Die Hamas hat bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 sexualisierte Gewalt gegen Frauen in einem bisher unbekannten Ausmaß eingesetzt. Zu diesem Schluss kommt das israelische „Dinah Project“ (dinah = Hebräisch für „Gericht“ oder „Richterin“) in einem Bericht, der am Dienstag vorgestellt wurde. Rechts- und Genderexpertinnen sprechen darin von einer „vorsätzlichen völkermörderischen Strategie“.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Für den Bericht hat die Expertengruppe 15 ehemalige Geiseln sowie Zeuginnen und Zeugen von sexualisierten Übergriffen befragt. Die Aussagen sollen nach Angaben der Organisation die Grundlage für eine juristische Verfolgung der Verbrechen bilden, selbst wenn es nicht möglich sein sollte, sie einzelnen Tätern zuzuordnen.

Hinweis der Redaktion:

In diesem Artikel berichten wir über Ermittlungen, in deren Zusammenhang schwere Gewalt- und Missbrauchstaten thematisiert werden. Aus Rücksicht auf die Betroffenen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verzichten wir bewusst auf die Nennung bestimmter Details. Dennoch können die enthaltenen Schilderungen verstörend und emotional belastend wirken.

Wann sexualisierte Gewalt als Kriegsverbrechen eingeordnet wird, ist eine Frage des Kontexts, erläutert die Marburger Professorin für Internationales Strafrecht, Stefanie Bock, im Gespräch mit dieser Redaktion. „Die Taten müssen Bestandteil des bewaffneten Konflikts, also mit diesem verknüpft sein“. Dies könne z.B. dann angenommen werden, wenn der Täter einer der beteiligten bewaffneten Gruppen angehöre oder sich Taten gegen Zivilisten oder Kriegsgefangene richte, also Personen, die durch das humanitäre Völkerrecht geschützt sind.

Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten Taten sexualisierter Gewalt, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung begangen werden. Isolierte Angriffe gegen einzelne Individuen sind also nicht ausreichend.

Israel: Hamas-Terroristen wendeten unfassbares Ausmaß an roher Gewalt an

Die Hamas-Terrororganisation bestreitet, dass ihre Mitglieder Israelinnen missbraucht, gefoltert oder vergewaltigt haben. Doch schon im März 2024 kam eine UN-Mission zu dem Schluss, dass es während des Angriffs vom 7. Oktober an mehreren Orten zu konfliktbedingter sexueller Gewalt gekommen ist, einschließlich Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung, und dass es „überzeugende Informationen“ gebe, dass die Geiseln sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, einschließlich Vergewaltigung und sexualisierter Folter. Dies hat sich nach den Aussagen der Betroffenen im Dinah-Report später in den Tunneln der Hamas im Gazastreifen fortgesetzt.

Für den Bericht wurden außer Betroffenen und Zeugen auch Rettungskräfte und Therapeuten befragt. Ihre Aussagen offenbaren verstörende Details und ein unfassbares Ausmaß an roher Gewalt. Eine Besucherin des Nova-Musikfestivals wurde, von der Taille abwärts nackt, an den Haaren über den Boden geschleift. Anschließend wurde sie vergewaltigt. Eine andere Festivalbesucherin beobachtete die Situation von einem Versteck aus. Das Opfer wurde nach der ersten Vergewaltigung an den nächsten Täter übergeben. Später wurden der jungen Frau die Brüste abgeschnitten.

Andere Besucherinnen des Festivals wurden von den Terroristen halbnackt an Bäume gefesselt, vergewaltigt, misshandelt, verstümmelt und ermordet. Manche Frauen hatten Schusswunden im Intimbereich. Selbst tote Frauen sollen sexuell missbraucht worden sein.

Hamas-Angriff: Schwere Sexualverbrechen – Opfer „dauerhaft zum Schweigen gebracht“

Auch in den Kibbuzim ist es dem Bericht zufolge zu schweren Sexualverbrechen gekommen, ebenso in einer Kaserne der israelischen Armee und auf Landstraßen, die vom Gelände des Nova-Festivals wegführten. Fast alle Geiseln berichten von verbaler Belästigung. Sechs Frauen gaben an, ihnen sei mit Zwangsheirat gedroht worden. Zwei männliche Geiseln berichteten, sie hätten sich nackt zeigen müssen und seien dabei misshandelt worden.

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Fünf Zeugen gaben zu Protokoll, es hätten vier Gruppenvergewaltigungen stattgefunden. Sieben Personen berichteten von mindestens acht anderen separaten Fällen von Vergewaltigung oder schweren sexuellen Übergriffen, einige davon in Gefangenschaft. Die meisten Opfer, so heißt es in dem Bericht, seien „dauerhaft zum Schweigen gebracht“ – manche, weil sie getötet wurden. Andere, weil sie zu traumatisiert sind, um über das Erlebte zu sprechen.

Israel: „Dinah Project“ erhebt schwere Kritik gegen Vereinte Nationen

Das „Dinah Project“ kritisiert, Organisationen wie „UN Women“ habe die Taten der Hamas zu lange nicht verurteilt. Auch internationale Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsgruppen hätten zu langsam und zögerlich reagiert. Sexualisierte Gewalt als allgemeine Gewaltakte einzuordnen, werde der Schwere und Systematik der durch die Terroristen verübten Taten nicht gerecht, heißt es in dem Bericht.

Eigene Ermittlungen von internationalen Organisationen seien teilweise nicht eingeleitet worden. Sexualisierte Gewalt gegen israelische Frauen, so die Kritik der Projektgruppe, sei weniger deutlich verurteilt worden als vergleichbare Verbrechen in anderen internationalen Kontexten. „Die auffällige Zurückhaltung von Organisationen wie UN Women (...) hat nicht nur den Opfern das Gefühl gegeben, übersehen zu werden, sondern auch zur globalen Bagatellisierung dieser Verbrechen beigetragen“, schreiben die Autorinnen im Vorwort. In der Folge hätten die betroffenen Frauen das Gefühl, dass ihr Leid weniger wert sei.

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Nach dem Angriff: Aufräumen im Schatten des Krieges
Im Krisenmodus
 

Sexualisierte Gewalt gegen Israelinnen: Wie beweist man das?

Die Gruppe hinter dem „Dinah Report“ wirft die Frage auf, wie ein beweiskräftiger Rahmen aussehen könnte, damit Verantwortliche vor Gericht gestellt werden können. Ohne belastbare Beweise dürften die Erkenntnisse aus den Opfer- und Zeugenaussagen ins Leere laufen. Gerichtsverfahren, an deren Ende Urteile gegen konkrete Personen ergehen, wären unwahrscheinlich.

Die Expertengruppe will nach eigenen Angaben dafür sorgen, dass die Verbrechen nicht in Vergessenheit geraten und nicht geleugnet werden können. Nur dürften die Ermittlungen schwierig sein – viele Taten fanden auf israelischem Boden statt, die meisten mutmaßlichen Täter dürften sich im umkämpften Gazastreifen aufhalten oder im Zuge der israelischen Offensive getötet worden sein. Das erschwert die Sicherung von Beweisstücken, forensischen Spuren und die Befragung Verdächtiger. Die Aussagen der Opfer und Zeugen im „Dinah Report“ werden teils von Foto- und Videomaterial gestützt, doch dies reicht vor Gericht häufig nicht aus, um eine konkrete individuelle Täterschaft nachzuweisen.

Die Juristin Stefanie Bock sagt: „Ein Foto zeigt zwar nur einen Ausschnitt. Wenn es aber gestützt wird von einer Zeugenaussage und dem Bericht einer Ärztin, die das Opfer behandelt hat, kann sich daraus ein belastbares Bild ergeben.“ Werde ein Tatort zerstört, weil die Strafverfolgung zunächst gegenüber den militärischen Zielen nachrangig war, müsse man die digitalen Möglichkeiten wie Fotos und Videos nutzen.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ermittelt und sichtet seit Längerem Berichte zum 7. Oktober. Gegen mehrere Hamas-Mitglieder sowie gegen den Hamas-Kommandanten Mohammed Deif hat der Gerichtshof Haftbefehl erlassen, ausdrücklich wegen „Vergewaltigung und anderer Formen sexualisierter Gewalt“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen. Doch Deif kann nicht mehr persönlich belangt werden – er wurde am 13. Juli 2024 bei einem israelischen Luftschlag getötet. Auch die anderen Gesuchten sind inzwischen tot.