Wer mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, dem soll nach dem Willen von CDU/ CSU und SPD das passive Wahlrecht entzogen werden – ein entsprechender Passus wurde im Koalitionsvertrag festgehalten. Die künftige Bundesregierung kann auf einen bereits fertigen Bundesratsantrag aus Hamburg zurückgreifen, wie der NDR berichtet.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Hamburgs Innensenator (SPD) Andy Grote schlägt vor, Personen, die die „Grundwerte unseres demokratischen Zusammenlebens angegriffen“ haben, für etwa fünf Jahre von der Ausübung öffentlicher Ämter auszuschließen. Sie dürften sich somit nicht mehr als Abgeordnete oder Bürgermeister wählen lassen. Laut NDR will Grote, dass das bundesweit Gesetz wird.

Koalitionsvertrag: Bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung soll passives Wahlrechts entzogen werden

Die künftigen Koalitionäre von Union und SPD haben sich darauf geeinigt, mehrfach Verurteilten wegen Volksverhetzung, das passive Wahlrecht zu entziehen – ein Zeitraum wird nicht genannt. „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Zudem: „Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.“

Die künftige Bundesregierung beabsichtigt darüber hinaus, Straftäter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die etwa wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, auszuweisen – auch diejenigen, die Straftaten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie antisemitisch motivierte Straftaten begehen oder solche die Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leisten oder diese tätlich angreifen.

Entzug des passiven Wahlrechts: Große Diskussion in Frankreich

Unter Volksverhetzung werden unter anderem Aufforderungen zu Gewalttaten gegen Bevölkerungsgruppen oder Einzelne aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Herkunft verstanden. Auch Beschimpfungen und Verleumdungen fallen unter den Straftatbestand. Laut Strafgesetz drohen in diesen Fällen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe.

In Frankreich hat der Entzug des passiven Wahlrechts jüngst für breite Diskussion gesorgt: Anfang April hatte ein Gericht die rechtspopulistische Politikerin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldner verurteilt und ihr unter anderem für fünf Jahre verboten, ein öffentliches Amt auszuüben. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump nannte das Urteil „besorgniserregend“.