Paare, die gerade ein Kind erwarten oder in der näheren Zukunft Eltern werden wollen, können sich freuen: Sie werden noch Anspruch haben auf Elterngeld nach den derzeit geltenden Regeln. Alle, deren Kinder aber ab dem 1. November 2027 geboren werden, müssen sich auf Kürzungen einstellen. Denn Familienministerin Karin Prien (CDU) muss sparen, auf Anweisung der Koalitionsspitzen. Und sie tut das beim Elterngeld. Ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums zeigt jetzt, was sich bei einer der wichtigsten familienpolitischen Leistungen bald ändern könnte – und was das für Familien bedeutet.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Das Elterngeld als Ersatzleistung gibt es seit 2007, um Familien nach der Geburt eines Kindes zu unterstützen. Wer nicht arbeiten kann, weil er oder sie sich um ein Baby kümmert, soll trotzdem ein Einkommen haben, so die Idee. Das Basiselterngeld liegt dafür grundsätzlich bei etwa zwei Dritteln des letzten Netto-Lohns. Mindestens aber bekommen Elternteile, die die Leistung beziehen, 300 Euro im Monat, maximal 1800 Euro im Monat. Diese Beträge waren seit der Einführung des Elterngelds nicht angepasst worden, sollen mit der Reform jetzt aber steigen: auf 330 bzw. 1900 Euro im Monat.
Gleichzeitig aber ändert sich die Zahl der Monate, für die Paare maximal Elterngeld beziehen können – ebenso wie die Regeln dafür, wie sie diese Maximalzahl erreichen.
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Nach aktueller Rechtslage kann ein Elternteil höchstens 12 Monate Basiselterngeld beziehen, Paare gemeinsam aber 14 Monate, vorausgesetzt, auch der andere Elternteil nimmt mindestens zwei Monate in Anspruch. Umgangssprachlich heißen diese Monate „Vätermonate“, weil den größten Teil der Elternzeit mit Elterngeld Mütter in Anspruch nehmen.
Die Zahl dieser Partnermonate soll im neuen Modell jetzt steigen: Unter dem Schlagwort „3 + 6 + 3“ sollen je drei Monate Elterngeld pro Elternteil reserviert sein, weitere sechs Monate wären frei aufteilbar. Um für die größtmögliche Dauer Basiselterngeld in Anspruch zu nehmen, muss also jeder Elternteil mindestens drei Monate zu Hause bleiben. Neu ist, dass Paare das auch gleichzeitig tun können: Die Ampel-Koalition hatte eingeführt, dass Eltern höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können – diese Regel findet sich im aktuellen Entwurf nicht mehr. Die Zahl der Monate, die Paare insgesamt Elterngeld bekommen könnten, sinkt nach den aktuellen Reformplänen allerdings auf 12. Für Alleinerziehende liegt der Anspruch ebenfalls bei 12 Monaten.
Was bleibt, ist die Möglichkeit, das Basiselterngeld als Elterngeld plus zu strecken: Bis zu 24 Monate können Eltern die Unterstützung dann bekommen, pro Monat aber nur die Hälfte des Basiselterngelds. Wer bereits ein Kind unter drei Jahren hat, kann außerdem bis zum Ende des Elterngeldbezugs für das neu geborene Kind auch noch einen Geschwisterbonus bekommen.
Etwas mehr Geld pro Monat, dafür zwei Monate weniger: Das Familienministerium hofft, dass damit nicht nur Sparvorgaben erfüllt werden, sondern Paare auch einen Anreiz bekommen, die Betreuung im ersten Jahr partnerschaftlicher zu gestalten. Umfragen zufolge wollen das viele Paare, auch wenn die Praxis häufig anders aussieht.
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Verbände und Opposition kritisieren die Pläne der Regierung allerdings scharf. „Die Änderungen, die faktisch eine Kürzung und Einschränkung bedeuten, stehen vor dem Hintergrund einer Lage für Familien, die von Unsicherheiten und Nöten geprägt sind“, sagt Martin Bujard, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. Vor allem eine Kürzung der maximalen Bezugsdauer lehnt der Zusammenschluss mehrerer Familienverbände ab.
Zwei Monate weniger maximale Bezugsdauer, sagt auch Grünen-Sozialpolitikerin Ricarda Lang dieser Redaktion, das bedeute: „weniger Geld, weniger Verlässlichkeit, weniger Planbarkeit“. Und viele junge Familien, glaubt sie, würden auch nicht auf die 12 Monate kommen. „Sie können nicht drei Monate auf das höhere Gehalt verzichten“, sagt Lang, und das habe meist der Vater. „Unterm Strich sind wir damit bei nur noch neun, zehn oder elf Monaten – und die Zeit bis zum Kita-Start gleicht mal wieder die Mutter mit unbezahltem Urlaub aus?“ So werde Gleichstellung zum „Feigenblatt“ für Kürzungen gemacht, kritisiert sie.
Selbst beim Koalitionspartner SPD ist die Reaktion auf Priens Entwurf ausgesprochen kühl. „Dass aufgrund von Sparzwängen eine Kürzung von 14 auf 12 Monate vorgeschlagen wird, erfreut mich überhaupt nicht“, sagte Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin der SPD. Wenn gespart werden müsse, dann besser bei Personen mit sehr hohen Einkommen, und nicht bei Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen, sagt sie. „Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 100.000 Euro können wir uns zum Beispiel einen Pauschalbetrag von 1000 Euro vorstellen.“
Unterstützung bekam Familienministerin Prien dagegen von ihrer Amtskollegin aus Bayern. Es gehe nicht darum, bei Familien zu sparen, sondern „familienpolitische Leistungen zeitgemäß zu gestalten“, sagte Ulrike Scharf (CSU), Familienministerin im Freistaat, dieser Redaktion. Sie lobte die Anpassung der Mindest- und Höchstbeträge als „richtigen Schritt“.
Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Änderungen später im Parlament sind möglich. Doch dass am Ende mehr Geld für Familien zur Verfügung steht, gilt als unwahrscheinlich.







