Die EU hat erstmals Strafen nach dem Gesetz für digitale Märkte (DMA) gegen US-Digitalkonzerne verhängt. Die EU-Kommission kündigte am Mittwoch Geldstrafen gegen Apple in Höhe von 500 Millionen Euro und gegen Meta in Höhe von 200 Millionen Euro an. Apple wird demnach Wettbewerbsverzerrung im Zusammenhang mit seinem App Store vorgeworfen, Meta soll gegen die Regeln für die Verwendung persönlicher Daten in seinen Onlinediensten Facebook und Instagram verstoßen haben. Apple kündigte bereits an, die Strafe juristisch anzufechten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Nach Ansicht von Apple ist das Vorgehen der Kommission unfair. Man werde gezwungen, Technologie kostenlos abzugeben. „Wir haben Hunderttausende von Entwicklungsstunden investiert und Dutzende von Änderungen vorgenommen, um diesem Gesetz zu entsprechen“, teilte Apple mit. Trotz zahlloser Treffen verschiebe die Kommission immer wieder Zielvorgaben.
Strafe gegen Apple und Meta könnte Zollstreit verschärfen
Die Strafen könnten Auswirkungen auf die aktuellen Spannungen zwischen den USA und der EU haben. Der republikanische Vorsitzende der US-Bundeshandelskommission (FTC), Andrew Ferguson, sagte jüngst bei einer Veranstaltung, dass es so aussehe, als sei der Digital Markets Act (DMA) eine Form der Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren immer wieder hohe Strafen gegen US-Techunternehmen verhängt.
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Die Brüsseler Behörde betont hingegen stets, dass Verfahren gegen amerikanische Techkonzerne nicht mit den aktuellen Spannungen mit Washington wegen des Zollstreits im Zusammenhang stehen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte Ende vergangener Woche unabhängig von den Verfahren Abgaben auf Werbeeinnahmen für große Online-Plattformen ins Spiel gebracht.
Apple und Meta lassen Nutzern keine Wahl
In dem Verfahren geht es darum, dass Apple laut EU-Kommission App-Entwickler daran hindert, Verbrauchern Angebote außerhalb des App-Stores zugänglich zu machen. Nutzer könnten nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da der Konzern die Entwickler davon abhalte, sie direkt über solche Angebote zu informieren.
Metas Strafe ist laut Kommission auf dessen sogenanntes Pay-or-consent-Modell zurückzuführen. Die Brüsseler Behörde hatte bereits vergangenen Juli mitgeteilt, dass sie die Ansicht vertritt, dass dieses nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Im Fokus steht, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenlosen Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen. Es gebe Nutzern nicht ausreichend Möglichkeit, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende.
lro/dpa/AFP





