Die NPD darf am 8. Mai endgültig nicht am Holocaust-Mahnmal und am Brandenburger Tor marschieren. Das Bundesverfassungsgericht versperrte gestern den "Jungen Nationaldemokraten" den Weg in die unmittelbare Umgebung der nationalen Symbolorte. Bei allem Recht auf Meinungsfreiheit auch für Verherrlicher des Nationalsozialismus wäre der Anblick von braunen Marschkolonnen neben dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas schlicht unerträglich. Das Urteil bestätigt die Linie der Berliner Justiz und des Innensenators Ehrhart Körting (SPD): Kein Demonstrationsverbot für die NPD, aber harte Auflagen. Die Rechten müssen auch die offiziellen Kranzniederlegungen an der Neuen Wache abwarten, ehe sie auf der genehmigten Route vom Alexanderplatz über Unter den Linden zum Bahnhof Friedrichstraße ziehen dürfen. Die linke Szene ist entschlossen, die NPD auf dem Alex zu stoppen. Gleichzeitig mobilisiert der Senat mit einem Bündnis von CSU bis PDS und von Jeanette Biedermann bis Christa Wolf zu einem Fest für Demokratie am Brandenburger Tor. Die Berliner und ihre Gäste haben es in der Hand, ob paradierende Neonazis oder Prügeleien zwischen Rechts und Links am 8. Mai das Bild der deutschen Hauptstadt prägen, oder ob ein Zeichen für Demokratie und Toleranz gesetzt wird.