Sie sind zum Teil Teenager: Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am Donnerstag gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorzelle Anklage erhoben. Die Beschuldigten, von denen einige sehr jung sind, sitzen seit Monaten in Untersuchungshaft.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Die Behörde wirft ihnen unter anderem die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Gemeinsam sollen sie Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und teils verübt haben.

Auch interessant

Bildeten sie eine echte Terrorzelle? Der jüngste Beschuldigte war 14 Jahre alt

Bereits im Mai war die Bundesanwaltschaft gegen die Gruppe vorgegangen, die sich die „Letzte Verteidigungswelle“ nennt. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen nahm die Polizei fünf Verdächtige fest. Beamte durchsuchten dort sowie in Sachsen und Thüringen insgesamt 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals bereits in Untersuchungshaft.

Hervor sticht das junge Alter der Beschuldigten: Bei den Razzien im Mai waren sie zwischen 14 und 21 Jahre alt. Einige von ihnen mussten mit ihren Eltern zur Haftvorführung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen. Ob und wann ein Prozess angesetzt wird, ist noch offen – das muss das zuständige Gericht in Hamburg entscheiden.

Mehr Politik-News

Rechtsextremismus: Sie planten Anschläge auf Asylheime und linke Einrichtungen

Hinter der Ideologie der Gruppierung steht laut Bundesanwaltschaft rechtsextremes Gedankengut: Die „Letzte Verteidigungswelle“ verstehe sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner für einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik zu sorgen.

Drei der sieben Mitglieder sollen laut Bundesanwaltschaft Rädelsführer gewesen sein. Dem achten Angeklagten legen Ermittler die Unterstützung der Vereinigung vor. Je nach Person kommen weitere Tatvorwürfe hinzu.

Auch interessant

Bundesgerichtshof macht Details öffentlich: Sie glorifizierten Nationalsozialismus

Drei brutale Taten rechnet die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu: Unter anderem soll ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern verübt worden sein. Hinzu kommt ein versuchter Anschlag auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln. Drittens habe es Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg gegeben.

Im Juli wurden aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details bekannt: Demnach plante die Gruppe, „einen Rassenkrieg auszulösen“ und die „weiße Rasse“ erhalten zu wollen.

Podcast "Meine schwerste Entscheidung"
#26 Karin Prien über ihre jüdischen Wurzeln - und die Gedanken an eine Flucht nach Israel
Meine schwerste Entscheidung
 

Laut Bundesgerichtshof verbreiteten sie in sozialen Medien rassistische und antisemitische Nachrichten. Das „Dritte Reich“ und den Nationalsozialismus glorifizierten sie. „Ziel war es, das ‚eigene Land‘ in der Tradition der SA sowie im politischen Denken der NSDAP ‚zurückzuerobern‘ und im gesamten Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten“, hieß es demnach. Eines der Mitglieder sei zum „Propagandaminister“, ein zunächst mit 13 Jahren noch Strafunmündiger zum Leiter der „Gestapo“ ernannt worden.

Junge Rechtsextremisten? Wie Strafverfahren gegen Jugendliche ausgehen können

Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit 14 Jahren. Zusätzlich verlangt das Jugendgerichtsgesetz eine sogenannte Verantwortungsreife. Die Bundesanwaltschaft geht davon bei den minderjährigen Beschuldigten aus. Den Angeklagten drohen Erziehungsmaßregeln, Jugendstrafen bis zu zehn Jahre Haft oder bei Heranwachsenden Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.

mit dpa