Abgelehnte Asylbewerber mit unklarer Herkunft sollen verhaftet werden können. Das fordert Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU). Das Land prüft laut Innenministerium derzeit eine entsprechende Bundesratsinitiative.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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„Wir brauchen die Regelung im Bundesgesetz, um in Fragen der Identifizierung abgelehnter Asylbewerber voranzukommen“, sagte Wöller am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Laut europäischer Aufnahmerichtlinie ist die Inhaftierung von Asylbewerbern mit unklarer Herkunft schon jetzt möglich, allerdings ist diese Möglichkeit laut sächsischem Innenministerium nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Anders sei das etwa in Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Großbritannien und Bulgarien.

Das sächsische Innenressort hält eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes für notwendig, da sich viele Rückführungen wegen der aufwendigen Identifizierungsverfahren verzögerten. Auch tauchten immer wieder Personen während des Verfahrens unter. Mit der Inhaftierung könnte das Untertauchen verhindert werden.

Wöller bezieht sich auf Chemnitzer Messerangriff

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Wöller nimmt bei seinen Forderungen Bezug auf den Ende August. Der 22 Jahre alte mutmaßliche Iraker, der bis Dienstag unter dringendem Tatverdacht stand, habe bei seinem Asylantrag gefälschte Personaldokumente vorgelegt, hieß es.

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Eine Untersuchung des habe ergeben, dass die Dokumente „Totalfälschungen“ gewesen seien. Zudem soll er mehrere Identitäten angenommen haben. Auch der derzeit noch flüchtige Tatverdächtige habe neben seiner offiziell bekannten Identität in sozialen Netzwerken andere Namen verwendet.

Asylbewerber sollen in Abschiebehaft

Die fehlende Regelung zur Haftmöglichkeit ermögliche, dass Personen über ihre Identität täuschten und die Beschaffung von Papieren für eine Abschiebung vereitelt werde, sagte Wöller. Das solle künftig verhindert werden.

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Die sollten laut dem sächsischen Innenministerium nicht in den regulären Justizvollzugsanstalten inhaftiert werden, sondern in Abschiebehaft kommen.

Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, wollte sich dazu nicht äußern: „Ich kann ihnen dazu keine Bewertung aktuell geben“, sagte sie am Montag.

Aus dem Ministerium hieß es später: „Bei der Umsetzung der Aufnahmerichtline und der Verfahrensrichtlinie konnte in der Ressortabstimmung keine Einigung über die Übernahme der Haftregelungen erzielt werden.“

Eine Haft wäre nach den europäischen Richtlinien nur erlaubt, wenn diese „zur Identitätsklärung geeignet und erforderlich“ sei, etwa wenn konkrete Anhaltspunkte bestünden, dass jemand untertauchen will.

Linke wollen keine neuen Gesetze in der Asylpolitik

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Kritik kam von der innenpolitischen Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke: „Das ist die falsche Schwerpunktsetzung“, sagte sie. Was man in der aktuell nicht brauche, sei „wieder ein neues Gesetz“.

Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster begrüßte den Vorstoß dagegen. Er sagte, dies sei „eine berechtigte Initiative, insbesondere angesichts der problematischen Zahl hartnäckiger Identitätsmitwirkungs-Verweigerer oder gar Identitätstäuscher“.

Der Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir (SPD) sagte, dort bestehe in der Tat eine „Rechtslücke“. Er könne sich für diese Gruppe „eine geeignete Form der Ingewahrsamnahme“ vorstellen.

Es handele sich aber nicht um ein Massenphänomen, sondern um eine kleine Minderheit. Özdemir erklärte: „Ich will, dass wir denjenigen helfen, die uns ehrlich ihre Geschichte erzielen. Ihnen sollten alle Möglichkeiten unseres Rechtsstaats offenstehen.“ (dpa/epd)