Die Tage der Spekulationen sind endlich beendet, gestern gewährte die Berliner Staatsanwaltschaft Einblick in den Stand ihrer Ermittlungen im Fall Hoyzer. Die Vorwürfe sind schlimm, und sie gehen über die Einzelperson des früheren Schiedsrichters hinaus: Es gibt 25 Beschuldigte, mindestens zehn Spiele von der Bundesliga bis zur Regionalliga sollen manipuliert worden sein. Der Vermögensschaden geht in den Millionen-Euro-Bereich, und der Imageschaden für den deutschen Fußball ist noch gar nicht absehbar. Bevor jedoch die nächste Welle der Hysterie losbricht, lohnt ein genauer Blick auf die juristische Faktenlage: Trotz aller Hausdurchsuchungen stützt sich der Tatverdacht gegen alle Beteiligten nach wie vor im wesentlichen auf die Aussage Hoyzers. Ob die Beweislage letztlich ausreicht, die Beschuldigten tatsächlich wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs oder der Beihilfe dazu anzuklagen, ist längst nicht entschieden. Und selbst wenn es zur Klage kommt, bleibt das juristische Gelände unwägbar. Die Rechtsgelehrten sind sich keineswegs einig, daß das von der Staatsanwaltschaft als Präzedenzfall angeführte, mehr als 20 Jahre alte Wettbetrugsurteil des Bundesgerichtshofs unangreifbar ist. Keinesfalls belegbar sind nach derzeitiger Aktenlage Spekulationen über die Beteiligung der organisierten Kriminalität. Wenn der offenbar von allen guten Geistern verlassene Trainer Klaus Toppmöller über eine "Wettmafia" fabuliert oder Hoyzers Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner "Hintermänner aus dem osteuropäischen Geheimdienstmilieu" ins Spiel bringt, sind das Äußerungen, die in erster Linie von eigenen Interessen gesteuert sind. Toppmöller hofft auf Entschädigungszahlungen, Pförtner will die Rolle seines Mandanten herunterspielen. Zur Aufklärung trägt das nichts bei, es schürt nur unnötig Hysterie.