Die Menschen, die zum Ort des Terrors zurückkehren, trauern leise. Sie legen Blumen nieder, nehmen sich in die Arme und weinen. Seit Polizisten den weißen Mini-Van abtransportiert haben, haben Passanten den Tatort im Berliner Tiergarten in eine Straße des Gedenkens verwandelt. Sonnenblumen, Rosen, Pride-Flaggen und Kerzen erinnern an die Opfer des Anschlags, während Fassungslosigkeit und Schmerz die Menschen miteinander verbinden. „Für die Anschlagsopfer – für uns“ steht auf einem bunten Herzen geschrieben, das an einem Baumstamm befestigt ist.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der Christopher Street Day in Berlin, eine der größten Veranstaltungen für queeres Leben, wird für immer mit einem Namen verbunden sein. Abdul Ballout. Der Mann, der am Samstag, dem 25. Juli 2026, gegen 22 Uhr entschieden hat, über einen ungesicherten Bereich in den Tiergarten einzufahren. Der Mann, der mutmaßlich 29 Menschen verletzt und eine 65 Jahre alte Frau getötet hat, die mit ihrer Tochter an diesem Tag friedlich feiern wollte.
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CSD: Abdul Ballout – trotz Gefährder-Status auf freiem Fuß
Zwei Tage nach dem Anschlag stellt sich noch immer die Frage: Weshalb war der 21-Jährige auf freiem Fuß, obwohl er als „islamistischer Gefährder“ eingestuft wurde?
Nach der Haftentlassung im Mai soll Ballout „engmaschig“ durch die Sicherheitsbehörden überwacht worden sein, heißt es aus Ermittlerkreisen. Immer wieder hat es Observationen durch die Polizei gegeben. Ein Grund dafür war, dass er sich in Haft „missionarisch“ verhalten haben soll. Er sei dort „offensiv aufgetreten“ und habe Mitgefangene versucht, von seiner Ideologie zu überzeugen.
Hinweise darauf, dass Abdul Ballout einen Anschlag verüben würde, hätten die Gefährder-Sachbearbeiter der Polizei ersten Erkenntnissen zufolge jedoch nicht gehabt. Diese Angaben decken sich mit der Einschätzung des Gerichts, aber auch mit den Erfahrungen der Beratungsstelle für Deradikalisierung, die Ballout zweimal nach seiner Entlassung aus der Haft freiwillig besucht hatte. Ein dritter Termin sollte noch stattfinden.
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Die Gerichtsakten zeigen: Abdul Ballout hat sich innerhalb weniger Jahre radikalisiert. Als Jugendlicher wurde er wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Damals setzte das Gericht noch auf erzieherische Maßnahmen und hielt ihn für erreichbar. Im Mai 2026 hingegen zeichneten die Richter ein anderes Bild. Es ist eines, von einem, der sich von jugendlicher Gewalt hin zu islamistischer Ideologie gewandt hat und schließlich wegen Vorbereitungen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt wurde.
2019 tritt Ballout erstmals strafrechtlich in Erscheinung
Zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung trat Abdul Ballout auf dem Schulhof der Hector-Peterson-Oberschule in Berlin, einer Brennpunktschule in Kreuzberg. Am 9. September 2019, im Alter von 14 Jahren, schlug und trat er einen anderen Jungen. Ein Jahr später beteiligte er sich an einer räuberischen Erpressung. Am 9. Februar 2022 wurde er vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung für schuldig befunden. Das Gericht versuchte es mit erzieherischen Maßnahmen. Er musste an einem Kurs der Jugendgerichtshilfe teilnehmen und erhielt die Auflage, 40 Stunden Freizeitarbeit zu verrichten.
Der Angeklagte galt als „unvorbelastet“. Auch saß er für neun Stunden in Haft. Das habe ihn, so das Gericht, „nachhaltig beeindruckt“. „Darüber hinaus hatte das Gericht den Eindruck, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten wirklich einsieht und versuchen will, sich in Zukunft besser zu verhalten“, heißt es in dem Urteil. Zu dem Zeitpunkt galt auch sein Umfeld als eher gefestigt. Er hatte seinen Hauptschulabschluss an der Prignitz-Schule gemacht, lebte mit seinen drei Geschwistern und Eltern zusammen und suchte einen Ausbildungsplatz als Mechaniker. Das Gericht vermerkte auch, dass er drei- bis viermal die Woche Kurse bei einem Imam besuchte. Doch hatte das Amtsgericht Abdul Ballout bei der Verurteilung falsch eingeschätzt?
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IS-Kontakte: Ballout radikalisiert sich in Berliner Islamisten-Szene
Denn was in dem Urteil nicht erwähnt wird, ist, dass Ballout seit etwa 2021 den Staatsschützern in Berlin aufgefallen ist, damals nach Informationen unserer Redaktion unter anderem bei Koran-Verteilaktionen. Der Attentäter habe sich nicht nur digital in Chatgruppen radikalisiert, sondern sei auch an einschlägigen Orten der Berliner Islamisten-Szene unterwegs gewesen, heißt es in den Sicherheitsbehörden. Über seine Kanäle in den sozialen Netzwerken teilte er Beiträge, die den „Islamischen Staat“ (IS) verherrlichten.
Sein Vater berichtete gegenüber dem „Spiegel“, dass er sich sicher sei, dass sein Sohn einer Gehirnwäsche unterzogen worden sei. Abdul Ballout versuchte zweimal, sich der Terrororganisation IS anzuschließen. Er suchte Kontakt über Messengerdienste und reiste in den Libanon, um nach Syrien zu gelangen. Allerdings wurde er im Libanon festgenommen und von einem Militärgericht zu drei Monaten und einer Geldstrafe verurteilt – wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten.

Ballout wird in Verurteilung als tiefgläubig beschrieben
Waren die familiären Verhältnisse in seiner Jugend noch intakt, sah das laut Gerichtsakten später anders aus. Seine Eltern trennten sich. Abdul Ballout hatte kein eigenes Einkommen mehr und lebte von Sozialleistungen. Sein Glaube führte immer wieder zu Konflikten innerhalb der Verwandtschaft. Sein Vater sagt, er selbst sei schiitischen Glaubens. Abdul Ballout soll laut Gericht dem sunnitischen Glauben angehört haben. „Der Angeklagte ist tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet“, heißt es in seiner Verurteilung vom Mai 2026.
Er begreife seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben und habe in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt. Von Mitte 2023 bis zum Sommer 2024 war er kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet.
Nach seiner Ausreise aus dem Libanon nahmen Polizisten Abdul Ballout im November 2025 am Flughafen Berlin-Brandenburg fest. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai 2026 von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Er hatte sich in der Hauptverhandlung geständig gezeigt. Zudem verwiesen die Richter auf die verbüßte Untersuchungshaft und seine Distanzierung vom IS. Doch hatte er sich wirklich distanziert?
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Abdul Ballout sollte sich einem Deradikalisierungsprogramm bei der Berliner Organisation Violence Prevention Network (VPN) unterziehen. An diesem Montag stand jenes dritte Gespräch an. Thomas Mücke ist der Geschäftsführer der Organisation. „Er war sehr zurückhaltend und vorsichtig in seinen Antworten, nicht fassbar, hat sich in vielen Bereichen, die seine Ideologie betreffen, nicht eingelassen“, sagte er gegenüber unserer Redaktion. „Wir haben nicht den ernsthaften Willen gespürt, dass es hier eine Veränderungsmöglichkeit gibt.“








