Neonazi-Terroristin

Bizarrer Streit um Katzen von Beate Zschäpe

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Die mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe sitzt im Gefängnis, ihre beiden Katzen im Tierheim. Doch weder das Tierheim, noch das Bundeskriminalamt wollen für die Versorgung aufkommen. An neue Besitzer können Heidi und Lilly nicht vermittelt werden.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ließ in Zwickau zwei Katzen zurück. Nun gibt es Streit um die Tiere. Das BKA will für die Unterbringung nicht zahlen.

Um die beiden Katzen der mutmaßlichen Zwickauer Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe hat sich ein bizarrer Streit entfacht. Der Tierschutzverein Zwickau bestätigte am Mittwoch einen Bericht des MDR-Nachrichtenmagazins „Exakt“, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) für die Unterbringung der beiden Katzen nicht aufkommen will.

Zschäpe gilt als Eigentümerin beider Tiere, die offenbar "Heidi" und "Lilly" heißen. Und ohne eine entsprechende Einwilligung kann der Verein die Katzen nicht vermitteln. Nach Angaben von Vereinschefin Claudia Ruf beläuft sich die ausstehende Rechnung bis dato auf 1017,42 Euro. Pro Tag und Katze kostet die Unterbringung sechs Euro, dazu kommen Kosten für den Tierarzt. Der Verein will die Ansprüche notfalls einklagen.

"Es kann nicht sein, dass ein Tierschutzverein staatliche Aufgaben übernimmt und dafür nicht bezahlt wird“, sagte Ruf. Der Verein fühle sich missbraucht und habe weder ein Interesse noch eine Möglichkeit, die Tiere bis zu deren Lebensende kostenlos zu versorgen. Es sei auch nicht zu erwarten, dass die Eigentümerin in den kommenden Tagen freikomme und sich wieder um die Tiere kümmern könne.

Zschäpe soll am 4. November in der gemeinsamen Wohnung des Zwickauer Terror-Trios eine Explosion verursacht haben. Kurz zuvor hatte sie bei Nachbarn die Katzen abgegeben. Das Ordnungsamt brachte die Tiere ins Tierheim.

Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos werden für neun Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie für den Mord an einer Polizistin verantwortlich gemacht.

Bis 11. November habe die Polizeidirektion Südwestsachsen für die Tiere gezahlt und dann an das Bundeskriminalamt verwiesen, sagte Ruf. Anfangs seien auch Beamte des BKA gekommen, um Fotos von den Katzen zu machen und Speichelproben zu nehmen. Im Heim werden sie namenlos unter einer Nummer geführt. Der Verein will vermeiden, dass Rechtsextremisten eine plötzliche Tierliebe zu den Katzen entfalten und möchte auch aus diesem Grund deren Identität für sich behalten.

Das BKA sieht sich nicht in der Pflicht. „Das Bundeskriminalamt ist weder Eigentümer noch Halter der Tiere und kann daher für die Kosten der Verwahrung nicht in Anspruch genommen werden“, heißt es in einem Schreiben der Behörde an den Verein vom 18. Januar. Darin wird erklärt, dass Zschäpe für die Katzen und die Kosten verantwortlich ist. „Sollte Frau Zschäpe ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Tierheim nicht nachkommen können, könnte gegebenenfalls das Tierheim darauf hinwirken, dass sie die Katzen an das Tierheim abgibt (und das Tierheim sie gegebenenfalls dann weitervermitteln könnte)“, schrieb das Justiziariat des BKA in einem weiteren Brief am 19. Januar.

Ruf kann eine solche Logik nicht nachvollziehen. Schließlich habe sich auch die Polizei in Zwickau zunächst für die Katzen zuständig gefühlt und erst mit Abgabe des Falls an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Zahlungen eingestellt. Sachsens Innenministerium fand eine Lösung im sächsischen Polizeigesetz. Demnach muss die zuständige Ortspolizeibehörde – die Stadt Zwickau – die Kosten übernehmen und der Eigentümerin dann in Rechnung stellen. Letztlich bleibt Zschäpe am Zug.

( dpa/dapd/mim )