Donald Trump wollte die amerikanische Post bei den „Midterms“ am 3. November zum „Hilfssheriff“ seiner Regierung machen. Briefwahlunterlagen sollten künftig nicht einfach nur transportiert, sondern indirekt mit staatlichen Bürgerlisten abgeglichen werden. Wer dort nicht auftaucht, dessen Wahlpost hätte im Extremfall liegen bleiben sollen. Am Dienstagabend hat eine Bundesrichterin diesen Zugriffsversuch gestoppt – und zwar landesweit.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Für Trump ist das weniger als drei Monate vor den Kongresswahlen ein herber Rückschlag. Richterin Indira Talwani untersagte der Regierung, den US Postal Service in Trumps geplantes Kontrollsystem für Briefwähler einzuspannen. Eine frühere Sperre aus ihrer Feder von Juni hatte zunächst nur für 23 demokratisch regierte Bundesstaaten gegolten, die gegen den Trump-Erlass geklagt hatten. Jetzt gilt das Verbot in allen 50 Staaten.

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Der Kern von Trumps Vorstoß war politisch brisant. Bund und Bundesstaaten sollten Listen bestätigter US-Bürger zusammenstellen. Der Postal Service hätte Wahlunterlagen von Personen außerhalb dieser Verzeichnisse nicht befördern sollen. Damit wäre aus der traditionell neutralen Infrastruktur der Post ein Instrument der Wahlkontrolle im Sinne eines republikanischen Präsidenten geworden – mit potenziell enormen Folgen in einem Land, in dem Millionen Menschen per Brief abstimmen.

Talwani zog eine scharfe verfassungsrechtliche Grenze. „Die Exekutive hat keine Befugnis, Wahlen zu regeln“, schrieb die Bundesrichterin. Trumps Erlass erzeuge weniger als 90 Tage vor der Wahl „Verwirrung“ und drohe, „wachsendes Chaos sowie eine Erosion des Vertrauens in unsere Demokratie“ auszulösen.

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Noch deutlicher formulierte sie, worum es aus ihrer Sicht geht: Der Schutz der Wähler wiege „weitaus schwerer“ als der Versuch der Regierung, sich verfassungswidrig in die Regulierung von Wahlen einzumischen. Hier liegt der politische Stachel für Trump. Seine Regierung verliert vorerst ein Instrument, mit dem sie unmittelbar in den Ablauf der „Midterms“ hätte eingreifen können – zu Lasten der Demokraten.

Die Entscheidung trifft den Präsidenten auch deshalb, weil er Wahlbetrug seit Jahren zu einem zentralen politischen Narrativ gemacht hat und die Briefwahl dabei regelmäßig gegen alle Fakten unter Generalverdacht gestellt wird. Mit dem Postal Service hätte das Weiße Haus erstmals einen bundesweiten Hebel besessen, um diese Linie administrativ durchzusetzen.

Talwani warnt ausdrücklich davor, „am Vorabend der Wahl die Wahlregeln zu verändern“. Damit wird aus einer juristischen Niederlage zugleich eine politische Demütigung: Trump darf die Post vorerst weder zum Prüfer noch zum Türsteher der Briefwahl machen.

Letztgültig entschieden ist der Machtkampf allerdings noch nicht. Die Regierung wird den Streit bis vor den Supreme Court tragen. Greift die konservative Mehrheit dort ein und hebt die Sperren auf, könnte sich das Blatt noch wenden. Bis dahin gilt: Trumps Griff nach der Briefwahl ist blockiert – der Postal Service bleibt Postbote, nicht Wahlsheriff.