"Der Staat braucht die Zivilgesellschaft", sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, als er im Dezember 2006 die "Hilfen für Helfer" ankündigte: Jetzt hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Geplant ist, dass der Bundesrat Ende September dem Gesetz abschließend zustimmt, so dass es rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Die wichtigsten Neuerungen: Nicht wie bisher 5 oder 10, sondern 20 Prozent können vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass steuerbegünstigte Körperschaften bedacht worden sind. Die Möglichkeit für den vereinfachten Spendennachweis wurde vereinfacht: Die ausgestellte Zuwendungsbestätigung ist erst ab einem Betrag von 200 (vorher 100) Euro nötig. Wer als Übungsleiter zum Beispiel in einem Sportverein tätig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt, zahlt darauf bis 2100 (vorher 1848) Euro keine Steuern. Zudem soll es im Stiftungsrecht die Möglichkeit von Zustiftungen in Höhe bis zu einer Million Euro geben.
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