Eine Pflicht für erwerbsfähige Bürgergeldbezieher zur zumutbaren Arbeit? Arbeitsverweigerern wirkungsvoller und praxistauglicher begegnen und die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitern? Die Debatte um das Bürgergeld hatte über Monate die Schlagzeilen der Medien beherrscht. Jetzt haben CDU/CSU und SPD einen Schlussstrich gezogen – am Mittag beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition die neue Grundsicherung.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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In der Debatte zuvor hatte es harsche Kritik gegeben. Der AfD ging die Reform nicht weit genug, Grüne und Linke fürchteten um die Unterstützung der Bürger durch den Sozialstaat.
Generelles Ziel des neuen Gesetzes ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden. Leistungen können künftig schneller gekürzt werden, sollten Termine nicht wahrgenommen oder etwa Weiterbildungen abgebrochen werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass etwa psychisch Kranke vor Leistungsminderungen geschützt sind.
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Vor dem endgültigen Beschluss des Bundestags zur Umgestaltung des bestehenden Bürgergeldes zum neuen Grundsicherungsgeld haben die zuständigen Abgeordneten bis zuletzt um die Feinheiten des Gesetzes gerungen.
Der Innenausschuss hatte den Gesetzesentwurf auf Antrag der Regierungskoalition am Mittwoch noch an einigen Stellen überarbeitet, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments. Dazu gehörten den Angaben zufolge unter anderem die Regelung, dass „bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden“ können. Das Jobcenter soll darüber hinaus mehr Möglichkeiten bekommen, zu prüfen, ob „Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt“ selbst aufkommen können. Dazu soll die Arbeitsagentur „organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen“.

Bundesregierung pocht auf „klare, durchsetzbare Regeln“
Zuvor festgelegt worden war schon, dass es stärkere Kürzungen der Geldleistungen geben wird, wenn ein Leistungsbezieher „eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt“. Wer „dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint“, müsse mit einem gestuften Verfahren rechnen, an dessen Ende „der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen“ könne. Das beziehe auch die Kosten der Unterkunft ein, so die Mitteilung.
Die „Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit“ solle gestärkt werden, hieß es mit dem „Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration“. Die Bundesregierung lässt sich in dem Gesetzesentwurf zum Grundsicherungsgeld mit den Worten zitieren: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen.“
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SoVD-Chefin: „Die neue Grundsicherung hat viele Mängel“
Die einzelnen Punkte klingen vielleicht alle nicht so hart wie die sogenannte Hartz-IV-Reform unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2005. Kritik rufen sie aber dennoch hervor.
Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte unserer Redaktion: „Die neue Grundsicherung hat viele Mängel, insbesondere bei den Wohnkosten.“ Aber auch das wichtigste Mittel, um wieder in einen Job zu kommen – die Qualifizierung – werde zurückgefahren, sie trete künftig hinter die Vermittlung in jedweden Job zurück, so Engelmeier. „Wir befürchten: ‚Fordern vor Fördern‘ wird damit die neue Prämisse in den Jobcentern sein.“
Dazu solle es Qualifizierungsangebote „nur noch in Ausnahmefällen geben – und dann nur für Menschen unter 30“, sagte die SoVD-Chefin. Das sei schlichtweg altersdiskriminierend. Und auch der Schutz vulnerabler Gruppen sei „aufgrund einer Vielzahl von Verschärfungen“ mangelhaft.
„Insgesamt bemängeln wir, dass die übergroße Mehrheit an berechtigten Empfängern nun für das Fehlverhalten von weniger als einem Prozent belangt wird. Die neue Grundsicherung bestraft gewissermaßen mit der Gießkanne“, sagte Engelmeier.

Verdi kritisiert: „Debatte der letzten Monate war beschämend“
Auch die Gewerkschaft Verdi kritisierte den Gesetzesentwurf. „Die Grundsicherungsdebatte der letzten Monate war beschämend und so verhält es sich auch mit der Reform des Gesetzes“, sagte Rebecca Liebig, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand.
Eine Grundsicherung, die sich im Kern von Qualifizierungsprozessen verabschiede und stattdessen auf schnelle Vermittlung in egal welche Arbeit setze - „und sei sie noch so weit unter den Qualifikationen der betreffenden Person“ - sei kontraproduktiv. „Berufliche Qualifizierung ist in Zeiten von Fachkräftemangel unerlässlich“, so Liebig. „Sie nicht mehr im Fokus zu haben, ist ein schwerer Fehler.“







