Berlin . Das Finanzamt vergisst keinen. Aber ein Rentner kann im Ausland mehr aus seinem Altersruhegeld machen: Weniger Steuern, mehr Kaufkraft.
Etwa 1,74 Millionen Renten überwies die Deutsche Rentenversicherung 2020 ins Ausland – nahezu sieben Prozent ihrer Zahlungen. Dass ausländische Arbeitnehmer ihren Ruhestand ganz oder teils im jeweiligen Herkunftsland verbringen, liegt nahe. Aber auch immer mehr Deutsche zieht es im Alter in die Ferne. Und es gibt mehr Lockmittel als nur das schöne Wetter im Süden: Höhere Kaufkraft und niedrige Steuersätze.
Die Zahl der deutschen Rentner im Ausland hat sich in den letzten 25 Jahren fast verdoppelt: von 129.195 im Jahr 1995 auf zuletzt zuletzt 247.568. Die meisten zog es nach Österreich, in die Schweiz und in die USA. An den Top 3 erkennt man, wie wichtig die Sprache ist: Man spricht Deutsch – und vielleicht noch Englisch.
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Rente im Ausland: In der Türkei kann man sich mehr leisten
Nach den Lebenshaltungskosten bieten sich in Europa ganz andere Länder an: In Italien, Spanien oder Griechenland kann man mit einem Euro deutlich mehr kaufen als in Deutschland. Den Vogel schießt die Türkei ab. Da ist das Preisniveau um 64 Prozent niedriger als in Deutschland, wie ein Internationaler Preisvergleich des Statistischen Bundesamtes vom März 2022 zeigt. In Spanien liegt der Vorteil bei acht Prozent, in Griechenland beträgt er sogar 19 Prozent.
In Griechenland können umzugswillige Oldies zwei Vorteile kombinieren: Günstigere Lebenshaltungskosten und mehr Netto vom Brutto. Seit 2020 gilt für sie eine pauschale Steuer von sieben Prozent auf alle Einkünfte, auch auf Mieteinnahmen.
Renten und Ausland: Die Steueroasen in Europa
Die Griechen haben ein Vorbild: Schon 2019 hat die italienische Regierung eine Pauschalsteuer von sieben für alle Rentner eingeführt, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. In Spanien sind die Bedingungen weniger günstig. Die Rente ist voll steuerpflichtig und zusätzlich mit bis zu maximal fünf Prozent ihres Bruttobetrages auch in Deutschland zu versteuern.
Ob sich der Umzug lohnt, muss jeder für sich selbst berechnen. Kleine Rentner zahlen aufgrund des Grundfreibetrags von jährlich 9.984 Euro ohnehin wenig Steuern. Bei höheren Renten ist der Wegzug ins Ausland für Senioren eine Alternative. Die Ausnahme: Pensionen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst werden meist vom Staat besteuert, der die Pension zahlt. Lesen Sie auch: So können Rentner Ihre Besteuerung berechnen
Nur geringfügig höher ist die Steuerbelastung in Portugal: Sie beträgt für ausländische Rentner zehn Jahre lang pauschal zehn Prozent. Ferner verzichtet das Land auf die Besteuerung von sonstigem Einkommen, das im Ausland erzielt wird.
System | Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip. |
Renten-Arten | Grund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente |
Ausnahmen | Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. |
Finanzierung | Die gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert. |
Probleme | Die Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland. |
Drei Säulen | Die Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. |
Ursprung | Die gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt. |
Vor allem wohlhabende Rentner seien angesichts der Steuervorteile in den letzten Jahren nach Portugal – vom Preisniveau wie Griechenland: um 19 Prozent günstiger als Deutschland – gezogen, stellt die deutsch-portugiesische Kanzlei Rathenau & Kollegen auf ihrer Homepage fest. Die Voraussetzung ist in beiden Ländern, dass man mindestens 183 Tage im Jahr dort verbringt.
Rente im Ausland: Überweisung kein Problem
In beiden Ländern ist in einem Abkommen geregelt, wer die deutsche Rente besteuern darf. Es gibt fast 100 solcher Abkommen. Rein steuerlich ist der Wegzug nach Thailand am lukrativsten. Nach dem dortigen Recht unterliegen nur solche Einkünfte der Steuer, die aus thailändischen Quellen bezogen werden. Voraussetzung auch hier: Man muss mindestens 180 Tage im Jahr während eines Kalenderjahres im asiatischen Land sein. Allerdings: In Deutschland ist man weiter beschränkt steuerpflichtig. Damit sind auf Mieteinnahmen oder bestimmte Kapitalerträge weiter Steuern zu zahlen – und obendrein auch noch ohne Anrechnung von Freibeträge.
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Wer dauerhaft in einem Land der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, lebt, für den ändert sich nach Angaben der deutschen Rentenversicherung mit dem Umzug "regelmäßig nichts". Das Ruhegeld wird in der bisherigen Höhe auf ein Konto der Wahl überwiesen.
Den Umzug und das eventuell neue Konto muss man natürlich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen, damit das Ruhegeld pünktlich ausgezahlt wird. Im Einzelfall kann es zu Abzügen kommen, wenn der deutsche Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet, die zum Beispiel auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen.
Rente im Ausland: Einmal im Jahr eine "Lebensbescheinigung"
Die Rentenversicherung zahlt jährlich 1,74 Millionen Renten in über 150 Länder der Welt. Davon gehen 72 Prozent in EU-Staaten, insgesamt rund 1,25 Millionen Zahlungen. Die größte Gruppe stellen die Italiener (rund 363.000), gefolgt von den Spaniern und Österreichern. Lesen Sie auch: Rente: So werden Beitragszeiten im Ausland einberechnet
In Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz oder Spanien melden die Behörden automatisch, wenn ein Rentner verstorben ist. In allen anderen Staaten überprüft der Renten Service der Deutschen Post einmal jährlich, ob ein Rentner lebt. Die sogenannte "Lebensbescheinigung" – kommt meist Mitte des Jahres – muss man ausfüllen und zurückschicken. Dann wird die Rente weiter gezahlt.
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