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Zurückweisung an Grenze: Gewerkschaft fordert „Rechtssicherheit“
Berlin. Das deutsche Recht erlaubt Bundespolizisten, Menschen aus „sicheren Drittstaaten“ abzuweisen. Doch das EU-Recht gibt etwas anderes vor.

Polizisten führen Grenzkontrollen der Bundespolizei am Grenzübergang zwischen Österreich und Deutschland an der Autobahn A8 nahe Salzburg (Österreich) durch.© picture alliance/dpa | Peter Kneffel

