Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags die aus seiner Sicht unzureichende Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Blick auf mögliche Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung während der Corona-Pandemie.
Auch interessant
„Das BMG berücksichtigte bei seiner Risikoprognose zu den Open-House-Streitigkeiten für das Jahr 2025 lediglich eine bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von insgesamt 270 Mio. Euro, zuzüglich geschätzter Zins- und Verfahrenskosten von bis zu 90 Mio. Euro“, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrer Stellungnahme, die dieser Redaktion vorliegt. Aus Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten der Schutzmasken seien laut Bericht aktuell aber noch „rund 100 Klagen anhängig mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Mrd. Euro“. „Wenn und soweit das BMG rechtskräftig zu Zahlungen verurteilt würde, kämen noch Verfahrenskosten und gegebenenfalls Zinsen in beträchtlicher Höhe hinzu“, so der Bundesrechnungshof.
Masken: Mögliche weitere Verpflichtungen in Haushaltsentwürfen „nicht abgebildet“
Mögliche weitere Zahlungsverpflichtungen aus diesen Abwicklungsrisiken wolle das BMG über Ausgabereste decken und seien „daher in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 nicht abgebildet“, schreibt der Rechnungshof weiter. Grundsätzlich dürften Ausgaben allerdings nur zwei Jahre übertragen werden. „Soweit das BMG aus dem Haushaltsansatz für das Jahr 2022 gebildete Reste auch in den Jahren 2025 und 2026 noch in Anspruch nehmen muss, bedarf es einer Ausnahmeregelung des BMF“, heißt es in dem Schreiben.

Auch die Risikovorsorge für die Folgekosten für die Verwaltung der Masken-Überbeschaffung (sogenannte Annexkosten) hält der Rechnungshof für unzureichend. Für das Jahr 2025 sind laut BMG für Annexkosten erneut 45 Millionen Euro vorgesehen. Für die Jahre 2026 und 2027 rechnet das BMG mit Ausgaben allein für konkret absehbare Verpflichtungen (Lager, Logistik, Vernichtung, externe Beratung sowie Rechtsberatung) von insgesamt 67,3 Millionen Euro. „Für das Jahr 2025 sieht der Haushaltsentwurf einen Ansatz von 60 Mio. Euro vor. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 sind 5,4 Mio. Euro veranschlagt, also weniger als die Ausgabenprognose des BMG“, heißt es in dem Bericht.
Masken: Massive Überbeschaffung während der Pandemie
Der Bundesrechnungshof hatte schon in der Vergangenheit die massive Überbeschaffung von Masken während der Pandemie gerügt. Für 5,8 Milliarden Schutzmasken hatte man bis zum Jahr 2024 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. „Letztlich wurden nur 1,7 Milliarden Schutzmasken im Inland verteilt. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge wurde bereits vernichtet“, so der Rechnungshof in dem Schreiben weiter. Für zu Beginn des Jahres nutzbare Restbestände von gut 800 Millionen Masken habe es zudem an „einem wirksamen und realistischen Verteilungskonzept“ gefehlt. Seit 2023 habe das BMG nur noch 55 Millionen Stück kostenlos an Krankenhäuser, Sozialverbände oder Behörden abgegeben.
Weitere 377 Millionen Schutzmasken sind laut Rechnungshof bereits konkret zur Vernichtung vorgesehen oder werden lediglich deshalb noch länger eingelagert, weil sie in den laufenden Verfahren streitbefangen sind. Aktuell verfüge das BMG noch über 332 Millionen auslieferungsfähige Schutzmasken, so der Bericht.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Wegen der Maskenbeschaffung steht auch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Druck. Ein Sonderbericht hatte Spahn, der derzeit Fraktionschef der Union im Bundestag ist, schwer belastet.






