Der Wildwuchs von Formularen, Behörden und Antragsstellen im deutschen Sozialstaat soll ein Ende finden. Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat eine „große Reform“ angekündigt, die den Sozialstaat „einfacher, schneller, digitaler und transparenter“ machen soll. Die Vorschläge erarbeitete eine Kommission in den vergangenen Wochen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Welche Behörde ist zuständig?
Das soll für Bürgerinnen und Bürger künftig einfacher zu erkennen sein: Wer Hilfe vom Staat benötigt, kann derzeit mit Wohngeldstelle, Familienkasse, Jobcenter oder Sozialamt zu tun haben. Die Sozialstaatskommission empfiehlt nun, die vier Behörden zu zwei Stellen zusammenzulegen: Die Jobcenter sollen sich um erwerbsfähige Antragsteller kümmern, die Sozialämter der Kommunen sollen die Ansprechpartner für nicht erwerbsfähige Hilfsbedürftige sein.
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Das erklärte Ziel lautet, Leistungen „aus einem Guss und einer Hand“ zu gewähren. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, begrüßte die Idee einer zentralen Anlaufstelle. „Sie kann helfen, Hürden abzubauen und den Zugang zu Sozialleistungen zu erleichtern“, sagte Engelmeier dieser Redaktion.
Kommt mehr Klarheit bei den Leistungen?
Der deutsche Sozialstaat sei im Laufe der Jahre sehr kompliziert geworden, stellt die Kommission in ihrem Abschlussbericht fest. „So überblicken viele Bürgerinnen und Bürger nicht, welche Leistungen sie in welcher Lebenslage in Anspruch nehmen können, und die Antragstellung ist oft aufwändig und zeitraubend.“ Der Vorschlag lautet daher, Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammenzuführen.

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Dadurch werde nicht nur das System für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer, Ansprüche könnten auch einfacher geprüft sowie der Beratungs- und Verwaltungsaufwand „erheblich“ verringert werden, erwartet die Kommission. Im Idealfall muss also eine Familie, die staatliche Unterstützung benötigt, einen Antrag bei einer Behörde stellen, anstatt mehrere Formulare bei verschiedenen Stellen einzureichen.

Werden Leistungen gestrichen?
„Das Schutzniveau bleibt erhalten“, betont Bas ausdrücklich. „Empfehlungen zu Leistungskürzungen oder -ausweitungen gehörten nicht zum Auftrag der Kommission“, heißt es auch in ihrem Abschlussbericht. Einsparungen könnten aber durch mehr Effizienz erreicht werden. Leistungsempfänger sollen zudem stärkere Anreize bekommen, einer Arbeit nachzugehen: „Sehr geringe Einkommen sollen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden, höhere Einkommen weniger stark“, schlägt die Kommission vor.
FDP-Chef Christian Dürr kritisierte die Vorschläge als unzureichend. „Der Sozialstaat muss nicht nur digitaler und einfacher werden, sondern kleiner“, sagte Dürr dieser Redaktion. „Solange Leistungen nicht ernsthaft auf den Prüfstand gestellt werden und solange Menschen keine spürbaren Anreize erhalten, Arbeit aufzunehmen, bleibt alles beim Alten.“ Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel (CDU), bemängelte: „Diese Kommission beschränkt nicht den Umfang des Sozialstaats, deswegen ist es in dieser Hinsicht noch keine Reform.“
Wie soll der Sozialstaat moderner werden?
Das Stichwort lautet: Digitalisierung statt Papierkram. Vorgeschlagen wird ein zentrales Anlauf‑ und Service‑Portal, über das alle Anträge online gestellt werden. Dies ermögliche eine einheitliche Erfassung von Daten und mache lästiges Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln unnötig, hofft die Kommission. Leistungen sollen außerdem stärker pauschaliert werden.
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Anstatt zahlreiche Belege beim Amt einzeln einzureichen, soll es künftig außerdem genügen, diese für mögliche Prüfungen aufzubewahren. Eine kleine Revolution ist für Eltern geplant: Derzeit müssen sich Väter und Mütter nach der Geburt ihres Kindes um das Formular fürs Elterngeld kümmern. Künftig soll Kindergeld „unmittelbar“ nach der Geburt ohne vorherigen Antrag ausgezahlt werden.
Alles nur Gerede – oder kommt eine echte Reform?
Zumindest die Chance auf eine Umsetzung der Neuerungen sind erst einmal gut: In der Sozialstaatskommission saßen Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen. Bas betonte, dass die insgesamt 26 Empfehlungen einvernehmlich gegeben worden seien. Die Botschaft laute: „Wir wollen das gemeinsam stemmen.“
Bis Ende 2027 will Bas die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Dann muss die Reform umgesetzt werden. Es werde also dauern, bis diese im Alltag spürbar sei, warnte die Arbeitsministerin vor Ungeduld. Kompliziert könnte es werden, wenn Grundgesetzänderungen erforderlich sind.

Was plant die Bundesregierung außerdem?
Die jetzt von Bas vorgestellten Ideen sind nur ein Teil der Reformen, die sich die schwarz-rote Koalition vorgenommen hat. Bis Mitte des Jahres soll eine weitere Kommission Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform machen, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hofft auf Beschlüsse bis Ende 2026.
Aus dem Bürgergeld soll außerdem eine neue Grundsicherung werden mit schärferen Sanktionsmöglichkeiten für Bezieher, die hartnäckig nicht zu Terminen im Jobcenter kommen. Diese Änderungen werden aktuell im Bundestag beraten. Zudem arbeitet die Regierung daran, die Krankenkassen- und Pflegesysteme neu aufzustellen und nachhaltig zu finanzieren.










