Hunderttausende Berliner satteln in diesen Tagen streikbedingt um: Statt mit Bus oder Bahn geht es im Auto, auf dem Rad oder gar zu Fuß zur Arbeit, zum Einkauf oder nach Hause. Zugleich häufen sich bei BVG und beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Forderungen nach Schadenersatz für das nicht nutzbare Angebot im öffentlichen Nahverkehr.
"Grundsätzlich besteht nach den Tarifbestimmungen kein Ersatzanspruch. Dieser wäre auch sehr schwer genau zu bestimmen, denn für viele Strecken innerhalb Berlins bestehen mit S-Bahn und Regionalzügen gute und schnelle Alternativen", sagt Hans Werner Franz, Geschäftsführer des VBB. Auch die BVG lehnt bislang jegliche Schadenersatzansprüche ab. Der Streik sei "höhere Gewalt", zudem werde zumindest teilweise ein Ersatzverkehr angeboten, heißt es. Die BVG verweist aber darauf, dass sich Inhaber von Zeitkarten den gezahlten Preis ganz oder teilweise erstatten lassen können. Jedoch müssen die Monatskarte oder nicht genutzten Abschnitte der Jahreskarte dafür zurückgegeben werden. Jeder Tag, an dem z. B. eine Monatskarte AB genutzt wurde, wird mit 4,20 Euro berechnet.
Während des Streiks können ungenutzte BVG-Tickets auch an Fahrkartenausgaben der S-Bahn abgegeben werden.
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