Die Erbschaftsteuer reicht weit über die Frage hinaus, ob der Staat Reiche und Superreiche stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt. Im ersten Verfahren will Bayern eine Länderhoheit über die Steuer. Die Folgen wären absehbar. Zwischen den Bundesländern entstünde ein Unterbietungswettbewerb. Wohlhabende sollen angezogen werden. Bayern hätte dabei beste Karten. Ärmere Länder müssten bei den Steuersätzen nachziehen oder auf Einnahmen verzichten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Noch wichtiger ist die zweite Verhandlung. Hier geht es um grundlegende Fragen der Gleichbehandlung aller Steuerzahler. Darf der Staat bei besonders reichen Firmenerben Milliardenbeträge bei der Erbschaftsteuer nachlassen, obwohl es Gestaltungsmöglichkeiten für deren Zahlung gibt? Eine Neuregelung auf Geheiß der Verfassungsrichter liegt in der Luft.

Dem Bund käme ein Ende des Rabatts für Firmenerben finanziell sicher gelegen. Die Entscheidung hat noch eine darüber hinausgehende Dimension. Kritiker der Erbschaftsteuer verweisen darauf, dass dieses Vermögen aus bereits versteuertem Einkommen stammt. Eine Doppelbesteuerung sei unangemessen. Die andere Seite will stärker auf das Vermögen Reicher beim Generationenwechsel zugreifen und zeigt auf die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich. Beides nachvollziehbar.
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Pro Jahr werden geschätzt 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Das ist fast so viel, wie der Bund an Steuern einnimmt. Große Vermögen gibt nur ein kleiner Teil der Erblasser weiter. Mehr als die Hälfte der Haushalte hat nichts zu vererben. Das ist ziemlich ungerecht, eine gute Lösung knifflig.







