Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland steigt dramatisch an. Von Januar bis Ende August sind bereits 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen Bundesamt eingegangen – das sind schon jetzt dreimal mehr als im gesamten Jahr 2025. Den neuen Stand teilte eine Sprecherin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Anfrage unserer Redaktion mit. Wie stark der Trend ist, zeigt ein Vergleich mit der Halbjahres-Bilanz: Bis Ende Juni hatte das Bundesamt 5862 Anträge registriert – innerhalb von nur zwei Monaten hat sich seitdem die Zahl also verdoppelt. Im vorigen Jahr hatte das Bundesamt den Eingang von 3879 Anträgen gemeldet.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Offenbar hat es nach dem Inkrafttreten des neuen Wehrdienstgesetzes zum Jahresanfang und der Aussendung von Fragebögen der Bundeswehr an alle 18-Jährigen bei einem Teil der jungen Männer den Impuls gegeben, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Dabei ist die Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt, derzeit wird niemand gegen seinen Willen zur Bundeswehr eingezogen. Bislang hat die Bundeswehr rund 450.000 Fragebögen ausgesendet.

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Das Bundesamt berichtet unterdessen von massiven Problemen bei den Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung. Aktuell werde eine „hohe Zahl an fehlgeleiteten Anträgen beobachtet, die mit nicht anerkennungsfähigem Inhalt eingehen und unbearbeitet zurückgesandt werden müssen“, sagte die Sprecherin. Es kursierten wiederkehrend Falschinformationen zum Weg und Inhalt einer Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung, unter anderem in den sozialen Medien.

Was läuft schief? Das Bundesamt verweist vor allem auf zwei Punkte. Erstens: Der Antrag muss zwingend beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln eingereicht werden. Die Antragsteller werden dort registriert und bekommen eine Personenkennziffer (PK) zugeteilt. Zudem ist die Bundeswehr für die Musterung zuständig. Eine Musterung muss grundsätzlich vor dem weiteren Verfahren absolviert werden – nur Personen, die wehrdienstfähig sind, haben einen Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Feierliches Gelöbnis vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin
Feierliches Gelöbnis vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin: Rekrutinnen und Rekruten des Wachbataillons der Bundeswehr leisten den Eid auf die Truppenfahne. © FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Kriegsdienstverweigerung: Antrag nur mit vollständigen Unterlagen möglich

Wie geht es dann weiter? Das Bundeswehr-Personalamt bestätigt den Eingang des Antrags und leitet ihn nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter. Allerdings gibt es seit Jahresanfang eine Ausnahme: Wer vor dem 1. Januar 2010 geboren wurde, dessen Antrag kann die Bundeswehr-Behörde auch ohne Musterung weiterleiten. Das BAFzA, das dem Bundesfamilienministerium unterstellt ist, entscheidet danach inhaltlich über den Antrag.

Aber: Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung ist die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, betont das Bundesamt. Gefordert sind ein kurzes Anschreiben mit Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Grundgesetzartikels 4, Absatz 3, mit Unterschrift, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf, gegebenenfalls der Musterungsbescheid sowie eine ausführliche und persönlich verfasste Begründung, in der die Beweggründe für die Gewissensentscheidung dargestellt werden.

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Hier kommt es, das ist offenbar die zweite Hürde, jetzt vermehrt zu Problemen: Gefordert sei in der Begründung der Gewissensentscheidung eine persönliche und individuelle Auseinandersetzung mit der Frage, weshalb der Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden soll, mahnt das Bundesamt. „Häufig über das Internet zur Verfügung gestellte Musterschreiben und vorgefertigte Formulierungen erfüllen diese Anforderungen nicht“, sagte die Sprecherin unserer Redaktion. Das gilt auch für Texte, die von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Das Schreiben muss nicht nur persönlich verfasst worden sein, sondern auch von den eigenen Beweggründen handeln, die zu der Gewissensentscheidung geführt haben.

Die Ernsthaftigkeit dieser Entscheidung werde im Verfahren daraufhin geprüft, ob die Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe „persönlich, tiefgehend und verbindlich“ ist. Es gehe um die Plausibilität einer inneren Zwangslage, der sogenannten Gewissensnot: Der Antrag müsse ein stimmiges Gesamtbild ergeben, die Entscheidung nachvollziehbar erscheinen und die vorgebrachten Argumente in sich logisch und widerspruchsfrei sein, betont das Bundesamt. In den vergangenen Jahren waren durchschnittlich über 90 Prozent der Anträge auf Grundlage der schriftlichen Begründungen anerkannt worden, eine mündliche Anhörung gibt es schon seit 1984 nicht mehr – durch den Trend, einfach auf Vorlagen im Internet zurückzugreifen, könnte sich die Quote aber verschlechtern.  

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Immer mehr anerkannte Kriegsdienstverweigerer widerrufen ihren Antrag

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer jederzeit von Personen gestellt werden, die der Wehrpflicht unterliegen, also Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Frauen können nur dann als Kriegsdienstverweigerinnen anerkannt werden, wenn sie als Soldatinnen dienen oder früher gedient haben. Eigentlich geht das Bundesamt von einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen bis zu wenigen Monaten aus – aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens könne es jedoch länger dauern. Über Anträge, die ohne vorherige Musterung weitergeleitet werden, soll innerhalb von 9 Monaten entschieden werden.

Sollte die derzeit ausgesetzte Wehrpflicht wieder in Kraft gesetzt werden, können Kriegsdienstverweigerer zu einem Zivildienst verpflichtet werden. Noch gibt es dafür keine Anzeichen: Die Bundeswehr ist nach eigenen Angaben mit Stand Ende August mit rund 17.000 Neueinstellungen im Korridor des gesetzlich festgelegten Personalaufwuchszieles, bis Jahresende werde mit weiter steigenden Zahlen gerechnet. Sollte sich die Lage ändern, würde die Bundeswehr nur einen kleinen Teil der Wehrpflichtigen einberufen, weil sie nur begrenzten Bedarf und begrenzte Kapazitäten hat – der Einberufung von Zivildienstleistenden dürften mangels entsprechender Plätze zunächst ebenfalls enge Grenzen gesetzt sein, doch trifft das Bundesfamilienministerium bereits Vorbereitungen für einen solchen Fall.  

Zivildienst
Wenn die Wehrpflicht wieder in Kraft gesetzt werden sollte, könnten Kriegsdienstverweigerer auch erneut zum Zivildienst herangezogen werden – so wie hier bei den Maltesern.© Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa | Jan Woitas

Auch wenn die Zahl der Kriegsverdienstverweigerer jetzt stark steigt, liegt sie noch weit unter der früherer Jahre, als die Wehrpflicht noch galt: So wurden 1982 – in der damaligen Bundesrepublik ohne Ostdeutschland – knapp 60.000 Anträge registriert. 2002 erreichte die Zahl der Kriegsdienstverweigerer im vereinten Deutschland mit 189.644 ihren Höchststand. 2010 waren es noch 75.000, bevor dann 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt wurde und danach nur noch einige Hundert Anträge im Jahr eingingen. Im gesamten Jahr 2026 dürften es hochgerechnet etwa 20.000 Anträge sein.

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Unterdessen kommt es vermehrt auch zum gegenteiligen Fall: In früheren Jahren anerkannte Kriegsdienstverweigerer widerrufen ihren Antrag. Dazu zählen etwa die Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen und Tobias Lindner. Eine formlose Erklärung reicht dazu aus. Im Vorjahr wurden 781 Widerrufe registriert, in diesem Jahr könnten es hochgerechnet bis zu 1000 werden.