- Hartz-IV-Beziehende bekommen monatlich vom Jobcenter Geld überwiesen
- Mit dem Regelsatz sollen Lebensmittel, Strom und viele andere Dinge gezahlt werden
- Wofür das Geld reichen muss und wie viel es ist
Immer wieder kritisieren Politikerinnern und Politiker, Sozialverbände sowie Experten, dass die Hartz-IV-Regelsätze nicht zum Leben in Deutschland ausreichen.
Doch was steckt eigentlich hinter den Summen, die die Jobcenter überweisen und wie sind sie aufgebaut? Erfahren Sie mehr in unserem Überblick.
Was ist der Hartz-IV-Regelsatz?
Menschen in Deutschland, die arbeiten können, aber weder einen Job finden, von dem sie leben können, noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, bekommen Hartz IV - auch Arbeitslosengeld II genannt.
Der Regelsatz ist ein monatlicher Pauschalbetrag, der vom Gesetzgeber festgelegt wurde und mit dem die Hartz-IV-Beziehenden vor allem Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel aber auch Kinokarten bezahlen können sollen.
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Hartz-IV-Regelsatz: Wie viel bekommt wer?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II wird regelmäßig angepasst. Zuletzt sind die Regelsätze Anfang des Jahres 2021 gestiegen. Wie viel jeder Betroffene bekommt, hängt von den jeweiligen Lebensumständen ab, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auflistet.
Lesen Sie auch: Hartz IV: Heizkosten – So viel übernimmt das Jobcenter
Wohnen Empfänger beispielsweise mit Partnern oder Verwandten in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, bekommen sie eine andere Summe als Alleinstehende ausgezahlt. Auch für Kinder gelten je nach Alter unterschiedliche Beträge.
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446 Euro |
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401 Euro |
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357 Euro |
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373 Euro |
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309 Euro |
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283 Euro |
Wie werden die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger berechnet?
Die Jobcenter schreiben zwar nicht vor, was man sich von dem Geld kaufen soll, aber um zu berechnen, wie viel die Betroffenen als Existenzminimum brauchen, ist der Regelbedarf in verschiedene Posten aufgeteilt.
Für die Berechnung der Regelsätze orientiert sich der Gesetzgeber an Haushalten, die wenig Geld haben, aber keine Sozialleistungen, wie Hartz IV, beziehen. Das Bundesarbeitsministerium schaut sich dabei an, wie viel diese Menschen wofür ausgeben. Zuletzt wurde die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 erhoben.

Wie ist der Hartz-IV-Regelsatz aufgebaut?
Im sogenannten Regelbedarfermittlungsgesetz sind die einzelnen Posten aufgeschlüsselt. Auf Basis des Ausgabeverhaltens einkommensschwacher Menschen aus dem Jahr 2018, ergeben sich für Alleinstehende folgende Summen:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 150,93 Euro |
Bekleidung und Schuhe | 36,09 Euro |
Energie, Wohnungsinstandhaltung | 36,87 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 26,49 Euro |
Gesundheitspflege | 16,60 Euro |
Verkehr | 39,01 Euro |
Post und Telekommunikation | 38,89 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 42,44 Euro |
Bildungswesen | 1,57 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 11,36 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 34,71 Euro |
Zusammen macht das 434,96 Euro. Um den Regelsatz an aktuelle Preis- und Lohnentwicklungen anzupassen, wurden die Beträge zu Beginn des Jahres 2021 um 2,57 Prozent erhöht, was den derzeitigen Regelsatz von 446 Euro für Alleinstehende ergibt.
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Was steckt nicht im Regelsatz?
Ausgenommen von dem Regelsatz sind Ausgaben, die bereits anderweitig gedeckt werden. Miete und Heizkosten zahlt das Amt zum Beispiel zusätzlich - allerdings nur in angemessener Höhe.
Bei besonderen Lebensumständen, wie Krankheit, kann das Jobcenter auch höhere Regelsätze bewilligen. Und auf Antrag werden auch einmalige Leistungen übernommen, wenn zum Beispiel eine Wohnung neu bezogen wird und keine Möbel und sonstige Ausstattung vorhanden sind.
Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.
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