Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat am Mittwoch im US-Prozess um Suchtpotenzial sozialer Medien sein Unternehmen verteidigt. Der Meta-Chef gab an, dass es keine Ziele für die Nutzungszeiten der Social-Media-Plattformen mehr setze, berichtete das „Wall Street Journal“ aus dem Gerichtssaal in Los Angeles.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Jedoch räumte er ein, dass auch Jugendliche unter 13 Jahren Instagram nutzen, obwohl das nicht im Einklang mit den Nutzungsbedingungen steht. Ihre Accounts würden entfernt werden, wenn dies auffalle, sagte Zuckerberg gegenüber CNBC.
Instagram: 2015 nutzten Millionen Menschen unter 13 Jahren das Netzwerk
Er wurde im Prozess mit einem internen Dokument aus dem Jahr 2015 konfrontiert. Demzufolge waren zu diesem Zeitpunkt vier Millionen Menschen unter 13 Jahren auf Instagram angemeldet. Zuckerberg gab an, dass die Alterskontrolle sich nicht im gewünschten Tempo verbessert habe, betonte jedoch, dass dies inzwischen behoben sei.
Der Prozess in Los Angeles gegen Meta und Google könnte ein Meilenstein in der Debatte um die Verantwortung sozialer Medien für psychische Probleme ihrer Nutzer werden. Eine 20 Jahre alte Frau klagt mit der Begründung, dass Online-Plattformen wie Instagram und Youtube absichtlich so gestaltet seien, dass Nutzer süchtig danach werden. Ihre Depressionen und Angstzustände führt die junge Frau auf den Konsum dieser sozialen Netzwerke zurück. Sie tritt unter den Initialen KGM auf. Laut ihren Angaben hat sie bereits im Kindesalter die Plattformen genutzt.
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20-Jährige verklagt Meta und Google – Snapchat und Tiktok schlossen Vergleich
Meta hat schon vor Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung von sich gewiesen. „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand“, hieß es in einem Statement über die psychischen Probleme der Klägerin.
Ein Anwalt von Google fügte hinzu, die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube, und die Plattform sei eher ein Streaming-Dienst. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass die Klägerin exzessiv Youtube-Videos konsumiere. Einem Medienbericht zufolge habe die Klägerin rund 29 Minuten am Tag Youtube genutzt. Neben Instagram und Youtube hatte die junge Frau auch gegen Snapchat und Tiktok geklagt. Letztere stimmten einem Vergleich zu.
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Debatte um Social-Media-Verbot schwelt in Deutschland
Der Ausgang des Prozesses dürfte weltweit auf Interesse stoßen. Auch in Deutschland wird der Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche debattiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert ein generelles Verbot für alle unter 16 Jahren. Auch eine Klarnamenpflicht im Internet findet er sinnvoll.
Die Vorschläge der SPD sehen ein Verbot für unter 14-Jährige vor. Außerdem sollen Plattform-Anbieter verpflichtet werden, eine „Jugendversion“ für Menschen unter 16 einzurichten. Diese soll keine suchtverstärkenden Funktionen enthalten, die etwa zum Endlos-Scrollen einladen. Markus Beckedahl vom gemeinnützigen Zentrum für Digitalrecht und Demokratie warnte davor, „halbgar Verbote zu erlassen“, und forderte, in Medienbildung zu investieren. Auch die Geschäftsmodelle digitaler Konzerne müsse die Politik wirksam kontrollieren.







