Im Streit um die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall geht die AfD nun einen weiteren Schritt – und zieht nach eigenen Angaben jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte – und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte – Höherstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz.

Auch interessant

AfD steht beim Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung

Die AfD steht beim Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen (Verdachtsfall). Dagegen hatte sie geklagt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im vergangenen Jahr zugunsten des Nachrichtendienstes entschieden. Er darf die Partei demnach zu Recht als extremistischen Verdachtsfall einstufen und kann sie entsprechend mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Dagegen hatte die AfD beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt. Diese wurde vor wenigen Wochen vom Gericht zurückgewiesen. Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht die AfD den nächsten Schritt. „Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten“, erklärten die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel am Donnerstag.

Mehr Politik-News

Auch gegen Hochstufung „gesichert rechtsextremistisch“ wehrt sich die AfD

Man werde alle in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und die Mitglieder „vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen“, teilten Weidel und Chrupalla mit.

Anfang Mai, ein Jahr nach dem Münsteraner Urteil, hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD dann auch als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Auch gegen die Hochstufung setzt sich die Partei juristisch zur Wehr und klagte beim Verwaltungsgericht Köln. Bis dieses darüber entscheidet, ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorerst ausgesetzt.

dpa/AFP/viv