Im Jahr 2003 scheiterte ein erster Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten.Die Innenminister und -senatoren der Länder haben sich für die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die Ressortchefs beschlossen auf ihrer Konferenz in Warnemünde am Mittwoch, eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz zu richten. In der Bundesregierung und im Bundestag ist die Skepsis groß.
Die Berliner Morgenpost mit Fragen und Antworten zu dem Verfahren:
Wer ist die NPD?
Die rechtsextreme Partei wurde 1964 gegründet. In den Anfangsjahren erzielte sie vor allem auf Landesebene zahlreiche Wahlerfolge – bald darauf flog sie aber wieder aus den Parlamenten. Bergauf ging es nach der Wiedervereinigung vor allem in Ostdeutschland. Dort sitzt die NPD in den Parlamenten von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Die Partei hat rund 6000 Mitglieder, mit abnehmender Tendenz. Die Wählerstimmen gehen zurück, zudem ist die Partei finanziell klamm. Im ihrem Programm fordert die NPD unter anderem die Abschaffung der Rechte für Ausländer.
Warum soll die Partei verboten werden?
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über einen möglichen Verbotsantrag diskutiert. Nach dem Bekanntwerden der Morde der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und Verbindungen zu NPD-Mitgliedern wurden die Forderungen lauter. Generalbundesanwalt Harald Range machte schon früh klar, dass der NSU nicht „der militante Arm der NPD“ sei. Dennoch sehen viele nun den richtigen Zeitpunkt, einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu beschließen. Für sie ist die NPD verfassungsfeindlich und eine Bedrohung für die Demokratie.
Wie stößt der Bundesrat den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an?
Der Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten, ist so gut wie beschlossen. Bis auf Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) haben sich im Vorfeld der Innenministerkonferenz an diesem Mittwoch in Warnemünde alle Teilnehmer für das Stellen eines Verbotsantrages ausgesprochen. An diesem Donnerstag treffen sich die Ministerpräsidenten schließlich in Berlin und werden wohl die Entscheidung dafür fällen.
Wird die Bundesregierung mitziehen?
Viele Politiker fordern, dass sich Bundestag und Bundesregierung anschließen. Derzeit herrscht dort jedoch Skepsis. Friedrich betonte bis zuletzt das Risiko, eine schon im Niedergang befindliche NPD hätte durch so ein Verfahren ein Übermaß an Aufmerksamkeit zu erwarten. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibt zurückhaltend und nannte eine mögliche Niederlage eine „Katastrophe“. Dem Vernehmen nach sieht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) viele Risiken.
Was macht der Bundestag?
Eine klare Linie ist im Parlament bisher nicht zu erkennen. Die SPD-Fraktion prescht zwar voran. SPD-Geschäftsführer Thomas Oppermann hält einen Antrag zusammen mit Bundesrat und Bundesregierung für „zwingend“. Alle anderen Parteien äußern zumindest Zweifel. In der Union gibt es starke Zweifler wie den Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), oder den innenpolitischen Sprecher der Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU). Auch in der FDP mahnt man zur Vorsicht oder lehnt das Vorhaben ab. Gleiches gilt für manche Grüne. Zusammen mit der Linken kritisieren beide Fraktionen bisher jedoch vor allem, dass die Abgeordneten noch nicht das gegen die NPD gesammelte Material einsehen konnten.
Wonach entscheidet das Bundesverfassungsgericht?
Die Hürden für ein Parteiverbot sind sehr hoch. Eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit reicht dafür noch nicht aus. Beim Verbot der KPD 1956 urteilte das Bundesverfassungsgericht nämlich: „Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“ Dies und das Glorifizieren des Nationalsozialismus wollen die Befürworter eines Verbots mit der angelegten Materialsammlung jedoch nachgewiesen haben.
Wie lange würde das Verfahren dauern?
Fachleute rechnen damit, dass ein Verbotsantrag im kommenden Frühjahr in Karlsruhe landen könnte. Schätzungen gehen von einer Verfahrenslänge von eineinhalb bis zwei Jahren aus. Wenn sich anschließend noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Frage beschäftigen soll, könnte es laut Experten insgesamt rund fünf Jahre dauern, bis es ein endgültiges Ergebnis gibt.
Wo liegen die Risiken für einen Antrag?
Es gibt mehrere Bedenken. Zum einen müssen sechs von acht Richtern am Bundesverfassungsgericht für ein Verbot stimmen. Dann pocht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für ein Verbot unter anderem darauf, dass eine Partei Chancen auf eine Machtübernahme haben müsse.
Warum wurde die NPD 2003 nicht schon verboten?
Die Politik scheiterte damals vor dem Bundesverfassungsgericht, weil es in den NPD-Führungsgremien zu viele Verbindungsleute des Verfassungsschutzes gab. Die Staatsferne war nicht mehr klar zu erkennen. Die Innenminister wollen daraus gelernt haben und haben zugesagt, dass sie bereits im Frühjahr V-Leute aus der Führungsebene abgeschaltet haben.
Ist die V-Mann-Problematik ausgeräumt?
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer etwa ist sich sicher, dass das Material frei von V-Mann-Material ist. Der Sprecher der SPD-Ressortchefs, Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger, sagte, das Material sei „mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit“ quellenfrei. In den vergangenen Monaten wurde bereits Material aus der Sammlung entfernt, weil offenbar ein Informant an der Herstellung der Belege beteiligt war. Es wird schwer werden zu beweisen, dass ein V-Mann zum Beispiel nicht doch ein Ghostwriter von Pressemitteilungen war.