Im Dauerstreit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sind sechs FDP-Politiker in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück. Demnach ist der Solidaritätszuschlag auch in seiner seit 2021 erhobenen abgespeckten Form verfassungsgemäß. Der Bund habe weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung, teilte das Gericht mit.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte der Senat. Den Gesetzgeber treffe eine „Beobachtungsobliegenheit“. Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.

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Erfolgreiche Klage gegen Soli hätte Loch in den Bundeshaushalt gerissen

Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden, hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant - die dann womöglich hätten wegfallen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hätte außerdem entscheiden können, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.

Die FDP-Beschwerdeführer hatten argumentiert, der mit den Kosten für die Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Im Solidarpakt hatte der Bund den ostdeutschen Bundesländern besondere Transferleistungen zugewiesen. Zudem kritisierten die FDP-Politiker, dass durch den Soli Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt würden. Auch dies wies das Gericht zurück. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege nicht vor.

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Seit 2021 zahlen nur noch Gutverdienende und Unternehmen den Soli

Der Zuschlag war 1995 unbefristet eingeführt worden, um unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren, seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdienende und Unternehmen. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften den Soli. Er wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Er bringt dem Bund zwölf bis 13 Milliarden Euro jährlich ein. 

Sechs damalige FDP-Abgeordnete wandten sich 2020 gegen die Regelung an das Bundesverfassungsgericht, hatten aber nun keinen Erfolg. Der Bund hatte den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung im November verteidigt und argumentiert, durch die Folgen der Wiedervereinigung ergebe sich noch heute ein erhöhter Finanzbedarf. Die Verteidiger des Soli hinterfragten zudem, ob eine Ergänzungsabgabe überhaupt zwangsläufig nur der Deckung einer bestimmten, ursprünglich definierten Finanzlast dienen darf.

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jst, bee/dpa, AFP