Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat Ende Juni ein milliardenschweres Rentenpaket auf den Weg gebracht. Ihr Gesetzentwurf liegt bei den Ministerien, ein erster Kabinettsbeschluss soll am 6. August erfolgen. Für den Herbst ist dann der zweite geplant. Das gesamte Rentenpaket soll im Bundestag gleichzeitig beschlossen werden, hieß es. Das Gesamtpaket enthält unter anderem die Festschreibung des Rentenniveaus, eine Aktivrente für Arbeitsanreize über das Rentenalter hinaus und: die Mütterrente III. Was ist im Detail geplant? Wichtige Fragen und Antworten.

Rentenpaket: Was will die Arbeitsministerin?

Laut Gesetzentwurf soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent festgeschrieben werden. Damit setzt Bas eine Vereinbarung aus dem gemeinsam Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um. Stand jetzt würde die Regelung in diesem Jahr auslaufen, das Rentenniveau in der Folge sinken. In dem Gesetzentwurf, der dieser Redaktion vorliegt, heißt es dazu: „Dies schafft Verlässlichkeit und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland.“

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Das Rentenniveau ist eine der wichtigsten Kennzahlen der Sozialpolitik und beschreibt die Rente eines fiktiven Standardrentners: Das Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet konkret, dass ein Rentner, der 45 Jahre genau zum Durchschnittsgehalt gearbeitet hat, eine Rente in Höhe von 48 Prozent des dann gültigen Durchschnittsverdienstes bekommt.

Was bringt die Gesetzesänderung bei der Rente?

Die Sicherung des Rentenniveaus bringt Seniorinnen und Senioren mehr Geld. Laut internem Papier aus dem Bundesarbeitsministerium fallen die Renten dann um „rund zwei Prozent“ höher aus. „Bereits bei einer Sicherung des Rentenniveaus bis 2031 hat eine Rentnerin mit einer Monatsrente von 1500 Euro dann jährlich 360 Euro mehr zur Verfügung als im Status quo“, heißt es.

Wie teuer wird das?

Das kostet Milliarden an Steuermitteln. Laut Gesetzentwurf führen die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie und sämtliche weitere Maßnahmen ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst 4,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2030 sollen die Kosten auf 9,4 Milliarden Euro, im Jahr 2031 auf 11,2 Milliarden Euro steigen.

Und was ist mit der Mütterrente?

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit schließe man eine Gerechtigkeitslücke, heißt es aus dem Ministerium. Die Erziehung eines jeden Kindes sei gleich viel wert. Diese ausgeweitete Mütterrente soll nach einem Kabinettsbeschluss zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden und rückwirkend ausgezahlt.

Warum kommt die versprochene Mütterrente erst mit Verspätung?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kann die erweiterte Mütterrente frühestens ab dem Jahr 2028 ausgezahlt werden. Denn die Verarbeitung der Datensätze von rund 10 Millionen Versicherten würde so lange dauern. Selbst wenn das von der schwarz-roten Koalition geplante Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen wird, schafft es die DRV nicht früher, auch weil die EDV mit anderen gesetzlichen Erfordernissen stark ausgelastet ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah daher den Start eigentlich erst für den 1. Januar 2028 vor. Der Bundestag muss das Gesetz auch noch beschließen.

Wer profitiert von der Renten-Regelung?

In diesem Fall geht es um die sogenannte Mütterrente III. Eltern von vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern erhalten damit einen halben Rentenpunkt mehr als bisher, also insgesamt drei Entgeltpunkte. Das entspricht einer Erhöhung des Rentenanspruchs von Eltern, die bereits eine Rente beziehen, um 20 Euro. Zusammengenommen bringen die Entgeltpunkte dann 122 Euro. So werden bei der Rente alle Eltern gleichgestellt. 

Welche Voraussetzungen müssen Mütter erfüllen?

Wenn Mütter bereits eigene Rentenansprüche erworben haben, müssen sie sich um nichts kümmern. Die Mütterrente wird ihnen dann automatisch gutgeschrieben, wenn die Rentenversicherung einmal so weit ist. Um eine Rente zu bekommen, müssen Versicherte wenigstens auf eine Beitragszeit von fünf Jahren kommen. Das ist nicht immer der Fall. Hausfrauen oder auch Angehörige der Freien Berufe, die über eigene Versorgungswerke ihren Ruhestand absichern, waren mitunter nie bei der DRV versichert. 

Geht die Mütterrente bei weniger als fünf Versicherungsjahren verloren?

Das könnte in der Tat der Fall sein. Es gibt aber eine Möglichkeit, trotzdem von der Mütterrente zu profitieren. Wer nie versicherungspflichtig gearbeitet, freiwillige Beiträge oder Pflegeleistungen erbracht hat, kann durch freiwillige Beitragszahlungen auf die Mindestwartezeit von 60 Monaten kommen. Dafür müssen sie für jeden fehlenden Monat wenigstens 103,42 Euro, maximal 1497,30 Euro an die Rentenkasse überweisen. Die Mütterrente kommt einer Wartezeit von 36 Monaten gleich. Die Betroffenen müssten also bis zu 24 Monate freiwillige Beiträge leisten. Beim Mindestbetrag wären dies dann 2500 Euro. Diese Ausgabe käme in weniger als zwei Jahren durch die Rentenzahlung wieder herein. Es lohnt sich also.

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#5 Bärbel Bas über Armut als Kind und Frauen an der Spitze
Meine schwerste Entscheidung
 

Bekommen auch Väter eine Mütterrente?

Grundsätzlich kann ein Elternteil die Mütterrente beanspruchen. Da die Kinderbetreuung in der Regel vorwiegend von Müttern übernommen wird, erhalten sie die Rentenpunkte zugeschrieben. Allerdings können auch Väter die Mütterrente beanspruchen, sofern der Vater das Kind vorwiegend erzogen hat. Auch gleichgeschlechtliche Paare können eine Mütterrente beziehen, wenn sie Kinder aufgezogen haben. Auch hier gilt, dass einen Anspruch erhält, der oder die den Großteil der Kinderversorgung übernommen hat.

Wie teuer ist die Mütterrente?

Pro Jahr werden sich die Ausgaben dafür auf jährlich fünf Milliarden Euro belaufen. Mitte des kommenden Jahrzehnts sinken die Kosten dann auf vier Milliarden Euro ab. So hat es die Rentenversicherung berechnet. Da es sich um ein politisch gewolltes Vorhaben handelt und keine aus Beitragszahlungen resultierenden Ansprüche umfasst, sollen die Kosten aus Steuermitteln, also von der Allgemeinheit übernommen werden. Ansonsten müsste wohl der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigen. Dann müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Ausgaben alleine schultern. Die Bundesregierung hat jedoch versprochen, die notwendigen Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen. 

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Was ist noch geplant?

Experten zeigten sich schon bei der Präsentation des Koalitionsvertrags enttäuscht. Wirklich große Reformen, die langfristig zu einer Stabilisierung des Rentensystems beitragen, ohne die jüngere Generation überproportional zu belasten, finden sich darin nicht. Stattdessen ist geplant, dass eine Expertenkommission Vorschläge für tiefgreifendere Veränderungen mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung unterbreiten soll. Koalitionsintern wird aber damit gerechnet, dass Ergebnisse frühestens zur Mitte der laufenden Legislaturperiode vorlegen werden. Es gibt auch Stimmen, die davon ausgehen, dass es noch später wird – zu spät möglicherweise, um dann noch konkrete Reformen vorzunehmen, aber noch rechtzeitig, um die Zukunft der Rente zum großen Wahlkampfthema zu machen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Als kleinere Bausteine für die Rente planen Union und SPD in dieser Legislaturperiode noch die Einführung einer Aktivrente: Jeder Rentner, der freiwillig länger arbeitet, soll demnach bis zu 2000 Euro Monatsverdienst steuerfrei ausgezahlt bekommen.

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Auch geplant: die sogenannte Frühstartente. Jedes Schulkind zwischen 6 und 18 Jahren bekommt monatlich zehn Euro vom Staat in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt. Die bis zur Volljährigkeit angesparte Summe kann danach (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag) weiter – mit eigenen Einzahlungen – bespart werden. Zugriff auf das Geld soll es erst im Rentenalter geben.

Das Grundproblem der Rentenversicherung lösen beide Vorhaben nicht: Derzeit erreichen die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren das Rentenalter. Bedeutet: Langfristig zahlen weniger Menschen ein, stattdessen beziehen mehr Menschen Rente. Das Sozialsystem gerät in Schieflage.

Welche Reaktionen gibt es auf Bas‘ Rentenpaket?

Kritik kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Auch wenn ein stabiles Rentenniveau bei 48 Prozent alle Generationen besser absichert, reicht es aber insgesamt nicht: Im internationalen Vergleich hat Deutschland einen niedrigen Beitragssatz, ein hohes Rentenalter und ein niedriges Rentenniveau. Das Rentenniveau muss deshalb nicht nur stabilisiert, sondern wieder erhöht werden“, sagte die DGB-Vorständin Anja Piel dieser Redaktion.

Konkret forderte Piel eine gerechte Finanzierung. Vermögende, große Erbschaften und Spitzenverdiener müssten stärker beitragen. Auch Bundeszuschüsse müssten steigen. „Leistungen wie die Mütterrente gehören aus Steuern finanziert – nicht über Beiträge der Versicherten“, erklärte sie.

Den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor bezeichnete Piel als „nicht mehr zeitgemäß“. Dieser halte die Rente „künstlich klein“. Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die Rentenanpassungen und verhindert so, dass der steigende Rentenbedarf die Beitragszahler übermäßig belastet. Die Bundesregierung müsse hier nachsteuern, befand die DGB-Vorständin. „Renten müssen wieder vollständig mit den Löhnen steigen. Die gesetzliche Rente ist und bleibt das Fundament der Alterssicherung“, sagte sie.

Bundestag
„Reicht nicht“: Der DGB hat das Rentenpaket von Arbeitsministerin Bärbel Bas krisitiert.© Katharina Kausche/dpa | Katharina Kausche

Die SPD-Fraktion kündigte am Donnerstag weitere Schritte mit Blick auf die Sicherung des Lebensstandards im Alter an. „Das Rentenpaket ist dafür der erste Schritt. Ein weiterer wird noch in diesem Jahr mit der Reform der betrieblichen Altersvorsorge folgen. Wir wollen die Betriebsrente verbindlicher machen und auch gerade bei kleinen Einkommen gezielt fördern“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag, Dagmar Schmidt, dieser Redaktion.

Druck auf weitere Reformen bei der Altersvorsorge machte auch die Union. Man habe kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem, sagte Stefan Nacke (CDU), Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dieser Redaktion. Aus vorhergehenden Rentenkommissionen lägen alle Fakten vor. „Daraus müssen jetzt Handlungsempfehlungen gemacht werden, damit wir als Koalition Entscheidungen treffen können. Die Rente ist als Alterssicherung zu wichtig, um als Thema im Wahlkampf herzuhalten“, so Nacke weiter. Man dürfe das Vertrauen in das grundsätzlich gute Funktionieren der Rente nicht durch Schlechtreden schwächen.