
Sie kennen sich schon. Maria Kleimann, blondes, gelocktes Haar, schwarze Robe, weißes Hemd, Brille. Und vor ihr auf der Anklagebank, der junge Mann, gut trainiert, rasierter Seitenscheitel, Kinnbart. „Kleimann, mein Name. Falls Sie sich nicht mehr erinnern.“
Sie sitzt erhöht, auf der Richterbank. Er faltet die Hände auf dem Tisch vor sich, spricht leise, mit polnischem Akzent. Also los, bevor es an diesem Augustvormittag noch heißer wird in Gerichtssaal 114 beim Amtsgericht Neustadt am Rübenberge nahe Hannover, Jugendstrafkammer, die Wände weiß, die Tür aus braunem, schwerem Holz, helle Tische, stoffbezogene Stühle, in der Ecke ein Logo des Bundeslandes. Im Maschinenraum der deutschen Justiz ist nichts dreckig oder ölverschmiert, der Saal glänzt behördenneutral in Weiß-Grau.
Es geht an diesem Tag nicht um Mord, nicht um Raub, nicht um Terror. Der Angeklagte, nennen wir ihn Jakob, soll im Supermarkt geklaut haben – Waschpulver, Gouda, ein Schnitzel, Schwarzbrot; Waren im Wert von insgesamt rund 35 Euro. Es ist nicht Jakobs erste Tat, da waren andere Diebstähle, Handel mit Betäubungsmitteln, Urkundenfälschung.
Jakob, einst in Polen geboren, war da noch ein Jugendlicher. Und beim Diebstahl im Supermarkt noch unter 21 Jahre, ein Heranwachsender. Deshalb sitzt er heute wieder hier, bei Maria Kleimann, Jugendrichterin und Direktorin am Amtsgericht. Kleimann hält ihm aus den Akten vor, dass er schon ihre letzte Weisung, eine Suchttherapie und ein Training bei einer Beratungsstelle, ignoriert habe. Erst habe Jakob sich krankgemeldet, dann den Job verloren. „Und dann habe ich nie wieder was von Ihnen gehört“, sagt Kleimann. „Das ist ein bisschen scheiße.“
Dobrindt will das Jugendstrafrecht verschärfen, „Gefährder“ härter bestrafen
Anderer Ort, anderer Richter. Jugendstrafkammer Amtsgericht Tiergarten, Berlin, Mitte Mai dieses Jahres. Auch dort sitzt ein junger Mann auf der Anklagebank, Abdul B., der versucht hatte, auszureisen und sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen. Er war schon bis in den Libanon gekommen, zuvor in Mauretanien festgenommen. Der Berliner Richter verurteilt B. zu 22 Monaten Jugendhaftstrafe – zunächst auf Bewährung.
Wenige Wochen später schlägt B. zu, rast mit einem gemieteten Auto in eine Menschenmenge während der queeren Parade am Berliner Christopher Street Day, eine Frau stirbt, Dutzende verletzt. Und viele fragen: Hätte Abdul B. noch auf freiem Fuß sein dürfen?

Richterin Maria Kleimann (M.) im Amtsgericht Neustadt am Rübenberge, Niedersachsen.
Seitdem läuft eine Debatte über das Jugendstrafrecht. Zu mild, sagen manche. Innenminister Dobrindt will es verschärfen, extremistische „Gefährder“ sollen nach Erwachsenenrecht bestraft werden, auch die Bewährung soll in diesen Fällen wegfallen. Berlins Justizsenatorin will das Jugendstrafrecht für schwer kriminelle Heranwachsende bis 21 Jahre gleich ganz abschaffen.
Andere halten dagegen, vor allem die Jugendrichterinnen und Jugendrichter selbst. Und auch Maria Kleimann wird später im Gespräch in ihrem Büro sagen: „Der Vorwurf der Kuscheljustiz ärgert mich. Wir machen das nicht aus Spaß, nicht aus Feigheit und nicht aus Faulheit. Wir denken uns etwas bei den Urteilen und Maßnahmen, die wir verhängen.“
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„Arbeiten“, sagt der junge Mann. „Super Sache“, antworte Kleimann. „Gibt es noch was?“
Und deshalb begleiten wir Maria Kleimann an diesem Tag hier, bei ihr im Gerichtssaal, um ihre Gedanken zu verstehen. Um zu verstehen, wie die deutsche Justiz mit den ganz jungen Kriminellen umgeht.
Im Saal 114 spricht Richterin Kleimann mit dem polnischen Angeklagten gerade im Ton einer Grundschullehrerin. Was ihm denn noch einfalle außer Klauen, wenn am Ende des Monats das Geld knapp sei und er Essen kaufen müsse, fragt Kleimann. „Arbeiten“, sagt der junge Mann. „Super Sache“, antworte Kleimann. „Gibt es noch was?“ Zum Amt gehen. „Ja, das haben Sie ja versucht.“ Der Mann wieder: „Dann weiß ich auch nicht.“ Und Kleimann atmet etwas tiefer durch, zählt ein paar Organisationen auf, die Obdachlosenhilfe, die Heilsarmee. „Da bekommt man Hilfe.“ Der Gerichtssaal verwandelt sich für ein paar Minuten in ein Beratungsgespräch der Jugendhilfe.

Terror-Tatort Berlin: Ein zerstörtes weißes Fahrzeug steht im Bereich des Tiergartens, wo der Täter das Auto gegen einen Baum gerammt hatte.
Vor fast genau einhundert Jahren, noch zur Zeit der Weimarer Republik, erlebt der Staat im Umgang mit straffälligen jungen Menschen eine Revolution. Im Februar 1923, inmitten der Unruhen zwischen Inflation und Massenarbeitslosigkeit, tritt auf Drängen von Reichsjustizminister Gustav Radbruch das Jugendgerichtsgesetz in Kraft. Jahrhunderte hatte der Staat junge Menschen mit denselben Paragrafen bestraft wie Erwachsene, sie in dieselben Gefängnisse gesteckt.
Nun aber galt ein Jugendstrafrecht, saßen in Gerichtssälen Jugendrichter, etablierte sich die Jugendhilfe, gab es eigene Haftanstalten für junge Kriminelle. Der Gedanke des Jugendgerichtsgesetzes war nicht die Vergeltung für schwere Taten, nicht die Abschreckung von Kriminellen. Es ging um Erziehung. Darum, dass junge Menschen nicht auf die kriminelle Bahn einbiegen.
Es gehe Kleimann nicht um die Summe. Es gehe darum, diesen Staat zu respektieren
In der Weimarer Republik war die Jugend nach dem Krieg ohne Halt, fehlten Väter, schufteten Mütter, um zu überleben. Für Erziehung war kaum Zeit. Heute gilt das Jugendgerichtsgesetz im Wesentlichen fort. Die Jugend von heute aber ist eine andere: Einige von ihnen fallen seit den vergangenen Jahren den Sicherheitsbehörden wieder stärker mit Gewalttaten auf, viele ringen mit psychischen Krankheiten, andere rutschen ab in düstere Online-Foren. Eltern sind oftmals ahnungslos. Oder kümmern sich nicht.
In Kleimanns Saal sitzt an diesem Tag noch ein zweiter junger Mann, schwarzer Rollkragenpulli, schwarze Hose, gegelte Haare, vorbestraft. Sein Blick ist gelangweilt. Kleimann hat ihn heute hier einbestellt, weil er die Behörden bei Abrechnungen um gut einhundert Euro geprellt hat. Und der Blick des Mannes sagt so etwas wie: Was wollt ihr von mir? Was soll das überhaupt alles? Ein Prozess, wegen ein paar Euro. Und Maria Kleimann wirft ihm von oben auf der Richterbank einen Satz entgegen: „Ich weiß, Sie finden das gerade kleinlich. Aber ich finde das scheiße.“
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„Ich mache auch Lobbyarbeit für die Jugend“
Es gehe Kleimann nicht um die Summe. Es gehe darum, diesen Staat zu respektieren – und nicht zu betrügen. Dass diese Richterin lieber erziehen will und weniger strafen, wird in diesem Moment in Saal 114 sehr deutlich. Maria Kleimann, Ende 40, macht diesen Job seit vielen Jahren. Selbst die Behördenleitung spricht in einer Bekanntmachung von einer „leidenschaftlichen Jugendrichterin“. Gemeinsam mit ihrem Mann macht sich Kleimann in einem eigenen Podcast für das Jugendrecht stark. Sie hat ihn „Scheiße gebaut?!“ genannt. Manch ein Staatsanwalt, so sagt es Kleimann selbst, halte die Juristin für den Inbegriff einer milden Justiz.
„Ich mache auch Lobbyarbeit für die Jugend. Auch für solche Jugendlichen, die Probleme machen“, sagt Kleimann in ihrem Büro. Sie wolle nicht rumbrüllen im Gerichtssaal, kein „autoritäres Gehabe“ veranstalten. „Ich mache mich nur lächerlich damit“, sagt sie. Stattdessen: zuhören. Nur selten wird Kleimann an diesem Tag im Gericht streng. Einmal, als der Behördenbetrüger sie unterbricht. „Nein, jetzt lassen Sie mich reden.“ Kleimanns Stimme eskaliert leicht nach oben. Der Mann schweigt.
Der Mord an der jungen Luise sorgt für Schrecken
Danach geht es freundlich, aber bestimmt weiter. Später in ihrem Büro sagt Kleimann: „Diese Gesellschaft erfährt so viel Schaden, der auch von älteren Menschen ausgeht.“ Die Debatten über Steuerhinterziehung aber seien selten, politische Härte gegen Ältere zeige die Politik kaum. „Stattdessen ist vor allem die Jugend im Visier der Politik: angeblich immer krimineller, immer brutaler. Diesem Zerrbild will ich etwas entgegenstellen.“
Tatsächlich läuft die Debatte der vergangenen Jahre vorwiegend in eine Richtung: jünger bestrafen, härter bestrafen, schneller bestrafen. Das liegt auch daran, dass einzelne schwere Gewalttaten junger Menschen für Erschrecken sorgten, etwa der Mord an der 12 Jahre alten Luise. Die Täterinnen: zwei fast gleichaltrige Mädchen aus ihrem Umfeld. Sie erstachen das Kind mit Dutzenden Messerstichen.
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„Viele Menschen, die vor mir sitzen, haben niemanden in ihrem Leben, der sie fragt, wie es ihnen geht“
Und nun rast ein Islamist mit einem Auto in die Menge in Berlin, der kurz zuvor noch mit einer Bewährung vor dem Jugendgericht davongekommen ist. Offenbar hat Abdul B. die Richter getäuscht, gab sich geläutert. Doch war er radikaler denn je – das Gericht erkannte es nicht.
Auch vor Maria Kleimann sitzen junge Menschen, für die Lügen zum Werkzeug in einem Alltag gehören, durch den sie sich durchschlagen. Manchmal auch mit Fäusten. Jugendliche, die keine Eltern haben. Oder deren Eltern sich nicht für sie interessieren. „Viele Menschen, die vor mir sitzen, haben niemanden in ihrem Leben, der sie fragt, wie es ihnen geht“, sagt Kleimann.
Um Lügen vor Gericht zu erkennen, arbeite Maria Kleimann mit Befragungen, springe in der Chronologie der Tat, achtet darauf, ob die Mimik des Angeklagten zur Geschichte passt. Ob jemand einen Schlag ins Gesicht mit Fäusten und Gesten flankiert, oder nur abgeklärt davon erzählt. Manchmal, sagt sie, sei es ganz rührend, wie junge Menschen noch versuchen, ihr Lügengebäude vor dem Einsturz zu bewahren.
Das Jugendgerichtsgesetz erlaubt die Haftstrafe – in schlimmsten Fällen sogar zehn Jahre oder länger. Im Alltag der Verfahren aber setzen Jugendrichter auf andere Maßnahmen: Anti-Gewalt-Trainings, Kurse gegen Sucht, ein paar Dutzend Stunden gemeinnützige Arbeit.

Maria Kleimann, Direktorin des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge, in ihrem Büro im Gespräch mit unserer Redaktion.
Der junge Ladendieb bekommt von Kleimann 25 Sozialstunden aufgebrummt
Den Betrüger im Rollkragenpullover verurteilt Maria Kleimann an diesem Tag zu 500 Euro Geldstrafe, garniert mit einer leisen Warnung: „Ich würde in der Taktung nicht weitermachen, wenn ich Sie wäre, mit einem befristeten Aufenthalt.“ Der Mann kommt aus der Türkei.
Der junge Ladendieb bekommt von Kleimann 25 Sozialstunden aufgebrummt, und eine Schuldnerberatung. Er sei geständig, die Tat lange her. „Deswegen geht das heute hier für Sie milde aus“, sagt Kleimann. Aber einen Rat habe sie noch.
„Wenn man ein kleines Kind und Stress hat, lassen Sie das Kiffen. Das ist kein gutes Vorbild.“
„Ja, das stimmt. Da haben Sie wirklich recht.“
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Blackbox Jugendgericht: Viele Verfahren bei Jugendgericht sind ohne Öffentlichkeit
Was Kleimann will: einen Moment der Ehrlichkeit im Gerichtssaal. Weil dieser Augenblick Türen öffnen kann zu dem Jugendlichen. Vielleicht einen Schalter umlegen.
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Und dann wird Kleimann doch noch etwas strenger. „Wenn Sie den Weisungen nicht folgen, dann kann ich Sie bis zu vier Wochen in Haft nehmen.“
Manchmal sitze sie da im Gerichtssaal, sagt Kleimann nach den Verhandlungen, und mache den Job der Eltern. Nur wie soll das gehen, wenn für einen Termin vor dem Jugendgericht eine halbe Stunde angesetzt ist. An vielen Tagen hat Kleimann sechs oder acht Prozesse. Der deutsche Staat sorgt sich um Jugendliche, die Gewalt verüben und abrutschen. Und doch räumt er den Jugendrichtern weniger Zeit für die Fälle ein als bei Erwachsenen. Weder der junge Pole noch der Abrechnungsbetrüger haben an diesem Tag einen Verteidiger an ihrer Seite. Mit im Saal sitzt dafür eine Frau der Jugendgerichtshilfe, die in ihrem Statement ein wenig in die Rolle der Anwältin schlüpft, auf die schwere Kindheit des Angeklagten verweist.

Nimmt die Gewalt von jungen Menschen zu? Vor allem psychische Erkrankungen bei Jugendlichen machen Fachleute Sorgen.
„Und wenn Sie es nur mir zur Liebe machen, freue ich mich.“
Die Verfahren bei Jugendgericht sind ohnehin ohne Öffentlichkeit, sobald ein Angeklagter unter 18 Jahre alt ist. Das Jugendstrafrecht bleibt eine Blackbox in der politischen Debatte.
An diesem Tag sind die Männer zur Tatzeit unter 21. Maria Kleimann öffnet die schwere dunkle Holztür im Saal 114. Oft erlebt sie, dass Jugendliche sich wenig einsichtig zeigen, so wie bei dem jungen Mann heute, der die Behörden um ein paar Dutzend Euro betrogen hat. Oft erlebe Kleimann aber auch Einsamkeit und Hoffnungslosigkeit bei Jugendlichen und Kindern auf der Anklagebank.
Manchmal spricht Kleimann den Jugendlichen Mut zu, begleitet ihre Urteile wie Sozialstunden oder Therapiesitzungen mit Sätzen wie: „Und wenn Sie es nur mir zur Liebe machen, freue ich mich.“ Für Richterin Kleimann sind es Sätze, die weder Zeit noch Überwindung kosten. „Für einen Jugendlichen kann das viel bedeuten“, sagt sie. Da sei dann ein Staat, der nicht nur mit Härte draufhaue. Sondern ein Staat, der wertschätze.
Den jungen Polen, der im Supermarkt für 35 Euro Waschmittel und Schnitzel gestohlen hat, werde sie nicht wiedersehen, sagt Maria Kleimann am Ende dieses Tages bei Gericht. Und den jungen Mann, der die Behörden um ein paar Dutzend Euro betrogen hat? „Da bin ich mir nicht sicher.“







