Der Schutz jüdischen Lebens und Israels vor Angriffen hat hierzulande einen hohen Stellenwert. Aus Sicht des Menschenrechtskommissars des Europarats schränken deutsche Behörden dabei aber Grundrechte unverhältnismäßig ein.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Michael O‘Flaherty hat sich besorgt über zunehmende Gewalt und Drohungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen in Deutschland geäußert. Zugleich bekundet er in einem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten Bericht Sorge über eine aus seiner Sicht unangemessene Anwendung des Antisemitismusbegriffs. Damit würden in Deutschland legitime Kritik an der Politik des Staates Israel und freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig eingeschränkt.

Unter anderem wendet sich O‘Flaherty, der früher Leiter der EU-Grundrechteagentur war, gegen die rechtlich nicht bindende Antisemitismus-Definition. Sie wird etwa von der israelischen und deutschen Regierung, aber auch von diversen anderen Staaten, vom Zentralrat der Juden in Deutschland sowie von mehreren internationalen Organisationen befürwortet. Insgesamt haben bisher 46 Staaten die Definition angenommen.

Die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) wertet als Antisemitismus unter anderem „eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann“. Befürworter der Definition betonen immer wieder, dass beispielsweise legitime Kritik an der Politik des Staates Israel damit keineswegs unterbunden werde.

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Menschenrechtskommissar warnt vor Missbrauch der Definition

Aus Sicht des Menschenrechtskommissars wurde eine zu weite Auslegung dieser Umschreibung verwendet, um Kritik an der israelischen Regierung oder Debatten über die Rechte von Palästinensern zu unterbinden. Er nannte Beschränkungen bei Demonstrationen, einschließlich Gewaltanwendung durch die Polizei, Restriktionen für Universitätsveranstaltungen und ein problematisches Verständnis der Verteidigung Israels als „Staatsräson“. 

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O‘Flaherty mahnte die deutschen Behörden, darauf zu achten, dass die Arbeitsdefinition von Antisemitismus „nicht verzerrt, instrumentalisiert oder missbraucht“ werde. Der Menschenrechtskommissar warnt weiter vor einem politischen Diskurs, der Antisemitismus als ein „importiertes“ Phänomen darstelle und Migranten die Schuld gebe, statt Rechtsextreme in den Blick zu nehmen. Auch ruft O‘Flaherty dazu auf, antimuslimischen Hass in Deutschland als gesellschaftliches Problem anzuerkennen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Europarat Deutschland in diesem Zusammenhang kritisiert. Bereits im Juni 2025 hatte sich O’Flaherty in einem Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gewandt und Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit bei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg beanstandet.

nes/kna/epd