„Plagiatsjäger“ Stefan Weber lässt nicht locker: In einem 86 Seiten langen Papier, über das zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete, erhebt der Österreicher neue Vorwürfe gegenüber der als Verfassungsrichterin nominierten Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Webers Gutachten zufolge soll Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf heimlich an der Doktorarbeit seiner Frau mit geschrieben haben. Weber wirft der Juristin somit „Ghostwriting“ vor.
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Dafür gebe es keine „Tatsachengrundlage“, kontert ihr Anwalt nun. Brosius-Gersdorf wehrt sich gegen die neuen Vorwürfe. Rechtliche Schritte gegen den Kommunikationswissenschaftler seien bereits in Vorbereitung, schrieb der von Brosius-Gersdorf beauftragte Anwalt Gernot Lehr auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Es ist nicht der erste Vorwurf, den der Plagiatssucher Weber gegen Brosius-Gersdorf erhebt: Bereits im Juli kritisierte er in einem Blogbeitrag Parallelen zu einer Habilitationsschrift ihres Ehemannes. Dazu hatte Brosius-Gersdorf bei einer Stuttgarter Kanzlei ein Kurzgutachten beauftragt und veröffentlicht: „Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, erklärten die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben damals.

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Brosius-Gersdorf: Ihre Wahl war im Juli abgesagt worden
Brosius-Gersdorf ist von der SPD für das Bundesverfassungsgericht nominiert. Nach den anfänglichen Plagiatsvorwürfen im Juli äußerten einige Unionspolitiker Vorbehalte gegenüber der Kandidatin – unter anderem wegen ihrer liberalen Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen.

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Ihre Wahl – gemeinsam mit zwei weiteren Nominierten für das höchste Gericht – war im Juli im Bundestag kurzfristig abgesagt worden. Politiker der Union hatten Brosius-Gersdorf einen Rückzug von der Nominierung nahegelegt – nicht wegen möglicher Vorbehalte gegen ihre wissenschaftliche Arbeit, sondern wegen der politischen Widerstände in der Unionsfraktion. Die SPD hält hingegen an der Benennung der Verfassungsrechtlerin fest. Nach wie vor ist offen, wie CDU, CSU und SPD das Dilemma auflösen wollen.

Brosius-Gersdorfs Anwalt: Es gebe „keine Tatsachengrundlage“
Plagiatssucher Weber verweist in den neuen Vorwürfen auf „Textübereinstimmungen“, die die These des Ghostwriting aus seiner Sicht „stark plausibilisieren“. Als „Indizien“ werden unter anderem „gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen“ angeführt. Zudem fänden sich unter den Quellen der Textübereinstimmungen Texte, die Hubertus Gersdorf vor 1997 publiziert habe.
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Brosius-Gersdorfs Anwalt Lehr weist dies in einem sechsseitigen Schreiben zurück und spricht von einem „unzutreffenden, haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf“. Brosius-Gersdorf „schrieb ihre Dissertation allein“, heißt es darin. „Die Dissertation wurde nicht in Teilen von Herrn Prof. Gersdorf (...) geschrieben“. Für den von Weber erhobenen Ghostwriting-Vorwurf gebe es „keine Tatsachengrundlage“.
Plagiatssucher sagt, Prüfung sei „aus freien Stücken erfolgt“
Die Universität Hamburg, die Brosius-Gersdorf auf Grundlage ihrer Dissertation promoviert hatte, bestätigte auf dpa-Anfrage: „Die Universität Hamburg (UHH) kann bestätigen, dass die Ombudsstelle im Zusammenhang mit der aktuellen medialen Berichterstattung über die genannten Personen neue Hinweise erhalten hat. Gemäß der geltenden „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens„ werden alle vorliegenden Hinweise derzeit sorgfältig geprüft.“
Weber betonte auf dpa-Anfrage, sein Team und er arbeiteten „nach den fachlich anerkannten Methoden der sogenannten Stilometrie“. Auf die Frage nach seinen Auftraggebern erklärte er, sowohl die Erstprüfung der Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf als auch die erneute Prüfung seien „aus freien Stücken erfolgt“. Er fügte hinzu: „Allerdings haben wir mittlerweile Spenden erhalten, die die Kosten zu circa 50 Prozent decken können.“
dpa/emi










