Nur wenige Stunden, nachdem sich CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die SPD mit den Grünen auf ein Milliarden-Finanzpaket einigen, kommen die ersten Meldungen aus der Toskana. Heftige Regenfälle lassen die Flüsse anschwellen, es fällt in wenigen Stunden so viel Wasser vom Himmel wie sonst in einem Monat. Es sind Unwetter, die Fachleute in der Region nur aus dem Herbst kennen, wenn das Mittelmeer noch warm ist. Das Klima erhitzt sich, damit auch die Meere. Die Folgen, laut Experten: Unwetter werden häufiger und heftiger.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Auch in Deutschland. Und deshalb feiern sich die Grünen für ihren Verhandlungserfolg. Sofern der Gesetzentwurf am Dienstag im Bundestag besteht und auch die Landesregierungen im Bundesrat zustimmen, fließen Milliarden in den Klimaschutz. Und: Auch die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ soll künftig im Grundgesetz festgeschrieben sein. Doch was bedeutet dieser Zusatz im Grundgesetz tatsächlich für den Klimaschutz? Und für die Industriepolitik in Deutschland?
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Was genau planen CDU, SPD und Grüne bei der „Klimaneutralität“?
Besserer Klimaschutz ist nun eindeutig als eines der Ziele ausgewiesen, die mit dem Sondervermögen erreicht werden sollen. Hundert Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Sondertopf sollen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte den Fonds während der Ampel-Regierung neu aufgesetzt. Mit dem Geld investiert die Politik in die Wasserstoffwirtschaft, in die Elektromobilität sowie wichtige Technik für die Digitalisierung und entlastet Unternehmen sowie Bürger bei den Energiekosten.

Geregelt wird dies in einem neuen Artikel 143h, ein Paragraf sehr weit hinten im Grundgesetz, in den sogenannten „Übergangs- und Schlussbestimmungen“. Das zeigt: Eine harte Norm wie die Grundrechte ist die angestrebte Klimaneutralität nicht. Der Beschluss am Dienstag wäre ein Haushaltsbeschluss mit Klimaaspekten. Es wäre kein Klimaneutralitätsgesetz. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hebt hervor, dass Klimaneutralität nicht zum „Staatsziel“ erhoben werde.

Und auch wie genau die ausgeglichene Schadstoffbilanz Deutschlands praktisch erreicht werden soll, legt das geplante Gesetz nicht fest. Energiepolitische Maßnahmen muss die künftige Regierung in neuen Gesetzen regeln. Die Idee ist: Der Bund will Geld für Investitionen bereitstellen – und die Wirtschaft entscheidet selbst, wie sie mit dem Geld zur Klimaneutralität beitragen will.
Was bedeutet es eigentlich, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll?
Klimaneutral bedeutet, dass die Emissionen von Treibhausgasen wie Kohlenstoff im Gleichgewicht zur Aufnahme dieser Gase in der Umwelt stehen, etwa durch Wälder, Moore oder Klimaschutzprojekte. Oder anders gesagt: Menschliches Handeln, etwa Verkehr und Industrie, darf das Klima nicht beeinflussen. Dafür muss Deutschland den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen deutlich drosseln; zugleich Wind- und Solarkraft in den kommenden Jahren massiv ausbauen. Erst am Freitag hielt das Umweltbundesamt fest: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind 2024 um 3,4 Prozent gegenüber 2023 gesunken. Doch das Amt hält auch fest, dass Deutschland seine Klimaziele deutlich verfehlen könnte. Vor allem, weil Unternehmen und Verbraucher in Deutschland im Verkehr und in den Gebäuden noch immer zu viel Kohlenstoff und andere schädliche Gase ausstoßen.
Was hält das Grundgesetz jetzt schon zum Klimaschutz fest?
Hier lohnt der genaue Blick auf Artikel 20a der Verfassung, gleich nach den Grundrechten und deutlich weiter vorne im Gesetzbuch als Artikel 143. Dort heißt es: Der Staat schütze „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. 2002 kam der Tierschutz explizit dazu. Artikel 20a enthält also bereits ein „Klimaschutzgebot“.
2021 fällte das Bundesverfassungsgericht einen wegweisenden Beschluss: Die Richterinnen und Richter erklärten die damals getroffenen Maßnahmen zum Schutz des Klimas für verfassungswidrig – und forderten weitreichende Anstrengungen der Politik. Das Gericht argumentierte schon damals mit der Klimaneutralität und dem Grundgesetz. Für den „gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität“ würden die Gesetze nicht ausreichen. Der Staat müsse mehr Treibhausgase einsparen.
Wie bewerten Fachleute die wirtschaftliche Auswirkung der Grundgesetzänderung?
Klimaforscher sehen schon jetzt den „Klimanotstand“ – und hielten Milliarden-Ausgaben schon vor der Einigung von Union, SPD und Grünen für notwendig. Laut einem Bericht des „Spiegel“ gehen Gutachten von Investitionen zwischen 116 und 255 Milliarden Euro pro Jahr aus, damit Deutschland in 20 Jahren klimaneutral wird. Vor allem die Sanierung alter Häuser kostet. Aber auch die Transformation hin zur E-Mobilität ist ein großer finanzieller Brocken. Wie teuer die Klimaneutralität am Ende wird, hängt von vielen Faktoren ab: etwa wie stark die Politik weiterhin auf Dieselautos und Gasheizungen setzt.
Veronika Grimm vom Sachverständigenrat für Wirtschaft („Wirtschaftsweise“) warnt zudem davor, „eine funktionsfähige Architektur für den Klimaschutz“, etwa den Emissionshandel, mit neuen Fördermitteln zu torpedieren. „Deutschland braucht Strukturreformen, keine zusätzlichen Subventionen“, sagte Grimm unserer Redaktion. „Alles, was wir hier zusätzlich machen, bringt uns nicht mehr Klimaschutz, sondern verhindert letztlich, dass eine Neuorientierung in der Energie- und Klimapolitik stattfinden wird und die Energiewende kosteneffizient vorangetrieben wird.“
Droht mit dem Gesetz eine Klageflut gegen Bauprojekte und Industrie durch Klimaschützer?
Unklar. Wirtschaftswissenschaftler Jan Schnellenbach warnt laut „Bild“ zwar vor Umweltgruppen, die nun „gegen so gut wie alle Investitionen“ klagen könnten, etwa die Sanierung von Autobahnen. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler hält den Gesetzesentwurf juristisch dagegen für „harmlos“. Es gehe lediglich um eine rechtliche Bestimmung von Investitionen für das Ziel des Klimaschutzes.
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Ähnlich sieht es Ulrich Karpenstein, Vize-Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Grundgesetzänderung enthalte „lediglich einen neuen Kreditrahmen“. Die Hervorhebung der Klimaneutralität unterstreiche zwar viele Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, begründe „aber keine einklagbaren Rechte“. Der Jurist hebt hervor: „Erreicht Deutschland 2045 trotz Nutzung der zusätzlichen Finanzmittel keine Klimaneutralität, verletzt dies nicht das Grundgesetz.“
Kritik an dem Vorstoß kommt von der Ökonomin Grimm. „Klimaschutz als Zweckbestimmung der zusätzlichen Mittel ins Grundgesetz zu schreiben, bringt nur mehr Unsicherheit“, sagt sie. Dringend notwendig sei es, dass eine neue Regierung „ein schlüssiges Gesamtkonzept erarbeitet und umsetzt, um Deutschland wieder auf einen Wachstumspfad zu bringen“. Würde nun „von der Seitenlinie über Klagen beim Bundesverfassungsgericht“ diese Strategie infrage gestellt, steige „doch nur die politische Unsicherheit“, so Grimm.
Schon jetzt, ohne Gesetz, liegen Verfassungsbeschwerden mehrerer Umweltverbände erneut in Karlsruhe beim höchsten Gericht. Die Klimaschützer hatten im Spätsommer Klage eingereicht, damals noch gegen die Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP.
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