Aber das erfährt der Patient erst, nachdem er sich durch das Kleingedruckte gequält hat. Die Buchstaben des Beipackzettels sind winzig und fast nicht lesbar. Die Zeilen ziehen sich 16 Zentimeter lang über die ganze Breite des Zettels. Dabei ist bekannt, dass schmale Spalten wie etwa in dieser Zeitung die Lesbarkeit erhöhen.

Keine Farbe, keine Grafik, keine Skizze, kein Bild, kein Piktogramm, keine Tabelle unterbrechen die Wüste aus kleinsten Buchstaben und Zahlen. Der Beipackzettel sieht bei fast allen Medikamenten so aus - Lesbarkeit ist nicht das Ziel. Wer sich die Mühe macht, den Zettel wirklich durchzulesen, wird verängstigt: Bei Diazepam etwa werden als "häufige" Nebenwirkungen Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen und Verwirrtheit genannt. Und vieles mehr. "Selten" komme es außerdem zu Depressionen, zur "Abnahme des geschlechtlichen Bedürfnisses", zu Atemdämpfung und vielem mehr. Aber was heißt das? Dass die "seltene" Depression tatsächlich nur etwa einmal pro 10 000Behandlungen auftritt, wird nicht gesagt. Auf diese Weise wird die Angst größer als die Gefahr. Und viele Patienten reagieren entsprechend: Jährlich landen Medikamente im Wert von etwa vier Milliarden Euro im deutschen Hausmüll.

Das Gegenteil wird bewirkt

Oft bewirken die Beipackzettel, die informieren sollen, das Gegenteil. Nur wenige der Tabletten, Salben, Zäpfchen oder Pflaster werden vom Patienten so angewendet, wie der Waschzettel es empfiehlt. Oft wird die Dosis reduziert - um die Nebenwirkungen zu mindern, vor denen gewarnt worden war. Im günstigsten Fall bleibt das folgenlos. Gefährlich kann es etwa bei Antibiotika werden, die unterdosiert sogar die Resistenzbildung der Bakterien fördern. Oder bei Retard-Tabletten, die ihren Wirkstoff verzögert freisetzen sollen. Werden sie halbiert, können sie das Medikament ganz plötzlich freigeben - und damit zur Gefahr werden.

Schlimmer noch ist es, wenn verängstigte Patienten etwa ein Schmerzpflaster halbieren: Das Schmerzmittel, das eigentlich innerhalb von Tagen freigesetzt wird, gelangt innerhalb von Minuten in den Körper - mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen.

Um solche Fehler aus Angst oder Unwissenheit zu verhindern, müssen neue Patienteninformationen seit vier Jahren von Patienten getestet werden. "Seit Ende 2005 müssen alle Beipackzettel vor der Zulassung auf Lesbarkeit geprüft werden - allerdings gilt das nur für die neueren Produkte, das sind etwa fünf bis zehn Prozent, nicht aber für Arzneien, die schon vorher auf dem Markt waren", sagt Klaus Menges vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die meisten Beipackzettel mussten ihre Lesbarkeit also nie unter Beweis stellen.

Ihren Ursprung haben die Beipackzettel in Deutschland in der Contergan-Katastrophe der 60er-Jahre. Als Konsequenz wurde im Arzneimittelgesetz 1978 ein Beipackzettel vorgeschrieben, der in verständlicher Form aufklären sollte. Mittlerweile sind Inhalt und sogar die Reihenfolge der einzelnen Unterpunkte gesetzlich vorgeschrieben. Der Hersteller hat nur wenig Spielraum, um seine Beipackzettel verständlicher zu gestalten. "Die Beipackzettel sind schlecht lesbar, übervoll, schlecht strukturiert und in ihren Definitionen oft unklar", sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen. Ihre Alternative: "Am besten wäre es, wenn jedes Präparat eine Kurzfassung zum Lesen hätte - und eine Langfassung, nur zur Sicherheit."

Das ist im Grunde dieselbe Idee, die auch Peter Liese verfolgt, der gesundheitspolitische Sprecher der Christdemokraten im Europäischen Parlament. Liesen, selbst Arzt, plädiert für eine vorübergehende Zwei-Zettel-Lösung: "Bis es zu einer neuen Regelung kommt, an der wir im Europaparlament arbeiten, wäre es am besten, wenn die Hersteller neben den gesetzlich vorgeschriebenen Patienteninformationen auf dem Beipackzettel auch eine Seite mit allgemeinverständlichen Informationen liefern."

Die EU ist unschlüssig

Die große Lösung dagegen ist zunächst blockiert: EU-Kommissar Günter Verheugen hatte eine Lockerung des Informationsverbots angestrebt, das es Herstellern heute untersagt, sich bei verschreibungspflichtigen Medikamenten direkt an Patienten zu wenden. "Hochwertige, für die Bevölkerung leicht zugängliche Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel" sollten zur Verfügung stehen. Aber was ist Information und was ist Werbung?

Aus diesen Bedenken heraus leisten europäische Gesundheitspolitiker Widerstand. Denn eine gut gemachte Werbekampagne kann überzeugender sein als eine schlechte ärztliche Beratung.

"Im Augenblick müssen wir jede Nebenwirkung nennen, die bemerkt oder im Rahmen der Produktanwendung gemeldet wurde - so selten sie auch sein mag", sagt Herbert Heuberger, Leiter der Arzneimittelzulassung des Pharmaherstellers MSD. Und eine Nebenwirkung, die der Patient erwartet, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bekommen. Sogar Placebomedikamente können die Nebenwirkungen auslösen, die von ihnen erwartet werden - ohne einen Wirkstoff zu enthalten.

MSD hat zumindest eine Alternative ausprobiert: "Wir haben einigen unserer Produkte eine kleine zusätzliche Broschüre beigelegt", sagt Heuberger. Er plädiert dafür, dass sich Patienten je nach Interesse informieren können: "Im Augenblick gibt es Gebrauchsinformationen für Patienten und Fachinformationen für Ärzte. Es gibt Überlegungen, interessierten Patienten den Zugang zu Fachinformationen zu ermöglichen - denn es gibt durchaus Patienten, die damit umgehen können." Für die anderen gilt: den Beipackzettel nur oberflächlich lesen - oder überhaupt nicht.