Der Bundestag hat Ende März eine Reform der privaten und staatlich geförderten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Ab Januar 2027 soll das neue Gesetz aus dem Ministerium von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gelten, das die Riester-Rente ablöst. Die gute Nachricht für Bestandskunden: alle alten Verträge lassen sich in die Neuverträge übertragen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Ende April 2024 gab es noch rund 15 Millionen laufende Riester-Verträge. Schätzungen zufolge ruhten davon drei bis vier Millionen. Die neuen Produkte der Versicherungsanbieter entstehen gerade erst. Aber es gibt schon jetzt klare Richtlinien für potenzielle Wechsler. Fragen und Antworten für die, die sich umorientieren wollen.
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Was bedeutet die neue Regelung für den Umgang mit den Alt-Verträgen?
„In einen Neuvertrag zu wechseln wird einfach sein“, sagte Christian Ahlers, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, unserer Redaktion. Die entscheidende Frage sei jedoch: „Für wen macht das Sinn?“ Und das hänge davon ab, wie gut oder schlecht die neuen Produkte seien.
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„Es dürfte zeitnah heftiges Marketing und Vertriebsdruck pro Vertragswechsel geben“, so Ahlers. Deshalb gelte: „Cool bleiben und abwarten, was der Markt tatsächlich hergibt und wann das staatliche Produkt kommt. Es gibt keinen Zeitdruck.“
Ralph Wefer, Experte für Banken und Versicherungen bei dem Vergleichsportal Verivox, sagt: „Wer mit der Wertentwicklung des bestehenden Riester-Vertrags zufrieden ist, kann diesen weiterlaufen lassen und einfach auf die neuen Förderregeln mit den neuen Zuschüssen umstellen.“
Wie hoch sind die Kosten bei einer Überführung von alt zu neu?
Laut Wefer werden die Verbraucher in den meisten Fällen ihre Riester-Verträge kostenfrei zu einem neuen Anbieter wechseln können. „Die bislang erhaltene Förderung bleibt erhalten und geht ebenfalls in den neuen Vertrag über.“ Nur bei Riester-Verträgen, die jünger als fünf Jahre sind, dürfe der bisherige Anbieter eine Gebühr von maximal 150 Euro erheben.
Aber diese gesetzlich mögliche Höchstsumme sei nicht unbedingt relevant, selbst wenn zusätzlich bei Versicherungen noch Stornoabzüge hinzukämen, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter und Experte für Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Entscheidend ist, wie rentabel das Guthaben bislang angelegt ist und wie es im Falle des Wechsels angelegt wird.“
Für welche Restlaufzeiten lohnt sich ein Wechsel?
Eine Überführung könne für jede Restlaufzeit sinnvoll sein, sagt Nauhauser. „Junge Sparerinnen und Sparer profitieren aufgrund der langen Ansparzeit am meisten, wenn sie im neuen Altersvorsorgedepot ein kostengünstiges Angebot mit dem Anlageschwerpunkt am Aktienmarkt wählen.“ Man müsse genau hinschauen. Denn „die Banken bieten nicht das staatlich organisierte Standardprodukt an, sondern ihre eigenen privaten Produkte“, so Nauhauser. Und die seien erfahrungsgemäß deutlich teurer.
Wefer sagt, es seien nun auch Produkte mit wesentlich höheren Rendite-Chancen förderfähig – zum Beispiel ein Sparplan, der in ETFs auf einen großen Aktienindex investiert. „Historische Kursdaten zeigen: Wer über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren monatlich in ETFs auf den globalen Aktienindex MSCI World investiert hat, musste noch nie Verluste hinnehmen.“ Für ältere Menschen seien jedoch sichere Produkte besser geeignet, so der Verivox-Experte.

Welche neuen Möglichkeiten gibt es hinsichtlich der neuen Auszahlungsmöglichkeiten?
Wenn die Auszahlphase beginne, könne man sich – ähnlich wie bisher – bis zu 30 Prozent des angesparten Altersvorsorgevermögens als Einmalzahlung auszahlen lassen, sagt Wefer. „Der übrige Teil wird entweder für eine lebenslange Rente verwendet oder für einen Auszahlplan mit einer festgelegten Laufzeit – mindestens bis zum 85. Geburtstag. Die Option eines Auszahlplans hatten Riester-Sparer bislang nicht.“
Das habe den Vorteil, dass die monatlichen Auszahlungen nicht so niedrig seien. Der Nachteil sei: „Wenn das Kapital am Ende der Laufzeit aufgebraucht ist, gibt es auch keine Zahlungen mehr.“ Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät den zeitnahen Alt-Riester-Beziehern, zu prüfen, „ob man den Rentenbeginn bis 2027 hinausschieben kann“. Dann gebe es neue Auszahlpläne mit höheren Leistungen.
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Wie hoch dürfen die laufenden Kosten sein, damit die Rendite ausreicht?
Laut Nauhauser gibt es keine absolute Grenze. „Je weniger Kosten anfallen, desto mehr Rendite kommt beim Sparer an.“ Generell rate die Verbraucherzentrale von Versicherungen zur Altersvorsorge ab. Aber man müsse die Angebote abwarten. Als „echten Meilenstein“ bezeichnet Nauhauser die Einführung eines staatlich organisierten Standardprodukts. „Hier definiert der Staat die Regeln und sorgt dafür, dass eine rentable, kostengünstige und breit gestreute Anlagestrategie verfolgt wird.“ Laut Wefer habe der Gesetzgeber für das neue Altersvorsorgedepot einen Kostendeckel von einem Prozent vorgesehen. „Das ist deutlich besser als bei den meisten bisherigen Riester-Produkten.“ Doch auch das summiere sich im Laufe der Jahre erheblich.
Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, sagte dieser Redaktion, besonders positiv an dem neuen Gesetz sei, „dass die Eigenheimrente im neuen System ausdrücklich erhalten bleibt und weiterentwickelt wird“. Von überschnellen Wechseln rät er aber ab. Denn: „Die verbesserte Zulagenförderung wird auch in gleicher Weise auf bestehende Verträge gezahlt.“
„Im Regelfall dürfte die neue Fördersystematik für viele Förderberechtigte günstiger und einfacher sein als die bisherige“, sagte König. „Wer Wohneigentum erwerben, modernisieren oder altersgerecht umbauen möchte, für den bleibt gerade die verbesserte Eigenheimrente besonders interessant.“ (mit nku)










