "des Mannes, der zweimal starb" als tödlicher Verkehrsunfall zu den Akten gelegt worden wäre, starb 1934 an Luftröhrenkrebs. Die Identität des Opfers konnte nie zufriedenstellend geklärt werden.

