- Das Heizungsgesetz ist umstritten und hat in der Ampel-Koalition für große Probleme gesorgt
- Nun wird wohl die Union die Regierung übernehmen: Sie hatte im Wahlkampf angekündigt, das Gesetz abschaffen zu wollen
- Doch so einfach geht das nicht, warnt ausgerechnet ein CDU-Politiker
Der aus dem Bundestag ausscheidende CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat davor gewarnt, das Heizungsgesetz ohne tragfähige Alternativen zurückzunehmen. Eine einfache Änderung sei nicht möglich, erklärte Heilmann, Vorsitzender des unionsnahen Vereins Klimaunion, bei der Präsentation eines Rechtsgutachtens zum Klimaschutz in Berlin. Zuvor hatte er vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich eine längere Beratungszeit für das umstrittene Gesetz der Ampel-Koalition erstritten.
Union will Heizungsgesetz laut Wahlprogramm abschaffen
Heilmann betonte, dass Detailänderungen am Heizungsgesetz durchaus möglich seien, etwa um bürokratische Hürden zu reduzieren. Allerdings könne die zentrale Wirkung des Gesetzes nicht einfach zurückgenommen werden, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen – es sei denn, es werde eine ebenso wirksame Alternative beschlossen.
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Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU zur Bundestagswahl wird eine klare Absage an das Heizungsgesetz der Ampel formuliert: „Das Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab.“ Im Sondierungspapier von Union und SPD, das die Ergebnisse der ersten Koalitionsgespräche festhält, findet das Gesetz hingegen keine Erwähnung.
Deutschland muss jetzt effektiven Klimaschutz umsetzen
Das Gutachten befasst sich nicht mit Einzelmaßnahmen wie dem Heizungsgesetz. Es wurde mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen in Auftrag gegeben, um der neuen Regierung frühzeitig aufzuzeigen, welche Klimaschutzmaßnahmen verfassungsrechtlich zulässig sind und welche nicht, erklärte Heilmann. „Es gibt aus mehreren Parteien Vorschläge, die wir für verfassungswidrig halten“, betonte er.
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Die beiden Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof befassen sich in dem Gutachten unter anderem mit dem sogenannten Verschlechterungsverbot. Eine Absenkung des Klimaschutzniveaus wäre demnach problematisch, wobei die Reichweite dieses Grundsatzes von Fachleuten aber diskutiert werde. So sei etwa ein Ausgleich an anderer Stelle denkbar. Der letzte Satz des fast 90-seitigen Gutachtens lautet: „Für die Gegenwart bedeutet dies, dass Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist und handeln muss.“

100 Milliarden fürs Klima: Förderung statt harter Vorgaben?
Der am Freitag erzielte Kompromiss zwischen CDU, CSU, SPD und Grünen für mehr Geld beim Klimaschutz ist nicht Gegenstand des Gutachtens, das laut Heilmann vorher entstand. In dem ausgehandelten Gesetzentwurf heißt es, dass der Extra-Topf mit bis zu 500 Milliarden Euro neben zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur auch „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ vorgesehen ist. Das Grundgesetz soll entsprechend geändert werden.
Die vorgesehenen 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz halte er für bedeutsam, sagte Heilmann. Denn damit könne der Staat stärker auf Förderung setzen statt auf harte gesetzliche Vorgaben.
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Heilmann sieht in Kompromiss keine Verschärfung von Klimazielen
Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können. Für Deutschland ist dieses Ziel für das Jahr 2045 bislang nur im Bundesklimaschutzgesetz verankert, nicht im Grundgesetz. Diskutiert wird nun, ob damit die Klimaneutralität bis 2045 zum Staatsziel wird. Nach Einschätzung Heilmanns ist das ziemlich sicher nicht der Fall. Es gehe vielmehr darum, wofür das Geld ausgegeben werden dürfe. Eine Verschärfung der Klimaschutz-Auflagen sei das auch nicht. „Gilt eh alles schon.“
Die Klimaunion ist ein CDU und CSU nahestehender Verein, der sich nach eigenen Angaben dafür einsetzt, „glaubwürdige Klimapolitik mit nachhaltiger Wirtschaftspolitik“ zu verbinden.



