Vor zwei Jahren berichtete die Berliner Morgenpost als erstes Medium über sexuellen Missbrauch von Schülern am Canisius-Kolleg. Eine Berliner Rechtsanwältin will jetzt für höhere Entschädigungssummen kämpfen.

Zwei Jahre ist es her, dass die Berliner Morgenpost als erstes Medium über sexuellen Missbrauch von Schülern durch Patres in den 60er- und 70er-Jahren am Berliner Canisius-Kolleg berichtete. Daraufhin wurden zahlreiche weitere Fälle in ganz Deutschland bekannt – und was im Jahr 2010 begann, ist noch lange nicht vorbei. Die vom Jesuitenorden eingesetzte Missbrauchsbeauftragte, die Berliner Rechtsanwältin Ursula Raue, erhält bis heute Anrufe von Opfern. „Nicht täglich, aber ein- bis zweimal pro Woche“ werde sie kontaktiert. „Ich bin erstaunt, dass immer noch Menschen anrufen, das hätte ich damals nicht gedacht“, sagt sie.

Die Anrufer, zumeist Männer mittleren Alters, berichteten ihr von Übergriffen durch Lehrer und Erzieher in Jesuiteneinrichtungen bundesweit. Weitere ehemalige Schüler des Canisius-Kollegs hätten sich allerdings schon länger nicht mehr gemeldet. Insgesamt haben sich seit Bekanntwerden des Skandals etwa 200 Betroffene als Opfer von Missbrauch in Jesuiteneinrichtungen registrieren lassen. Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein, denn auch Jahrzehnte nach den Taten ist die Scham bei vielen Opfern groß.

Nach wie vor werde jeder Fall ernst genommen, heißt es bei Rechtsanwältin Raue. „Ich nehme alles auf, jedem Bericht wird nachgegangen.“ Sie überprüfe die Angaben zu Zeitraum, Täter, Verhaltensmuster. Die Infos werden im Provinzialat der Jesuiten in München gesammelt. „Wir versuchen weiter, Lehren zu ziehen“, so Raue. „Es geht jetzt vor allem darum, aus der Vergangenheit zu lernen und wirksame Präventionsstrategien zu entwickeln.“ Mehr als 100 sogenannte Anträge auf Anerkennungsleistung seien an den Jesuitenorden gestellt worden. „Zu einem ganz überwiegenden Teil wird den Anträgen stattgegeben“, sagt Raue. „Gerade mal zwei bis drei wurden bisher abgelehnt.“

Es sollen Pauschalbeträge von 5000 Euro gezahlt werden – aus Sicht der meisten Betroffenen viel zu wenig. Auch die Berliner Opfer-Rechtsanwältin Manuela Liane Groll, die knapp 20 Betroffene vertritt, bezeichnet die Summe als „lächerlich“. „Der Betrag ist eine Frechheit und absolut nicht angemessen“, findet sie. Die Rechtsanwältin will im Namen der Opfer für höhere Summen kämpfen. „Der Missbrauch ist strafrechtlich verjährt, aber die Kirche soll zumindest angemessen bezahlen.“