Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Der frühere Bundestagsabgeordnete soll im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits im Mai 2024 aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Bystron sagte, es gebe nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise. 

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Petr Bystron: Auch Staatsanwaltschaft München ermittelt bereits

„Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben“, teilte er auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genoss Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.

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Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe die Immunität von Bystron aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines mutmaßlich strafrechtlich relevanten Beitrags auf einem sozialen Netzwerk.

lro/dpa