Zwischen den Bezirksbürgermeistern und den Senatsverwaltungen für Justiz und Inneres ist ein Streit darüber ausgebrochen, wer für die Überprüfung von Scheinvaterschaften zuständig ist. Konkret geht es um Vaterschaftsanerkennungen, die offenbar vorgetäuscht sind, um ein gesichertes Bleiberecht und damit den Anspruch auf Sozialleistungen zu erlangen.
Seit dem 1. Juli besteht die gesetzliche Möglichkeit, über Scheinvaterschaften möglichen Sozialbetrug zu unterbinden. Während die Senatsverwaltungen die Überprüfung bei den Bezirken angesiedelt sehen, fordern die Bezirksbürgermeister den Senat auf, eine zentrale Behörde zu beauftragen. Der Rat der Bürgermeister hat am Freitag im Konsens beschlossen, dass der Senat sich um diese Aufgabe kümmern soll.
"Wir sind keine Ermittlungsbehörde", begründet Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) die Ablehnung. Zudem könnten die Jugendämter die Aufgabe nicht übernehmen, weil sie befangen seien. Das Standesamt könne zwar aus Verdachtsgründen eine Eintragung ablehnen, aber auch nicht weiter ermitteln.
Die Senatsverwaltungen bleiben dabei. "Es gibt keine extra gesetzliche Regelung für eine Zuständigkeit des Senats", sagt Nicola Rothermel, Sprecherin der Senatsinnenverwaltung. Deshalb seien die Bezirke dafür verantwortlich.
Diesem Argument hält Buschkowsky die Handhabung in anderen Bundesländern entgegen. So hätten zum Beispiel Sachsen, das Saarland und Bayern die Aufgabe bei Regierungspräsidien und Ausländerbehörden angesiedelt. Neuköllns Gesundheitsstadträtin Stefanie Vogelsang (CDU) kritisiert noch einen anderen Punkt: "Was soll ausschlaggebend sein für den zuständigen Bezirk?", fragt sie. Der Geburtsort des Kindes, der Wohnsitz der Mutter oder des Vaters? Was passiert, wenn sie umziehen? Das sei juristisch unausgegoren, sagt Frau Vogelsang. Nur eine zentrale Zuständigkeit, vorzugsweise bei der Ausländerbehörde, mache Sinn.
Sie hat gerade einen Fall, in dem eine Mutter von zwei Kindern aus Bosnien-Herzegowina keine Aufenthaltserlaubnis bekommen hatte. Daraufhin habe ein Deutscher die Vaterschaft für das drei Jahre zuvor geborene Kind anerkannt und dadurch den Aufenthalt gewährleistet. Allerdings hat der angebliche Kindsvater sein Vaterschaftsanerkennung vor kurzem mit der Begründung zurückgenommen, er sei dazu gezwungen worden.