Der Gerichtsmediziner Ernst Giese aus Jena berichtete 1932 über ein ähnliches Verbrechen wie den Fall Tetzner. Im Januar 1928 war der Fuldaer Kaufmann Heinrich Alberding verschwunden. Im Februar erhielt die Kripo einen Brief, in dem Alberding behauptete, entführt worden zu sein. Im August wurde bei Wittmannsgereuth ein männliches Skelett mit Kopfschuß entdeckt. Im Ärmel steckte ein Brief von Alberding: "Sollte mir je etwas zustoßen, bitte die Kriminalpolizei Fulda benachrichtigen." Frau Alberding beanspruchte sofort 60 000 Reichsmark aus zwei Lebensversicherungen. Giese wies jedoch nach, daß es sich beim Skelett um einen viel jüngeren Mann handelte. 1934 wurde Alberding zu Hause aufgespürt, 1935 wegen Mordes zum Tode verurteilt. In den USA hatte es schon 1925 einen Versicherungsmord gegeben. Aufgeklärt wurde "der Fall Charles Schwartz" durch Edward Oscar Heinrich, damals einer der führenden Gerichtsmediziner der USA.
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